BT-Drucksache 15/1786

Verhinderung der Proliferation von Massenvernichtungswaffen durch Abrüstung und kooperative Rüstungskontrolle

Vom 21. Oktober 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1786
15. Wahlperiode 21. 10. 2003

Antrag
der Abgeordneten Uta Zapf, Petra Ernstberger, Lothar Binding (Heidelberg),
Hans Büttner (Ingolstadt), Detlef Dzembritzki, Monika Heubaum, Jelena Hoffmann
(Chemnitz), Lothar Ibrügger, Hans-Ulrich Klose, Lothar Mark, Markus Meckel,
Dr. Rolf Mützenich, Volker Neumann (Bramsche), Dietmar Nietan, Johannes Pflug,
Rudolf Scharping, Dr. Hermann Scheer, Wilhelm Schmidt (Salzgitter),
Andreas Weigel, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Franz Müntefering und der
Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Marianne Tritz, Volker Beck (Köln),
Claudia Roth (Augsburg), Dr. Angelica Schwall-Düren, Rainder Steenblock,
Dr. Ludger Volmer, Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verhinderung der Proliferation von Massenvernichtungswaffen durch Abrüstung
und kooperative Rüstungskontrolle

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Multilaterale, rechtlich-bindende, verifizierbare Abkommen haben zur Kon-
trolle, Abrüstung und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen bei-
getragen. Vertraglich gestützte Abrüstung ist ein Grundpfeiler internationaler
Sicherheit. Rüstungskontrolle wirkt auch präventiv. Sie kann politische Ent-
spannungsprozesse befördern, indem sie Kooperation und Transparenz steigert
und zur Vertrauensbildung beiträgt.
Durch Abrüstung und Rüstungskontrolle sind über einen langen Zeitraum
große Erfolge erzielt worden. Die Zahl der Atomwaffen ist begrenzt und die
Proliferation von Massenvernichtungswaffen eingedämmt worden. Biologische
und chemische Waffen sind umfassend geächtet. In Europa hat die konventio-
nelle Rüstungskontrolle zur Beendigung militärischer Konfrontation und zum
Prozess der politischen Entspannung wesentlich beigetragen. Effektive Verifi-
kationsregime schaffen Vertrauen in die Einhaltung solcher Abkommen und
sind damit eine Basis für kooperative Sicherheit.
Rüstungskontrollverträge und internationale Konventionen müssen gestärkt
und ausgebaut werden, um sie der sich wandelnden sicherheits- und geopoliti-
schen Lage anzupassen. Rüstungskontrolle wandelt sich. In der Vergangenheit
ging es vor allem um Begrenzung des Rüstungswettlaufs und die Verhinderung
einer militärischen Konfrontation zwischen den beiden Blöcken. Heute ist die
Gefahr der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen an neue staatliche aber
auch nichtstaatliche Akteure in den Vordergrund gerückt. Indien und Pakistan
als Nicht-NVV-Staaten haben sich Atomwaffen zugelegt und entwickeln ihre
jeweiligen Nuklear- und Raketensysteme weiter. Nordkorea hat den Vertrag

