BT-Drucksache 15/1751

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1502, 15/1639- Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (Haushaltsbegleitgesetz 2004 - HBeglG 2004) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Günter Rexrodt, Jürgen Koppelin, Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/997- Regierung muss Haushaltssicherungsgesetz vorlegen

Vom 16. Oktober 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1751
15. Wahlperiode 16. 10. 2003

Bericht*)
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 15/1502, 15/1639 –

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004
(Haushaltsbegleitgesetz 2004 – HBeglG 2004)

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Günter Rexrodt, Jürgen Koppelin,
Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/997–

Regierung muss Haushaltssicherungsgesetz vorlegen

Bericht der Abgeordneten Steffen Kampeter, Walter Schöler, Anja Hajduk und Otto Fricke

I. Überweisung
a) Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004

– Drucksachen 15/1502 und 15/1639 –

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 58. Sitzung am
9. September 2003 den o. g. Gesetzentwurf der Bundes-
regierung auf Drucksachen 15/1502 und 15/1639 zur feder-
führenden Beratung dem Haushaltsausschuss und zur Mit-
beratung dem Finanzausschuss, dem Innenausschuss, dem
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, dem Ausschuss für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung und dem
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen überwie-
sen.

b) Antrag „Regierung muss Hauhaltssicherungsgesetz
vorlegen“
– Drucksache 15/997 –

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 58. Sitzung am
9. September 2003 den o. g. Antrag der Fraktion der FDP

auf Drucksache 15/997 zur federführenden Beratung dem
Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
a) Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004

– Drucksachen 15/1502 und 15/1639 –
Mit dem Gesetzentwurf wird vor allem die Umsetzung
wesentlicher Elemente des von der Bundesregierung am
2. Juli 2003 beschlossenen Haushaltstabilisierungskonzep-
tes 2004 sowie das Vorziehen der dritten Steuerentlastungs-
stufe von 2005 auf 2004 angestrebt. Ziel der Konsolidie-
rungsmaßnahmen ist vor allem eine nachhaltige Begrenzung
der konsumtiven Staatsausgaben und ein verstärkter Sub-
ventionsabbau. Das Vorziehen der Steuerreform soll zu einer
Stärkung des privaten Konsums und der Investitionen und
damit zu mehr Wachstum und Beschäftigung führen.
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende Maß-
nahmen vor:
– Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform von 2005

auf 2004. Die Bündelung der letzten beiden Stufen der

*) Die Beschlussempfehlung wurde mit Drucksache 15/1750 gesondert verteilt.

Drucksache 15/1751 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Steuerreform führt zu einer spürbaren Entlastung von
Bürgern und Unternehmen im Umfang von insgesamt
21,8 Mrd. Euro.

– Wegfall sowohl der Eigenheimzulage als auch der Woh-
nungsbauprämie für Neufälle ab 2004; stattdessen wird
ein Zuschussprogramm zur Strukturverbesserung in
Städten eingeführt, für das der Bund 25 % seiner bis
zum Jahr 2001 durch den Wegfall der Eigenheimzulage
erzielten Einsparungen zur Verfügung stellt.

– Absenkung der Entfernungspauschale für Wege zwi-
schen Wohnung und Arbeitsstätte; für Entfernungen bis
zu 20 Kilometer beträgt die Entfernungspauschale zu-
künftig 0,00 Euro und ab dem 21. Kilometer 0,40 Euro.

– Wegfall der Halbjahresregelung bei Absetzungen für
Abnutzungen (AfA).

– Endgültige Abschmelzung des Haushaltsfreibetrags –
entsprechend der vorgezogenen dritten Entlastungs-
stufe – bereits ab 2004.

– Maßnahmen, die zur Sicherung des Umsatzsteuerauf-
kommens beitragen.

– Rückführung der Vergütung der Mineralölsteuer für in der
Land- und Forstwirtschaft verwendeten Dieselkraftstoff.

