BT-Drucksache 15/1843

zu dem Antrag der Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt), Reinhold Hemker, Karin Kortmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/1307- Unterstützung von Landreformen zur Bekämpfung der Armut und der Hungerkrise im südlichen Afrika

Vom 24. Oktober 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1843
15. Wahlperiode 24. 10. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt), Reinhold Hemker,
Karin Kortmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans-Christian Ströbele, Volker Beck
(Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/1307 –

Unterstützung von Landreformen zur Bekämpfung der Armut und der
Hungerkrise im südlichen Afrika

A. Problem
Die Länder des südlichen Afrikas befinden sich gegenwärtig in einer Krise, die
die Folge ungünstiger klimatischer, wirtschaftlicher und politischer Entwick-
lungen ist. In einigen Ländern ist der Landbesitz als ein Ergebnis der Kolonial-
zeit sehr ungleich verteilt. Wirtschaftliche und politische Faktoren tragen dazu
bei, diese ungleiche Landverteilung aufrechtzuerhalten. Bestehende Gesetze
und Vorschriften orientieren sich historisch bedingt zumeist am kolonialen
Großfarmbetrieb und nicht am Familienbetrieb, der mit einer wesentlich kleine-
ren Betriebsfläche auskommt.
Landreformen, die auch Familien- und Kleinbetrieben langfristig abgesicherten
Landbesitz garantieren, können diese ermutigen, nachhaltig, ökonomisch und
ökologisch zu wirtschaften, und damit die Voraussetzungen für eine differen-
zierte Bearbeitung und Nutzung des Bodens schaffen, mit der klimatischen Ent-
wicklungen entgegengewirkt werden kann. Sie können eine große Zahl von
Menschen in die Lage versetzen, sich selbst zu ernähren und auf diese Weise
dazu beitragen, Armut zu verringern und Hungerkatastrophen zu verhindern so-
wie die Landflucht zu reduzieren und damit die soziale Lage in den Städten zu
entschärfen. Landreformen können darüber hinaus helfen, koloniale Strukturen
zu überwinden, das Recht auf Nahrung praktisch umzusetzen und die Unabhän-
gigkeit des Einzelnen gegenüber Staat und Gesellschaft zu stärken.
Landreformen sind jedoch ein schwierig zu handhabendes Instrument, das der
differenzierten Anwendung unter Berücksichtigung nationaler und lokaler Ge-
gebenheiten bedarf. Demokratische Legitimität und Rechtssicherheit müssen
durch Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen einschließlich der Großgrund-
besitzer, durch eine unabhängige Justiz und durch das Angebot einer angemes-
senen, gerechten und finanzierbaren Kompensation gewährleistet werden. Da-
mit Landreformen tatsächlich zu einer nachhaltigen Verbesserung der Ernäh-
rungssicherung führen, müssen sie zudem mit Agrarreformen in den Bereichen

Drucksache 15/1843 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Ausbildung, landwirtschaftliche Dienstleistungen und Infrastruktur- und
Marktentwicklung gekoppelt werden.
Bei der Durchführung derartiger Landreformen bedürfen die Länder des südli-
chen Afrikas internationaler Unterstützung, wobei jedoch die Eigenverantwor-
tung (ownership) der Regierungen dieser Länder in jedem Fall erhalten bleiben
muss. Die Bundesregierung soll vor diesem Hintergrund aufgefordert werden,
durch geeignete Maßnahmen Land- und Agrarreformen im südlichen Afrika zu
unterstützen.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1843

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/1307 anzunehmen.

Berlin, den 22. Oktober 2003

Der Auswärtige Ausschuss
Volker Rühe
Vorsitzender

Hans Büttner (Ingolstadt)
Berichterstatter

Anke Eymer (Lübeck)
Berichterstatterin

Marianne Tritz
Berichterstatterin

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Drucksache 15/1843 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt), Anke Eymer (Lübeck),
Marianne Tritz und Harald Leibrecht

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 15/1307 in seiner 56. Sitzung am 3. Juli 2003
beraten.
Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend, an den Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft, an den Ausschuss für Menschenrechte
und Humanitäre Hilfe sowie an den Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitbera-
tung überwiesen.

II.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat den Antrag in seiner 21. Sitzung am
22. Oktober 2003 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 23. Sitzung am 15. Oktober
2003 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktio-
nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 24. Sitzung am
22. Oktober 2003 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
die Annahme.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner
25. Sitzung am 22. Oktober 2003 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP die Annahme.

Berlin, den 22. Oktober 2003
Hans Büttner (Ingolstadt)
Berichterstatter

Anke Eymer (Lübeck)
Berichterstatterin

Marianne Tritz
Berichterstatterin

Harald Leibrecht
Berichterstatter
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

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