BT-Drucksache 15/1767

Bürokratie im Kreditgewerbe

Vom 15. Oktober 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1767
15. Wahlperiode 15. 10. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Andreas Pinkwart, Rainer Funke, Dr. Hermann Otto Solms,
Ernst Burgbacher, Birgit Homburger, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle,
Angelika Brunkhorst, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich
(Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz
Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg),
Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel,
Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia
Pieper, Gisela Piltz, Marita Sehn, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Bürokratie im Kreditgewerbe

Seit langem klagen Kreditinstitute über zunehmende administrative und finan-
zielle Belastungen infolge neuer gesetzlicher Vorschriften und einer Vielzahl
von aufsichtsrechtlichen Auflagen. Hierdurch wird auch die Kreditversorgung
der mittelständischen Wirtschaft erschwert.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich die Umlagen der Kreditinstitute für die Bankenaufsicht in

den Jahren 1995 bis 2001 entwickelt?
2. Wie hoch war das Aufkommen an Gebühren und Umlagen nach der „Ver-

ordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten
nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz“ seit Errichtung der Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)?

3. Wie hoch war die Zahl der Beschäftigten beim Bundesaufsichtsamt für das
Kreditwesen in den Jahren seit 1995 bzw. der mit der Bankenaufsicht Be-
schäftigten in der BaFin seit Mai 2002?

4. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen wegen der administrati-
ven Belastungen infolge bankaufsichtsrechtlicher Maßnahmen kleinere Kre-
ditinstitute zusammengelegt wurden?

5. Falls ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Fälle?
6. Ist die Richtlinie 91/308/EWG des Rates vom 10. Juni 1991 zur Verhinde-

rung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche in allen
Mitgliedstaaten der EU umgesetzt?

Drucksache 15/1767 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

7. Falls ja, wie beurteilt die Bundesregierung den Anwendungsbereich von
§ 15 des Geldwäschegesetzes, nach dem Zweigstellen und Tochterunter-
nehmen deutscher Kreditinstitute im EU-Ausland neben dem jeweiligen
nationalen Anti-Geldwäsche-Recht auch die deutschen Vorschriften beach-
ten müssen?

8. Sieht die Bundesregierung hier Entlastungsspielraum für die Kreditinsti-
tute?

9. Trifft es zu, dass Kreditinstitute bei einem nicht kontogebundenen Sorten-
geschäft ab 5 000 Euro einen Kunden nach § 1 Abs. 5 des Geldwäsche-
gesetzes zu identifizieren und die Feststellungen nach § 9 des Geld-
wäschegesetzes aufzuzeichnen haben, obwohl in § 2 Abs. 3 des Geld-
wäschegesetzes ein Betrag von 15 000 Euro festgelegt ist?

10. Falls ja, gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Grenze von 5 000 Euro?
11. Hat die Bundesregierung Angaben darüber, in wie vielen Fällen die An-

zeige eines Verdachtsfalles nach § 14 des Geldwäschegesetzes zur Einlei-
tung eines Strafverfahrens geführt hat?

12. Gibt es Angaben darüber, in wie vielen Fällen diese Verfahren in einer An-
klage mündeten und wie viele Strafverfahren mit einer Verurteilung ende-
ten?

13. Hat die Bundesregierung Angaben darüber, welche Kosten den Kreditinsti-
tuten aus den Verpflichtungen von § 24c des Kreditwesengesetzes entstan-
den sind?

14. In wie vielen Fällen wurde seit Inkrafttreten der Vorschrift ein Datenabruf
durchgeführt?

15. In wie vielen Fällen wurde die BaFin um einen Datenabruf ersucht?
16. Ist der Bundesregierung bekannt, ob ein Datenabruf nach § 24c des Kredit-

wesengesetzes zur Einleitung eines Strafverfahrens, zu einer Anklage bzw.
zu einer Verurteilung geführt hat?

17. Hat die Bundesregierung Angaben darüber, wie hoch die Kostenbelastung
der Kreditinstitute – aufgeschlüsselt nach Größe – infolge der Umsetzung
der „Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft“ in diesem Jahr ist?

18. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, die Offenlegung der
wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erst ab einer Gewährung
von Krediten von 500 000 Euro zwingend vorzuschreiben?

Berlin, den 15. Oktober 2003
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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