Drucksache 15/1786 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) aufgekündigt und droht of-
fen mit nuklearer Aufrüstung. Iran steht im Verdacht, ein heimliches Nuklear-
waffenprogramm zu verfolgen. Regionale Krisenherde bedrohen die internatio-
nale Sicherheit. Zur Kontrolle und Verhinderung solcher Gefahren bleibt Ab-
rüstung und Rüstungskontrolle weiterhin unverzichtbar. Ein Konzept militäri-
scher Präemption ist zur Verhinderung von Proliferation nicht geeignet und
birgt unkalkulierbare Eskalationsgefahren.
Die Rüstungskontrolle befindet sich in der Krise und bedarf deshalb neuer
Impulse. Unilaterale Maßnahmen, um Sicherheit militärisch zu gewährleisten,
sind kein geeigneter Weg. Das Ziel der Verhinderung der Proliferation und
neuer Rüstungswettläufe muss weiterhin durch vertragliche Abmachungen ver-
folgt und gestärkt werden. Mit Sorge stellt der Deutsche Bundestag fest, dass
einzelne Staaten bei der Eindämmung der Proliferation von Massenvernich-
tungswaffen stärker als bisher auf militärische Mittel setzen. Beispiele für diese
Entwicklung in den USA sind die Nuclear Posture Review vom Januar 2002,
die Nationale Sicherheitsstrategie vom September 2002 und die Strategie zur
Bekämpfung von Massenvernichtungswaffen vom Dezember 2002. Durch eine
Einbeziehung nuklearer Waffen in die operative militärische Planung würde die
Schwelle zur potentiellen Anwendung nuklearer Waffen deutlich gesenkt. Zu-
gleich würden die negativen Sicherheitsgarantien gegenüber Nichtatomwaffen-
staaten in Frage gestellt. Es ist zu befürchten, dass dann auch Staaten, die
bislang keine eigene nukleare Bewaffnung anstreben, solche Waffen besitzen
wollen.
Darüber hinaus deutet sich an, dass eine Aufwertung militärischer Optionen
auch eine Aufwertung von Atomwaffen nach sich ziehen könnte. Dadurch wür-
den die Nuklearwaffenstaaten ihren im NVV eingegangenen Verpflichtungen
nicht nachkommen, Atomwaffen vollständig abzurüsten, Atomwaffentests end-
gültig einzustellen, ein Ende der Produktion waffenfähiger Spaltmaterialien
vertraglich festzuschreiben und an einer Stärkung der nuklearen Sicherungs-
maßnahmen mitzuwirken. Diese Zusagen haben sie gegenüber den anderen
NVV-Mitgliedern im Kontext der unbegrenzten Verlängerung des Vertrages
1995 gemacht. Eine Nichteinhaltung dieser Vertragsverpflichtungen würde eine
erhebliche Schwächung des Nichtverbreitungsregimes bedeuten.
Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass eine Stärkung vorhandener Rüstungs-
kontrollmaßnahmen und eine Politik, die auf eine Universalisierung multilate-
raler Abkommen setzt, ohne Alternative ist. Die notwendige Anpassung von
Rüstungskontrollverträgen, etwa durch die Verbesserung von Verifikations-
und Sanktionsmechanismen, kann nur einvernehmlich von allen Vertragspar-
teien und auf der Grundlage gemeinsamer Regeln vorgenommen werden. Die
Gefahr des Missbrauchs von immer schneller voranschreitenden technologi-
schen Entwicklungen macht es zudem notwendig, neue, moderne Kontrollinst-
rumente zu schaffen. Solche Instrumente sind langfristig nur dann wirksam,
wenn sie von allen betroffenen Staaten unterstützt werden. Versuche, die Ein-
haltung von vertraglichen Regeln und Normen selektiv, gewaltsam und außer-
halb des Völkerrechts durchzusetzen, zerstören eine Grundlage kooperativer
Rüstungskontrolle.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich weiterhin für den Erhalt, die vollständige Implementierung und die

Fortentwicklung bewährter Abrüstungs- und Rüstungskontroll- und Nicht-
verbreitungsregime einzusetzen;

2. ihre politischen Bemühungen zur Eindämmung der Proliferation von Mas-
senvernichtungswaffen verstärkt fortzusetzen und hierfür bei ihren inter-
nationalen Partnern zu werben. Dazu gehören unter anderem:

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1786

– die Stärkung des nuklearen Nichtverbreitungsregimes durch die Um-
setzung der Verpflichtungen, die in den Dokumenten der Überprüfungs-
konferenz aus dem Jahr 2000 enthalten sind;

– auf die Staaten, deren Ratifizierung Voraussetzung für das Inkrafttreten
des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT)
ist, einzuwirken, die erforderlichen Schritte zu unternehmen und bis zu
diesem Zeitpunkt keine Atomversuche oder sonstigen Kernexplosionen
durchzuführen und auch sonst alles zu unterlassen, was die Ziele des
Vertrags gefährden könnte;