– Reduzierung der allgemeinen Bundeszuschüsse zur Ren-
tenversicherung um jährlich 2 Mrd. Euro.

– Begrenzung des Weihnachtsgeldes auf 4,17 v. H. der
jährlichen Versorgungsbezüge bei Versorgungsempfän-
gern des Bundes (dies entspricht 50 v. H. eines Monats-
bezuges); Streichung des Urlaubsgeldes und Rückfüh-
rung des Weihnachtsgeldes auf 5 v. H. der Jahresbezüge
bei aktiven Beamten, Richtern und Soldaten des Bundes
(dies entspricht 60 v. H. eines Monatsbezuges).

– Absenkung der Einkommensgrenzen beim Erziehungs-
geld während der ersten 6 Monate.

– Reduzierung der Defizithaftung des Bundes für die Leis-
tungsausgaben im Bereich der Krankenversicherung der
Landwirte für Altenteiler.

b) Antrag „Regierung muss Hauhaltssicherungsgesetz vor-
legen“
– Drucksache 15/997 –

Die Fraktion der FDP hält die Entwicklung der öffentlichen
Finanzen in Deutschland für beängstigend. Das Defizit der
Gebietskörperschaften lag 2002 mit 70 Mrd. Euro weit über
den prognostizierten Werten. Mit dem o. g. Antrag fordert
sie die Bundesregierung auf, mit einem Haushaltssiche-
rungsgesetz 20 Mrd. Euro einzusparen und die notwendigen
Schritte zur Bekämpfung der Finanzkrise in Deutschland
einzuleiten.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

a) Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004
– Drucksachen 15/1502 und 15/1639 –

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundes-
regierung – Bundestagsdrucksachen 15/1502, 15/1639 – in
seiner 36. Sitzung am 15. Oktober 2003 beraten und emp-
fiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP.

Der Finanzausschuss hat zudem eine getrennte Abstimmung
zum Vorziehen der steuerlichen Entlastungsstufe 2005 auf
das Jahr 2004 vorgenommen. Einem Vorziehen der steuer-
lichen Entlastungsstufe wurde mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU zugestimmt.
Der Innenausschuss hat in seiner 20. Sitzung am 15. Okto-
ber 2003 den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Bun-
destagsdrucksachen 15/1502, 15/1639 – beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP empfohlen, dem Gesetzentwurf sowie dem
Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu Artikel 1
(Bundessonderzahlungsgesetz) zuzustimmen.
Weitere in die Beratungen des Innenausschusses einge-
brachte Änderungsanträge der Fraktion der CDU/CSU
wurden mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP abgelehnt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat in seiner
36. Sitzung am 15. Oktober 2003 den Gesetzentwurf
der Bundesregierung – Bundestagsdrucksachen 15/1502,
15/1639 – beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP empfohlen, den Ge-
setzentwurf in der Fassung der Änderungsanträge der Koali-
tionsfraktionen anzunehmen.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat in seiner 20. Sitzung am 15. Oktober
2003 den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Bundes-
tagsdrucksachen 15/1502, 15/1639 – beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP empfohlen, den Gesetzentwurf in der Fas-
sung der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen anzu-
nehmen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat in seiner 18. Sitzung am 15. Oktober 2003 den
Gesetzentwurf der Bundesregierung – Bundestagsdruck-
sachen 15/1502, 15/1639 – beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
empfohlen, den Gesetzentwurf in der Fassung der Ände-
rungsanträge der Koalitionsfraktionen anzunehmen.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat
in seiner 39. Sitzung am 15. Oktober 2003 den Gesetz-
entwurf der Bundesregierung – Bundestagsdrucksachen
15/1502, 15/1639 – beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP empfoh-
len, den Gesetzentwurf in der Fassung der Änderungs-
anträge der Koalitionsfraktionen anzunehmen.
Ein in die Beratungen des Ausschusses für Gesundheit und
Soziale Sicherung eingebrachter Änderungsantrag der Frak-
tion der CDU/CSU wurde mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP abgelehnt.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat in seiner 18. Sitzung am 15. Oktober 2003 den Gesetz-
entwurf der Bundesregierung – Bundestagsdrucksachen

