BT-Drucksache 15/189

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Nachtragshaushaltsgesetzes 2002 -Drucksachen 15/149, 15/182 - hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung

Vom 17. Dezember 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 15/189
15. Wahlperiode 17. 12. 2002

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch und Petra Pau

zu der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes
über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2002 (Nachtragshaushaltsgesetz 2002)
– Drucksachen 15/149, 15/182 –
hier: Einzelplan 60Allgemeine Finanzverwaltung

Der Bundestag wolle beschließen:
Der Ansatz bei Kapitel 60 02 Titel 971 03 – Maßnahmen im Zusammenhang
mit der Terrorismusbekämpfung – ist um 40 Mio. Euro zu verringern.

Berlin, den 17. Dezember 2002
Dr. Gesine Lötzsch
Petra Pau

Begründung
Der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Terrorismusbekämpfung ist zu be-
enden, weil er kein geeignetes Mittel ist und das Grundgesetz den Einsatz der
Bundeswehr auf die Verteidigung beschränkt. Der Einsatz der Bundeswehr in
Afghanistan hat bewiesen, dass militärische Terrorismusbekämpfung unver-
meidlich zu Opfern unter der Zivilbevölkerung führt. Dies ist durch nichts zu
rechtfertigen.
Zukünftig für das Rechnungsjahr 2002 anfallende Kosten, zum Beispiel für Er-
satz von Material und Ausrüstungen, können vermieden werden.

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