– sich dafür einzusetzen, dass die im Rahmen des Vertrags über die Redu-
zierung der strategischen Offensivwaffen gemachten Zusagen irreversi-
bel und transparent gestaltet werden, damit auch bereits bestehende Ab-
rüstungs- und Rüstungskontrollregime nicht beschädigt oder ausgehöhlt
und zukünftige Regime nicht behindert werden;

– gemeinsam mit anderen Partnern mit großem Nachdruck darauf zu be-
stehen, dass Nuklearwaffen nicht wieder als Kriegsführungswaffen ein-
geplant werden, sondern mit der Perspektive vollständiger Abrüstung
weiter reduziert werden;

– mit Nachdruck darauf zu drängen, dass keine neuen Nuklearwaffen ent-
wickelt werden;

– sich dafür einzusetzen, dass die Frage der Abrüstung substrategischer und
taktischer Nuklearwaffen in einem transparenten Verhandlungsprozess
angegangen wird, um diese erhebliche Lücke im nuklearen Abrüstungs-
prozess zu schließen;

– sich gemeinsam mit anderen Partnern und bilateral dafür einzusetzen,
dass alle NVV-Mitglieder umfassende Safeguards-Abkommen und Zu-
satzprotokolle zu diesen Abkommen mit der Internationalen Atomener-
gie-Organisation (IAEO) abschließen und diese zügig in Kraft setzen;

– internationale Regime und internationale Zusammenarbeit im Bereich
der Exportkontrolle gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaf-
fen zu verstärken;

– die internationale Abrüstungszusammenarbeit weiter auszubauen;
– den politischen Dialog zu Nichtverbreitung, Abrüstung, Rüstungs-

kontrolle insbesondere mit Staaten in kritischen Weltregionen zu ver-
tiefen.

3. die im Rahmen der „Globalen Partnerschaft“ der G8-Staaten gemachten Zu-
sagen des deutschen Beitrages in Höhe von bis zu 1,5 Mrd. Euro über die
nächsten zehn Jahre einzuhalten und Programme zügig umzusetzen. Maß-
nahmen, die Abrüstung und Nichtverbreitung dienen, hohe Priorität ein-
zuräumen. Die bisher erfolgreich durchgeführten Projekte im Bereich der
Chemiewaffenvernichtung sollten daher mit verstärktem Mittelansatz aus-
geweitet werden. Darüber hinaus sollte künftig ein substanzieller Beitrag zur
Sicherung spaltbarer Stoffe und daneben ebenfalls Beiträge zur Stärkung
von Exportkontrollen gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
und zur Beschäftigung ehemaliger Rüstungswissenschaftler geleistet wer-
den;

4. bilateral und in internationalen Gremien auf Indien und Pakistan einzu-
wirken, ihr Atomtest-Moratorium beizubehalten, die Bemühungen zur Her-
stellung der militärischen Einsatzfähigkeit von Atomwaffen einzustellen
und sich dem CTBT (Comprehensive Test Ban Treaty – Atomteststoppver-
trag) anzuschließen, durch die Entwicklung eines umfassenden Netzes ver-
trauens- und sicherheitsbildender Maßnahmen zur Erhaltung der Stabilität in

Drucksache 15/1786 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Südasien beizutragen und die Grundlagen für eine umfassende Abrüstungs-
politik zu schaffen sowie dem NVV als Nichtkernwaffenstaaten beizutreten;

5. bilateral und in internationalen Gremien auf eine friedliche Lösung der
Krise um das nordkoreanische Nuklearprogramm hinzuwirken, die die
wirtschaftlichen und Sicherheitsinteressen aller Beteiligten berücksichtigt.
Die Bundesregierung sollte auf Nordkorea einwirken, die Ankündigung
des Austritts aus dem NVV zurückzunehmen und wieder vollständige
Sicherungsmaßnahmen der IAEO zuzulassen;