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1751

15/1502, 15/1639 – beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP empfoh-
len, den Gesetzentwurf in der Fassung der Änderungsan-
träge der Koalitionsfraktionen anzunehmen.
Über den im federführenden Ausschuss von der Fraktion
der CDU/CSU eingebrachten Antrag wurde im Ausschuss
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nicht abgestimmt,
da die Fraktion der CDU/CSU im Ausschuss für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen den Antrag nicht zur Abstim-
mung gestellt hat.

b) Antrag „Regierung muss Hauhaltssicherungsgesetz vor-
legen“
– Drucksache 15/997 –

Keine

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

A. Allgemeiner Teil
a) Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004

– Drucksachen 15/1502 und 15/1639 –
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 27. Sitzung am
8. Oktober 2003 eine öffentliche Anhörung zum Entwurf
eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 zu den Themenkomp-
lexen I. Vorziehen der Steuerreform, II. Eigenheimzulage,
III. Entfernungspauschale, IV. Rente, V. Landwirtschaft und
VI. Familie durchgeführt. Folgende Einzelsachverständige,
Verbände und Institutionen wurden eingeladen, zu diesem
Gesetzentwurf Stellung zu nehmen:
● Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V.
● Stiftung Marktwirtschaft
● Universität Hannover, Lehrstuhl Öffentliche Finanzen
● Universität Köln, Seminar für Finanzwissenschaften
● Deutscher Industrie- und Handelskammertag
● Deutscher Gewerkschaftsbund
● Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und

Grundeigentümer e. V.
● Zentralverband Deutsches Baugewerbe
● Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunter-

nehmen
● Deutscher Städtetag
● Empirica Büro Berlin
● Bundesverband für Wohneigentum und Stadtentwick-

lung e.V.
● Verband der Privaten Bausparkassen
● Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Uni-

versität Köln
● Verband der Automobilindustrie e. V.
● ADAC e. V.
● Zentralverband des Deutschen Handwerks
● Deutsche Steuer-Gewerkschaft
● Deutscher Gewerkschaftsbund

● Universität Köln, Prof. Dr. Bomsdorf
● Bundesrechnungshof
● Verband der Deutschen Rentenversicherungsträger
● Gesamtverband der landwirtschaftlichen Versicherungs-

