BT-Drucksache 15/1895

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1648- Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 28. November 2002 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol

Vom 5. November 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1895
15. Wahlperiode 05. 11. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/1648 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Protokoll vom 28. November 2002
zur Änderung des Europol-Übereinkommens
und des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten für Europol,
die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren
und die Bediensteten von Europol

A. Problem
Auf der Grundlage von Artikel 43 Abs. 1 des Europol-Übereinkommens vom
26. Juli 1995 (BGBl. 1997 II S. 2150; 2002 II S. 2138) ist am 28. November
2002 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein Protokoll (ABl. EG
Nr. C 312 S. 2) zur Änderung bestehender und Einfügung neuer Artikel jenes
Übereinkommens und zur Änderung des Protokolls über die Vorrechte und Im-
munitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direk-
toren und die Bediensteten von Europol (Europol-Immunitätenprotokoll –
BGBl. 1998 II S. 974) unterzeichnet worden, das die Teilnahme von Europol an
gemeinsamen Ermittlungsgruppen ermöglicht. Das Protokoll muss von den
Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften angenommen
werden.

B. Lösung
Durch Vertragsgesetz werden die nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grund-
gesetzes erforderlichen Voraussetzungen für die Annahme des Protokolls ge-
schaffen.
Einstimmige Annahme

C. Alternativen
Keine

Drucksache 15/1895 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Die Kosten, die für erforderliche personelle und organisatorische Maßnahmen
aufgrund der Kompetenzerweiterung Europols anfallen, sind noch nicht be-
zifferbar. Sie werden, ebenso wie die laufenden Betriebskosten, durch Haus-
haltsbeiträge der Mitgliedstaaten gedeckt. Der durch den Bund zu leistende
deutsche Anteil liegt bei 23,82 Prozent.
2. Vollzugsaufwand
Kein Vollzugsaufwand.

E. Sonstige Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1895

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/1648 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 5. November 2003

Der Innenausschuss
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
Vorsitzende

Frank Hofmann (Volkach)
Berichterstatter

Ralf Göbel
Berichterstatter

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Drucksache 15/1895 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Frank Hofmann (Volkach), Ralf Göbel, Silke Stokar von
Neuforn und Dr. Max Stadler

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/1648 wurde in der
69. Sitzung des Deutschen Bundestages am 23. Oktober
2003 an den Innenausschuss federführend sowie an den
Rechtsausschuss und den Ausschuss für die Angelegenhei-
ten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.
Der Rechtsausschuss hat in seiner 31. Sitzung am 5. No-
vember 2003 einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf an-
zunehmen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat in seiner 32. Sitzung am 5. November
2003 einstimmige Annahme empfohlen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
23. Sitzung am 5. November 2003 abschließend beraten und
ihm einstimmig zugestimmt.

Berlin, den 5. November 2003
Frank Hofmann (Volkach)
Berichterstatter

Ralf Göbel
Berichterstatter

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

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