6. auf eine schnelle Wiederaufnahme internationaler Waffen-Kontrollen im
Sinne eines effizienten Langzeit-Monitoring im Irak hinzuwirken. Dabei
sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die operativen und
personellen Kapazitäten der UN Monitoring, Verification and Inspection
Commission (UNMOVIC) und der IAEO-INVO (INVO = Iraq Nuclear
Verification Office) auch in Zukunft für die Kontrolle des Irak genutzt
werden;

7. bilateral und im Verbund mit Partnern darauf hinzuwirken, dass der Iran
bestehende Zweifel über die hinter seinem Nuklearprogramm stehenden
Intentionen durch umfassende Verifikationsmaßnahmen der IAEO sowie
die Zeichnung eines Zusatzprotokolls zu seinem Safeguards-Abkommen
ausräumt. In diesem Zusammenhang sollte der Iran ermutigt werden, durch
zusätzliche Maßnahmen einen Prozess der Vertrauens- und Sicherheits-
bildung zu befördern;

8. sich für die Wiederbelebung der multilateralen Gespräche über kooperative
Rüstungskontrolle im Nahen Osten einzusetzen, wie es auch die Road Map
des Nahost-Quartetts vorsieht;

9. bei der Genfer Abrüstungskonferenz sich weiterhin intensiv darum zu be-
mühen, dass endlich ein umfassendes Arbeitsprogramm vereinbart wird, so
dass unter anderem über einen Vertrag zum Stopp der Produktion waffen-
fähigen Spaltmaterials – unter der Einbeziehung der bisherigen Arbeits-
ergebnisse – zügig verhandelt werden kann. Unabhängig davon sollten die
Themen allgemeine nukleare Abrüstung und Verhinderung der Militarisie-
rung des Weltraumes mit dem Ziel behandelt werden, hierüber in Zukunft
entsprechende Verträge bzw. Abkommen abzuschließen;

10. darauf zu drängen, dass alle Chemiewaffenbesitzer ihre Verpflichtungen
zur Zerstörung vorhandener Chemiewaffenbestände zügig umsetzen um so
ihre Verpflichtungen unter dem Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ) zu
erfüllen;

11. die vereinbarten Treffen der Experten und der Mitgliedstaaten des Über-
einkommens über Biologische Waffen (BWÜ) bis 2006 aktiv zu nutzen,
um eine effektive Stärkung des BWÜ und eine Überführung der national
getroffenen Maßnahmen in ein multinationales Abkommen zu erreichen,
mit dem Ziel einer baldigen Wiederaufnahme von Verhandlungen über ein
rechtlich bindendes, multilaterales Verifikationsprotokoll zum BWÜ;

12. die Erarbeitung einer europäischen Nichtverbreitungs- und Sicherheits-
strategie zu nutzen, um die Bedeutung vertraglich verankerter und koope-
rativer Rüstungskontrolle zu stärken, die Rolle der EU beim Ausbau multi-
lateralen Rüstungskontrollregime zu bekräftigen und eine Strategie, die
präemptive Militärschläge zulässt, abzulehnen;

13. sich dafür einzusetzen, dass vermutete Vertragsverletzungen auf der
Grundlage internationaler Verifikationsabkommen untersucht werden und
solche Verdachtsfälle gemeinsam mit den betroffenen Staaten und unter
Rückgriff auf vorhandene internationale und diplomatische Mechanismen
zur Vertrauensbildung geklärt werden. Wenn auf der Grundlage internatio-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/1786

naler Verifikationsmechanismen klare und schwerwiegende Vertragsverlet-
zungen festgestellt werden, können solche Fälle durch die dafür zuständi-
gen internationalen Gremien an den VN-Sicherheitsrat überwiesen werden;

14. sich dafür einzusetzen, dass neben bundesdeutschen Einrichtungen, wie
dem Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr, auch internatio-
nale Organisationen und Gremien, die mit der Implementierung, Über-
wachung und Stärkung von Rüstungskontrollverträgen beauftragt sind, wie
die Internationale Atomenergie-Organisation, die Internationale Atom-
teststoppbehörde, die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen, die
Abrüstungsabteilung der Vereinten Nationen und die Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), über ausreichende
finanzielle, technische und personelle Ressourcen verfügen, um ihre Auf-
gaben wahrzunehmen;

