BT-Drucksache 15/1759

Regulierung von Rating-Agenturen

Vom 14. Oktober 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1759
15. Wahlperiode 14. 10. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, Stefan Müller (Erlangen),
Otto Bernhardt, Leo Dautzenberg, Georg Fahrenschon, Klaus-Peter Flosbach,
Manfred Kolbe, Hans Michelbach, Peter Rzepka, Hartmut Schauerte,
Norbert Schindler, Christian Freiherr von Stetten, Dagmar Wöhrl, Elke Wülfing
und der Fraktion der CDU/CSU

Regulierung von Rating-Agenturen

Rating-Agenturen bewerten Unternehmen und Staaten hinsichtlich ihrer Kredit-
würdigkeit. Die Ratings sind eine wesentliche Grundlage für die Kapitalmarkt-
teilnehmer bei deren Investitionsentscheidungen. Damit besitzen Rating-Agen-
turen einen erheblichen Einfluss auf die Zins- und Preisgestaltung an den Kapi-
talmärkten und damit auch auf die Finanzierungskosten der Unternehmen.
Durch die verstärkte Nutzung von externen Ratings aufgrund der Änderungen
des Baseler Bankenakkordes (Basel II) werden Rating-Agenturen zukünftig auf
den Kreditmärkten eine noch größere Bedeutung erhalten.
Zwischenzeitlich sind Rating-Agenturen verstärkt in die öffentliche Diskussion
geraten. Positive Bonitätseinschätzungen im Vorfeld spektakulärer Firmenplei-
ten in den USA, Abstufungen deutscher Großunternehmen sowie die Über-
prüfung der Bonität der Bundesrepublik Deutschland sind mögliche Gründe
hierfür. Wesentliche Kritikpunkte sind mangelnde Objektivität und Transparenz.
Die Gründe, die zu einer Rating-Entscheidung führen, sind häufig weder für das
geratete Unternehmen noch für die Marktteilnehmer nachvollziehbar.
Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, Jochen Sanio, hat
in einer Öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundes-
tages am 4. Juni 2003 die Rating-Agenturen als „die größte unkontrollierte
Machtstruktur im Weltfinanzsystem“ bezeichnet. Die Bundesregierung hat Ver-
bände der Wirtschaft um Stellungnahmen zur Tätigkeit der Rating-Agenturen
gebeten. Auch die U. S. Securities and Exchange Commission (SEC) hat kürz-
lich ein Konzeptpapier zum Thema Rating-Agenturen vorgelegt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie steht die Bundesregierung zur Regulierung von Rating-Agenturen sowie

den Kritikpunkten insbesondere im Hinblick auf mangelnde Transparenz und
Objektivität sowie zur tendenziell oligopolistischen Wettbewerbsstruktur?

2. Aus welchem Grund wurden Stellungnahmen von Verbänden erbeten, und
welche Positionen haben welche Verbände zu einer Regulierung von Rating-
Agenturen eingenommen?

3. Plant die Bundesregierung zur Regulierung von Rating-Agenturen eine
gesetzgeberische Initiative?

Drucksache 15/1759 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

4. Wenn ja, welche Maßnahmen zur Zulassung und Beaufsichtigung von
Rating-Agenturen und zur Überprüfung deren Entscheidungen sind dabei
vorgesehen?

5. Welche Vorschläge hat die Bundesregierung zur Erhöhung der Transparenz
von Rating-Verfahren und -Ergebnissen, um eine objektive Überprüfung
und Bewertung der Rating-Entscheidungen durch den Markt zu gewähr-
leisten?

6. In welchem Maße sind die bisherigen Aktivitäten der Bundesregierung zur
Tätigkeit der Rating-Agenturen mit den EU-Institutionen abgestimmt?

7. Gibt es zur Harmonisierung von Organisationsstruktur und Verfahren der
Rating-Agenturen eine Initiative auf europäischer Ebene, insbesondere eine
solche zur Gründung einer europäischen Rating-Agentur?

8. Wie steht die Bundesregierung solchen Vorschlägen zur Etablierung einer
deutschen bzw. europäischen Rating-Agentur gegenüber?

9. Steht die Bundesregierung mit ihrer Initiative zu den Rating-Agenturen im
Gespräch mit der Regierung der USA über mögliche neue oder verbesserte
bestehende Regularien zu Organisation und Verfahren solcher Agenturen?

10. Beabsichtigen die USA nach Kenntnis der Bundesregierung Initiativen zur
Regulierung von Rating-Agenturen, und wenn ja, sind diese evtl. schon für
die nächste Zeit geplant?

11. In welcher Form und mit welcher Zielrichtung beabsichtigt die Bundes-
regierung auf mögliche Regulierungsinhalte, die bereits auf internationaler
Ebene – wie z. B. bei der SEC oder der IOSCO (International Organization
of Securities Commissions) – diskutiert werden, Einfluss zu nehmen?

12. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, einen Haftungstatbestand bei
den Rating-Agenturen für ihre Rating-Ergebnisse zu schaffen?

Berlin, den 14. Oktober 2003
Dr. Michael Meister
Heinz Seiffert
Stefan Müller (Erlangen)
Otto Bernhardt
Leo Dautzenberg
Georg Fahrenschon
Klaus-Peter Flosbach
Manfred Kolbe
Hans Michelbach
Peter Rzepka
Hartmut Schauerte
Norbert Schindler
Christian Freiherr von Stetten
Dagmar Wöhrl
Elke Wülfing
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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