BT-Drucksache 15/1899

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/1830- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Vom 5. November 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1899
15. Wahlperiode 05. 11. 2003

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/1830 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Bericht der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Otto Fricke, Waltraud Lehn und Anja Hajduk

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, auch in der gesetz-
lichen Rentenversicherung Maßnahmen durchzuführen, mit
denen Impulse für die Sicherung und den Aufbau von Be-
schäftigung gegeben werden.
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende Maß-
nahmen vor:
l Absenkung der Schwankungsreserve
l Aussetzung der Rentenanpassung zum 1. Juli 2004
l vollständige Tragung des Beitrages zur Pflegeversiche-

rung durch die Rentnerinnen und Rentner ab 1. April
2004

l Rückgängigmachung der Kürzung des Bundeszuschus-
ses zur Rentenversicherung der Arbeiter und Angestell-
ten

l zeitnahe und kassenindividuelle Weitergabe veränderter
Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
an die Rentnerinnen und Rentner

l Übertragung der Maßnahmen auf die Alterssicherung
der Landwirte

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs stellen
sich wie folgt dar:

Gesetzliche Rentenversicherung
Mit der Absenkung des unteren Zielwerts für die Schwan-
kungsreserve von 0,5 auf 0,2 Monatsausgaben wird im Jahr
2004 eine Entlastung von knapp 5 Mrd. Euro erreicht. Da-
mit wird ein Anstieg des Beitragssatzes zur Rentenversiche-
rung der Arbeiter und der Angestellten im Jahr 2004 um ca.
0,5 Beitragssatzpunkte verhindert.
Mit der Senkung des Schwellenwertes für den Finanzaus-
gleich zwischen Rentenversicherung der Arbeiter und der
Angestellten von 0,25 auf 0,1 Monatsausgaben wird die Ab-
senkung der Mindestschwankungsreserve um 0,3 Monats-
ausgaben auf die beiden Versicherungszweige gleichge-
wichtig verteilt.
Die Aussetzung der Rentenanpassung zum 1. Juli 2004 leis-
tet einen Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 0,1 Beitrags-
satzpunkten im Jahr 2004.
Der Wegfall des Finanzierungsanteils der Rentenversiche-
rung am Beitrag zur Pflegeversicherung der Rentner entlas-
tet die Rentenversicherung im Jahr 2004 ebenfalls im Um-
fang von 0,1 Beitragssatzpunkten und danach im Umfang
von bis zu 0,2 Beitragssatzpunkte.
Die Aufhebung der Kürzung des Bundeszuschusses um
2 Mrd. Euro im Haushaltsbegleitgesetz 2004 führt zu einer
Entlastung von 0,2 Beitragssatzpunkten. Die Leistungen des

Drucksache 15/1899 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bundes steigen durch die Beitragssatzsenkung in der Ren-
tenversicherung flacher an, und zwar beim allgemeinen
Bundeszuschuss sowie bei den Beiträgen des Bundes für
Kindererziehungszeiten. Die Ersparnis des Bundes beträgt
in den Jahren, in denen der Beitragssatz um 0,1 Beitrags-
satzpunkte gesenkt wird, rd. 200 Mio. Euro.
Durch die Senkung der Mindestschwankungsreserve auf
0,2 Monatsausgaben, die Aussetzung der Anpassung zum
1. Juli 2004, den Wegfall des Finanzierungsanteils der Ren-
tenversicherung am Beitrag zur Pflegeversicherung der
Rentner, die zeitnahe Geltung reduzierter Beitragssätze zur
Krankenversicherung für die Rentner sowie die Aufhebung
der Kürzung des Bundeszuschusses wird im Jahr 2004 ins-
gesamt ein Anstieg des Beitragssatzes um 0,9 Beitragssatz-
punkte und eine Belastung des Bundes beim allgemeinen
Bundeszuschuss zur Rentenversicherung der Arbeiter und
Angestellten von 1,5 Mrd. Euro und bei den Beiträgen für
Kindererziehungszeiten von 0,5 Mrd. Euro vermieden. Dem
steht eine Belastung des Bundes durch die Rückgängigma-
chung der Kürzung des Bundeszuschusses von 2,0 Mrd.
Euro im Jahr 2004 gegenüber.
Beim Zuschuss zu den Ausgaben der knappschaftlichen
Rentenversicherung kommt es wegen des wegfallenden
Beitragssatzanstiegs nicht zu einer Entlastung um etwa
270 Mio. Euro.
Für Bund, Länder und Gemeinden wird bei den Personal-
ausgaben eine Belastung von zusammen rd. 0,4 Mrd. Euro
wegen des geringeren Anstiegs des Beitragssatzes vermie-
den.
Durch die Maßnahmen des Entwurfs eines Dritten Gesetzes
zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und
anderer Gesetze wird erreicht, dass zusammen mit der Bei-
tragssatzentlastung um 0,9 Beitragssatzpunkte durch die
Maßnahmen dieses Gesetzentwurfs der Beitragssatz von
19,5 Prozent für das Jahr 2004 beibehalten werden kann.

Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung
der Landwirte
Durch die Aussetzung der Rentenanpassung und die Nach-
bildung der in der gesetzlichen Rentenversicherung vorge-
sehenen Belastung der Beitragszahler in der Pflegeversiche-
rung der Rentner können sich gegenüber dem geltenden
Recht jährliche Ersparnisse in Höhe von rd. 30 Mio. Euro
ergeben.
Durch die Erhöhung des Einheitsbeitrags in der Alterssiche-
rung der Landwirte von monatlich 198 Euro auf 201 Euro
im früheren Bundesgebiet und die Erhöhung des Einheits-
beitrags in der Alterssicherung der Landwirte von monatlich
166 Euro auf 169 Euro im Beitrittsgebiet werden bei den
landwirtschaftlichen Alterskassen im Jahr 2004 Beitrags-
mehreinnahmen in Höhe von rd. 11 Mio. Euro entstehen.
Gleichzeitig ergeben sich durch die Veränderung der Bei-
tragszuschüsse Mehrausgaben in Höhe von rd. 2 Mio. Euro,
so dass die Mehreinnahmen für die landwirtschaftlichen
Alterskassen insgesamt rd. 9 Mio. Euro betragen.
Preiswirkungsklausel
Die Stabilisierung der Beitragssätze zur gesetzlichen Ren-
tenversicherung verhindert einen weitergehenden Anstieg
der Lohnnebenkosten. Insoweit ist eine stabilisierende Wir-
kung auf die Entwicklung des Preisniveaus zu erwarten, da
die Lohnkosten eine wichtige Einflussgröße für das Preisni-
veau sind.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der FDP für mit
der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Gesundheit und Soziale Sicherung vorgelegten
Beschlussempfehlung.

Berlin, den 5. November 2003

Der Haushaltsausschuss

Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Dr. Michael Luther
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter

Waltraud Lehn
Berichterstatterin

Anja Hajduk
Berichterstatterin

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