träger
● Deutscher Bauernverband
● Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL)
● Bundesverband Lohnunternehmen e. V.
● Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
● Prof. Dr. Joachim Mitschke
● Deutscher Familienverband
● Deutscher Juristinnenbund e. V.
● Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
● Zentralkomitee der Deutschen Katholiken.
Die Ergebnisse der Anhörung sind in die Ausschussberatun-
gen eingegangen. Das Protokoll der öffentlichen Anhörung
einschließlich der eingereichten schriftlichen Stellungnah-
men ist der Öffentlichkeit zugänglich.
Der Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (Haus-
haltsbegleitgesetz 2004 – HBeglG 2004) ist vom Haushalts-
ausschuss in seiner 28. Sitzung am 15. Oktober 2003 ab-
schließend beraten worden. Der Gesetzentwurf auf
Bundestagsdrucksachen 15/1502 und 15/1639 wurde in der
vom Haushaltsausschuss veränderten Fassung mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP angenommen.
Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
stellten fest, der Bund sei infolge der seit fast drei Jahren an-
haltenden Stagnation im Finanzplanungszeitraum 2003 bis
2007 von enormen Steuermindereinnahmen und Mehraus-
gaben für den Arbeitsmarkt betroffen. Ohne hinreichende
Konsolidierungsmaßnahmen würde die Neuverschuldung
gegenüber 2003 in den nächsten Jahren kaum sinken und
die Kreditobergrenze gemäß Artikel 115 GG weiterhin
überschritten. Dies sei aus Verfassungsgründen und unter
dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit nicht
tragbar.
Die Koalition habe mit dem umfangreichen Haushaltsstabi-
lisierungskonzept 2004 von 14 Mrd. Euro Einsparungen
beim Bund und 9 Mrd. Euro bei Ländern und Gemeinden
die entsprechenden notwendigen Maßnahmen ergriffen. Das
jetzt beratene Haushaltsbegleitgesetz sei mit seinem Ein-
sparvolumen von 4,1 Mrd. Euro beim Bund und 1,4 Mrd.
Euro bei Ländern und Gemeinden – ohne Vorziehen der
Steuerreformstufe 2005 auf 2004 – nur ein einzelner Bau-
stein in diesem gesamten Konsolidierungsgebäude.
Als einen weiteren wichtigen Baustein strichen die Koaliti-
onsfraktionen die Koch-Steinbrück-Initiative heraus, die auf
nahezu einhellig positive Resonanz gestoßen sei. Sie erinner-
ten daran, dass für Koch-Steinbrück im Haushaltsentwurf
2004 bereits eine Platzhalterposition ausgewiesen sei und ga-
ben der Erwartung Ausdruck, dass die Koch-Steinbrück-
Liste der Steuersubventionskürzungen eins zu eins umge-
setzt werden solle, soweit der Haushaltsentwurf 2004 nicht
bereits weitergehende Regelungen vorsehe. Über den Teil
der Finanzhilfekürzungen bei Koch-Steinbrück werde noch
zu reden sein. Die Koalitionsfraktionen begrüßten, dass die

Drucksache 15/1751 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Minister Dieckmann (NRW) und Riedel (Hessen) das Koch-
Steinbrück-Papier persönlich in die Beratungen zum Haus-
haltsbegleitgesetz im Haushaltsausschuss eingeführt und
dem Vorsitzenden formal mit der Bitte überreicht haben, es
per Umdruck allen Abgeordneten zur Kenntnis zu geben.
Konsolidierung sei mit Blick auf die künftige Generation
und die notwendigen Handlungsspielräume des Staates wei-
terhin zwingend notwendig, könne aber allein in der gegen-
wärtigen Stagnationsphase und bei den gewachsenen Struk-
turproblemen unser Land nicht zukunftsfähig machen. Das
Gesamtkonzept der Koalition zur Überwindung der gegen-
wärtigen Stagnation und zur Stimulierung der Wachstums-
kräfte bestehe deshalb aus folgendem Dreiklang:
1. Agenda 2010 mit ihren Strukturreformen hin zu mehr

Wachstum und Beschäftigung
2. Konsolidierung des Bundeshaushalts mit mittelfristiger

Rückführung des Staatsdefizits
3. Vorziehen der dritten Steuerreformstufe von 2005 auf

das Jahr 2004 als Schub für Konjunktur und Beschäf-
tigung.

Aus dem Gesamtumfang der Maßnahmen im Haushaltsbe-
gleitgesetz seien aus Sicht der Koalitionsfraktionen beson-
ders hervorzuheben:
– Das Vorziehen der ursprünglich erst für das Jahr 2005

vorgesehenen letzten Stufe der Steuerreform trage ent-
scheidend zur Überwindung der Konjunkturschwäche
bei. Allein das Vorziehen der dritten Stufe führe zu einer
Entlastung von Bürgern und Unternehmen in Höhe von
rund 15,6 Mrd. Euro. Zusammen mit der ohnehin vorge-
sehenen zweiten Stufe betrage die Entlastung sogar rund
21,8 Mrd. Euro. Dadurch wüchsen die Kaufkraft, die
Gewinnerwartungen der Unternehmen und die Investi-
tionsspielräume insbesondere für den Mittelstand.

