BT-Drucksache 15/1822

zu dem Antrag der Bundesregierung -15/1700- Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002 und 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Vom 23. Oktober 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1822
15. Wahlperiode 23. 10. 2003

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 15/1700 –

Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in
Afghanistan auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001,
1413 (2002) vom 23. Mai 2002 und 1444 (2002) vom 27. November 2002 und 1510
(2003) vom 13. Oktober 2003 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Bericht der Abgeordneten Antje Hermenau, Lothar Mark, Herbert Frankenhauser,
Dietrich Austermann und Jürgen Koppelin

Mit dem Antrag bittet die Bundesregierung den Deutschen
Bundestag, der von der Bundesregierung am 15. Oktober
2003 beschlossenen Fortsetzung der deutschen Beteiligung
an der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in
Afghanistan (ISAF) über den 20. Dezember 2003 hinaus
und der Erweiterung dieser Beteiligung zuzustimmen.
Der erweiterte Einsatz erfolgt im Rahmen der Implementie-
rung der „Vereinbarung über provisorische Regelungen in
Afghanistan bis zumWiederaufbau dauerhafter Regierungs-
institutionen (Bonner Vereinbarung)“ vom 5. Dezember
2001 und auf der Grundlage der Resolutionen 1386 (2001)
vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002,
1444 (2002) vom 27. November 2002 und 1510 (2003) vom
13. Oktober 2003 des Sicherheitsrates der Vereinten Natio-
nen.
Der Beschluss der Bundesregierung vom 15. Oktober 2003
sieht vor, im Rahmen der weiteren Implementierung der
Bonner Vereinbarung deutsche Streitkräfte über Kabul und
Umgebung hinaus in der Region Kunduz (Provinzen Kun-
duz, Badakschan, Baghlan und Takhar) sowie zur mobilen
Unterstützung von zeitlich und im Umfang begrenzten
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Absicherung von
Wahlen in Afghanistan einzusetzen.
Es ist beabsichtigt, dass zur Wahrnehmung der bisherigen
und der erweiterten Aufgaben insgesamt bis zu 2 250 Solda-

ten eingesetzt werden, davon bis zu 450 Soldaten in der Re-
gion Kunduz.
Der Einsatz ist bis zum 13. Oktober 2004 befristet.
ImÜbrigen gelten für die Fortsetzung des Einsatzes und seine
Erweiterung die Regelungen des Beschlusses der Bundes-
regierung vom 21. Dezember 2001, dem der Deutsche Bun-
destag am 22. Dezember 2001 zugestimmt hat (Bundestags-
drucksache 14/7930 vom 21. Dezember 2001), vom 5. Juni
2002, dem der Deutsche Bundestag am 14. Juni 2002 zuge-
stimmt hat (Bundestagsdrucksache 14/9246 vom 5. Juni
2002) und vom 3. Dezember 2002, dem der Deutsche Bun-
destag am 20. Dezember 2002 zugestimmt hat (Bundestags-
drucksache 15/128 vom 3. Dezember 2002) fort.
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung
der deutschen Beteiligung am Einsatz ISAF werden für den
Zeitraum von zwölf Monaten insgesamt rd. 233,6 Mio. Euro
betragen. Hinsichtlich dieser Verlängerung des Einsatzes
(ohne Erweiterung des Einsatzes außerhalb von Kabul) ist
für die sowohl im Haushaltsjahr 2003 als auch im Haus-
haltsjahr 2004 voraussichtlich anfallenden einsatzbedingten
Zusatzausgaben im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen wor-
den.
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Erweiterung
des Einsatzes auf bestimmte Gebiete und wichtige Regionen
in ganz Afghanistan werden für den Zeitraum von zwölf
Monaten insgesamt bis zu 77 Mio. Euro betragen.

Drucksache 15/1822 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Die im Haushaltsjahr 2003 diesbezüglich noch anfallenden
einsatzbedingten Zusatzausgaben können innerhalb des Ein-
zelplans 14 erwirtschaftet werden.
Für das Haushaltsjahr 2004 wird die Bundesregierung im
weiteren parlamentarischen Verfahren zum Haushalt 2004
dem Deutschen Bundestag einen Vorschlag zur Finanzie-
rung dieses Einsatzes unterbreiten.
Der Haushaltsausschuss hält den Antrag der Bundesregie-
rung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion der CDU/CSU für mit der Haushaltslage des Bun-
des vereinbar.
Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der
federführende Auswärtige Ausschuss keine Änderungen mit
wesentlichen finanziellen Auswirkungen empfiehlt.

Berlin, den 23. Oktober 2003

Der Haushaltsausschuss

Manfred Carstens
(Emstek)
Vorsitzender

Antje Hermenau
Berichterstatterin

Lothar Mark
Berichterstatter

Herbert Frankenhauser
Berichterstatter

Dietrich Austermann
Berichterstatter

Jürgen Koppelin
Berichterstatter

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