BT-Drucksache 15/186

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Nachtragshaushaltsgesetzes 2002 -Drucksachen 15/149, 15/182 - hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Vom 17. Dezember 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 15/186
15. Wahlperiode 17. 12. 2002

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch und Petra Pau

zu der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes
über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2002 (Nachtragshaushaltsgesetz 2002)
– Drucksachen 15/149, 15/182 –
hier: Einzelplan 14Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Der Bundestag wolle beschließen,
In Kapitel 14 03 den Titel 423 01 – Bezüge der Berufssoldaten und Soldaten auf
Zeit sowie Ausbildungsgeld für Anwärter der Sanitätsoffizierslaufbahn – um
0,8 Mio. Euro,
in Kapitel 14 04 den Titel 422 01 – Bezüge und Nebenleistungen der planmäßi-
gen Richterinnen, Richter, Professorinnen, Professoren, Beamtinnen und Beam-
ten – um 0,2 Mio. Euro,
den Titel 425 01 – Vergütung der Angestellten – um 1,0 Mio. Euro,
den Titel 426 01 – Löhne der Arbeiterinnen und Arbeiter – um 1,5 Mio. Euro zu
erhöhen.

Berlin, den 17. Dezember 2002
Dr. Gesine Lötzsch
Petra Pau

Begründung
Damit können die Löhne, Gehälter und Bezüge der Ost-Zeit- und Berufssolda-
ten sowie Zivilbeschäftigten im Wehr- und Zivildienst ab Dezember 2002 an
das Westniveau angeglichen werden.
Die Angleichung der Vergütung im öffentlichen Dienst in den neuen Bundes-
ländern an das Westniveau ist seit langem überfällig. Die Umsetzung der o. g.
Angleichung ist ein wichtiges politisches Signal und sofort realisierbar, weil
hier der Bund allein für die Kosten aufkommt.

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