Vom 17. Dezember 2002
Deutscher Bundestag Drucksache 15/189
15. Wahlperiode 17. 12. 2002
Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch und Petra Pau
zu der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes
über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2002 (Nachtragshaushaltsgesetz 2002)
– Drucksachen 15/149, 15/182 –
hier: Einzelplan 60Allgemeine Finanzverwaltung
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Ansatz bei Kapitel 60 02 Titel 971 03 – Maßnahmen im Zusammenhang
mit der Terrorismusbekämpfung – ist um 40 Mio. Euro zu verringern.
Berlin, den 17. Dezember 2002
Dr. Gesine Lötzsch
Petra Pau
Begründung
Der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Terrorismusbekämpfung ist zu be-
enden, weil er kein geeignetes Mittel ist und das Grundgesetz den Einsatz der
Bundeswehr auf die Verteidigung beschränkt. Der Einsatz der Bundeswehr in
Afghanistan hat bewiesen, dass militärische Terrorismusbekämpfung unver-
meidlich zu Opfern unter der Zivilbevölkerung führt. Dies ist durch nichts zu
rechtfertigen.
Zukünftig für das Rechnungsjahr 2002 anfallende Kosten, zum Beispiel für Er-
satz von Material und Ausrüstungen, können vermieden werden.