BT-Drucksache 15/1806

zu dem Antrag der Bundesregierung -15/1700- Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002 und 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Vom 22. Oktober 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1806
15. Wahlperiode 22. 10. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 15/1700 –

Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in
Afghanistan auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001,
1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002 und 1510
(2003) vom 13. Oktober 2003 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

A. Problem
Zur vollen Umsetzung der Bonner Vereinbarung vom 5. Dezember 2001 er-
scheint es notwendig, auf Grundlage der Resolution 1510 (2003) vom 13. Ok-
tober 2003 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, Sicherheit und Stabilität
über Kabul und Umgebung hinaus auszudehnen. Die von der Bundesregierung
am 15. Oktober 2003 beschlossene Fortsetzung der deutschen Beteiligung an
der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (ISAF)
über den 20. Dezember 2003 hinaus soll die Sicherheitsratsresolution umset-
zen. Weitere Grundlagen des Einsatzes deutscher Kräfte sind die Resolutionen
1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002 und
1444 (2002) vom 27. November 2002.
Der erweiterte ISAF-Einsatz hat gemäß Sicherheitsratsresolution 1510 (2003)
vom 13. Oktober 2003 zum Ziel, die vorläufigen Staatsorgane Afghanistans
und ihre Nachfolgeinstitutionen bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit in Ge-
bieten Afghanistans über Kabul und Umgebung hinaus so zu unterstützen, dass
sowohl die afghanischen Staatsorgane als auch das Personal der Vereinten
Nationen und anderes internationales Zivilpersonal, insbesondere solches, das
dem Wiederaufbau und humanitären Aufgaben nachgeht, in einem sicheren
Umfeld arbeiten können, und Sicherheitsunterstützung bei der Wahrnehmung
anderer Aufgaben in Unterstützung des Bonner Abkommens zu gewähren.
Gebiete, in denen ein ISAF-Einsatz erfolgt, richten sich nach zwischen der
NATO und der vorläufigen Regierung Afghanistans zu treffenden Vereinbarun-
gen. Die deutschen Streitkräfte sollen über Kabul und Umgebung hinaus in der
Region Kunduz (Provinzen Kunduz, Badakschan, Baghlan und Takhar) sowie
zur mobilen Unterstützung von zeitlich und im Umfang begrenzten Maßnah-
men im Zusammenhang mit der Absicherung von Wahlen in Afghanistan ein-
gesetzt werden. Zur Wahrnehmung der bisherigen und der erweiterten Aufga-
ben sollen insgesamt bis zu 2 250 Soldaten eingesetzt werden, davon bis zu

Drucksache 15/1806 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

450 Soldaten in der Region Kunduz. Der Einsatz ist bis zum 13. Oktober 2004
befristet. Die Regelungen des Beschlusses der Bundesregierung vom 21. De-
zember 2001, dem der Deutsche Bundestag am 22. Dezember 2001 zugestimmt
hat (Bundestagsdrucksache 14/7930 vom 21. Dezember 2001), vom 5. Juni
2002, dem der Deutsche Bundestag am 14. Juni 2002 zugestimmt hat (Bundes-
tagsdrucksache 14/9246 vom 5. Juli 2002) und vom 3. Dezember 2002, dem
der Deutsche Bundestag am 20. Dezember 2002 zugestimmt hat (Bundestags-
drucksache 15/128 vom 3. Dezember 2002), gelten fort.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt in einem gesonderten Bericht zu den Kosten
Stellung.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1806

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/1700 anzunehmen.

Berlin, den 22. Oktober 2003

Der Auswärtige Ausschuss
Volker Rühe
Vorsitzender

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Friedbert Pflüger
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Drucksache 15/1806 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Friedbert Pflüger,
Dr. Ludger Volmer und Dr. Werner Hoyer

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 15/1700 in seiner 66. Sitzung am 22. Oktober
2003 beraten.
Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss feder-
führend, an den Rechtsausschuss, an den Verteidigungsaus-
schuss, an den Ausschuss für Menschenrechte und Humani-
täre Hilfe, an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung zur Mitberatung sowie an den Haus-
haltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 29. Sitzung
am 22. Oktober 2003 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Annahme einschließlich der Protokoll-
notiz der Bundesregierung.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
23. Sitzung am 22. Oktober 2003 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP die Annahme des Antrags einschließlich der
Protokollnotiz der Bundesregierung.
Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 24. Sitzung am 22. Oktober
2003 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 24. Sitzung am
22. Oktober 2003 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sowie einer Stimme der Fraktion der FDP gegen
eine Stimme der Fraktion der FDP die Annahme.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner
25. Sitzung am 22. Oktober 2003 beraten und empfiehlt un-
ter Bezug auf die nachstehende Protokollnotiz des Bundes-
ministers des Auswärtigen und die mündliche Erklärung des
Bundesministers der Verteidigung mit den Stimmen der

Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP die An-
nahme.
Protokollnotiz des Bundesaußenministers zum Antrag der
Bundesregierung ‚Fortsetzung und Erweiterung der Betei-
ligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz
einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in
Afghanistan‘ für die Beratung unter TOP 1b der Sitzung des
Auswärtigen Ausschusses am 22. Oktober 2003:
„Festzuhalten ist, dass mögliche militärische Einsätze au-
ßerhalb der Regionen Kunduz und Kabul die Ausnahme
bleiben. Diese zeitlich und im Umfang eng begrenzten Maß-
nahmen dienen ausschließlich zum Zweck der Unterstüt-
zung und Absicherung der Wahlen. Diese Einsätze erfolgen
nur in Absprache mit der Regierung Afghanistans und
UNAMA sowie der NATO, werden räumlich/zeitlich eng be-
grenzt sein und stehen in jedem Einzelfall unter dem Ent-
scheidungsvorbehalt des Bundesministers der Verteidigung.
Sie unterstreichen im Rahmen des politischen Aufbaupro-
zesses die unterstützende Rolle der VN und der internatio-
nalen ISAF-Einheiten, so wie es auch im Petersberg-Ab-
kommen niedergelegt ist. Über den Ort und Umfang dieser
Einsätze zur Absicherung der Wahlen wird der Bundestag
regelmäßig vorab und detailliert unterrichtet.
Die Bundesregierung sichert zu, dass die Drogenbekämp-
fung nicht im Mandat des Bundeswehreinsatzes enthalten
ist. Zentrale Aufgaben der Sicherungskomponente im deut-
schen Wiederaufbauteam ist die Schaffung eines Klimas der
Sicherheit, in dem afghanische Kräfte zur Drogenbekämp-
fung ausgebildet werden.“
Der Bundesminister der Verteidigung erklärt, dass, wenn
Soldaten außerhalb von Kabul oder Kunduz im Sinne der
Protokollnotiz der Bundesregierung vom 22. Oktober 2003
tätig werden sollen, er dieses vorab mit den Obleuten der
beteiligten Ausschüsse abstimmen werde. Gleichzeitig
sichert er zu, dass er selbstverständlich einem solchen Ein-
satz nicht zustimmen werde, wenn es erhebliche Bedenken
im Kreise der Obleute und der Vorsitzenden dieser Aus-
schüsse gebe.

IV.
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in
einem gesonderten Bericht Stellung.

Berlin, den 22. Oktober 2003
Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Friedbert Pflüger
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

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