15. aktiv im Rahmen der EU und internationaler Gremien dazu beizutragen,
dass bessere Möglichkeiten zur Überwachung der Vertragstreue von Mit-
gliedern von Abrüstungsverträgen geschaffen werden. Multilaterale,
völkerrechtlich bindende Verifikationsmechanismen bieten die beste Mög-
lichkeit, verlässliche und belastbare Informationen über mögliche Vertrags-
verletzungen zu gewinnen. Insbesondere sollte darauf gedrängt werden,
dass Kapazitäten zur kurzfristigen Durchführung von Vor-Ort-Inspektionen
gestärkt oder geschaffen werden, denn solche Sofortinspektionen sind ein
unverzichtbares Mittel, um festzustellen, ob Vertragsverletzungen stattge-
funden haben oder stattfinden. Wenn keine vertraglich geregelten Möglich-
keiten zur Untersuchung von Vertragsverletzungen vorhanden sind (wie bei
den biologischen Waffen), sollten der VN-Sicherheitsrat und der VN-Gene-
ralsekretär verstärkt in die Lage versetzt werden, kurzfristige Unter-
suchungen von Vertragsverletzungen zu veranlassen. In diesem Zusam-
menhang sollten die operativen Fähigkeiten von UNMOVIC IAEO-INVO
und das im Verlauf der VN-Inspektionen im Irak gesammelte Wissen für
eine Stärkung internationaler Rüstungskontrollmechanismen nutzbar ge-
macht werden;

16. sich dafür einzusetzen, dass die internationale Gemeinschaft auf verläss-
liche und international abgesicherte Informationen über Verletzungen von
Abrüstungs- und Nichtverbreitungsregeln und -normen geschlossen rea-
giert. Ein Beschluss des Sicherheitsrats muss zwingende Voraussetzung für
die Verhängung von Sanktionen bleiben;

17. die „Proliferation Security Initiative“ zur Stärkung der internationalen
Nichtverbreitungsregime zu nutzen;

18. in diesem Zusammenhang auf eine Politik des Ausbaus, der Stärkung und
der Universalisierung internationaler Konventionen zu setzen, die
– das nukleare Nichtverbreitungsregime durch das baldige Inkrafttreten

des CTBT, einen umfassenden und überprüfbaren Vertrag über ein
vollständiges Ende der Produktion waffenfähiger Spaltmaterialien
sowie einen Ausbau der IAEO-Sicherungsmaßnahmen stärkt,

– auf eine umfassende Umsetzung des CWÜ im Bereich der Abrüstung
chemischer Waffen und der Überwachung des Produktionsverbots ab-
zielt und

– das BWÜ durch eine zügige Wiederaufnahme der Verhandlungen über
einen multilateralen Verifikationsmechanismus stärkt;

19. die internationalen Rüstungsexportkontrollregime zu stärken und weiter-
zuentwickeln und sich in der Europäischen Union für eine möglichst
restriktive, einheitliche und transparente Rüstungsexportpolitik sowie eine
stärkere Verbindlichkeit des „Code of Conduct“ einzutreten;

Drucksache 15/1786 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

20. sich für eine Universalisierung des Verhaltenskodex zur Verhinderung der
Proliferation von Trägertechnologie (HCoC – Hague Code of Conduct)
einzusetzen. Die Bundesregierung und gleich gesinnte Partner sollten wei-
terhin mit Nachdruck auf die Staaten einwirken, die bislang nicht Teilneh-
mer am HCoC sind, keine Trägertechnologien weiterzuverbreiten und sie
zu einer Unterstützung des internationalen Verhaltenskodexes zu bewegen;

21. sich dafür einzusetzen, dass neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Pro-
liferation von Massenvernichtungswaffen sich im Einklang mit dem
Völkerrecht befinden und sich auf der Grundlage internationalen Rechts
bewegen.

Berlin, den 21. Oktober 2003
Franz Müntefering und Fraktion
Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und Fraktion
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.