– Die Eigenheimzulage und auch die Wohnungsbauprämie
für Neufälle solle ab 2004 angesichts des zunehmenden
Wohnungsleerstands in Deutschland wegfallen. Stattdes-
sen werde ein Zuschussprogramm zur Strukturverbesse-
rung in Städten eingeführt, für das der Bund 25 v. H.
seiner bis zum Jahr 2011 durch den Wegfall der Eigen-
heimzulage erzielten Einsparungen zur Verfügung stel-
len wolle.

– Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung
und Arbeit werde abgesenkt und für alle Verkehrsmittel
einheitlich 0,15 Euro pro Entfernungskilometer betra-
gen. Dies sei unter dem Aspekt des notwendigen Sub-
ventionsabbaus vertretbar.

– Die bisherige Halbjahresregelung für Absetzungen für
Abnutzungen (AfA) könne angesichts moderner Bu-
chungserfassungen entfallen.

– Der Haushaltsfreibetrag werde – entsprechend der
vorgezogenen dritten Entlastungsstufe – bereits ab 2004
endgültig abgeschmolzen und parallel werde ein Ent-
lastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1 308
Euro eingeführt.

– Durch die Absenkung der Einkommensgrenzen beim Er-
ziehungsgeld während der ersten sechs Monate werde
ein notwendiger Einsparbeitrag erbracht und das Erzie-
hungsgeld künftig stärker auf untere Einkommens-
schichten konzentriert.

– Die allgemeinen Bundeszuschüsse zur Rentenversiche-
rung würden um 2 Mrd. Euro jährlich reduziert. Einzel-
maßnahmen zur Absicherung der Stabilisierung würden
später durch Änderungen des Sozialgesetzbuches umge-
setzt.

– Die Rückführung der Vergütung der Mineralölsteuer für
den in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Die-
selkraftstoff sei ein notwendiger Beitrag zum Subven-
tionsabbau und auch bei der Krankenversicherung der
Landwirte werde die Defizithaftung des Bundes für die
Leistungsausgaben der Altenteiler reduziert.

– Schließlich müssten auch Beamte, Richter, Soldaten und
Versorgungsempfänger einen Konsolidierungsbeitrag er-
bringen. Das Weihnachtsgeld der Versorgungsempfänger
werde auf rund 50 v. H. eines Monatsbezuges reduziert
und aktiven Beamten, Richtern und Soldaten würde das
Urlaubsgeld gestrichen und das Weihnachtsgeld auf
60 v. H. eines Monatsbezuges reduziert.

Die Koalitionsfraktionen appellierten auch unter Hinweis
auf Bundesrat und Vermittlungsausschuss an die Opposi-
tion, sich der gesamtstaatlichen Verantwortung nicht zu ent-
ziehen, sondern das Konsolidierungskonzept mitzutragen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt den vorliegenden
Entwurf der Bundesregierung eines Haushaltsbegleitgeset-
zes 2004 ab, da er keine geeignete Grundlage zur Belebung
des Wirtschaftswachstums und zur Konsolidierung des
Bundeshaushalts darstellt. Dies hat auch die Anhörung des
Haushaltsausschusses zu diesem Gesetzentwurf am 8. Okto-
ber 2003 eindeutig bestätigt.
Im Einzelnen vertritt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
folgende Auffassung dazu:
Die in diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Einsparungen
bedeuten drastische Kürzungen für Arbeitnehmer, „Häusle-
bauer“, Landwirte, Beamte und Rentner. Auch Alleinerzie-
hende und Familien werden dramatisch getroffen. Insbeson-
dere die Einschnitte beim Erziehungsgeld haben entgegen
der Behauptung der Bundesregierung verheerende Wirkun-
gen für nahezu alle nach geltendem Recht berechtigten Fa-
milien. Die Belastungen nehmen von Jahr zu Jahr deutlich
zu. Die Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf am
8. Oktober hat gezeigt, dass die Belastungen, die die Bun-
desregierung bei einzelnen Bevölkerungsgruppen vorneh-
men will, sachlich nicht gerechtfertigt, deshalb willkürlich,
unzumutbar und aus gesamtwirtschaftlicher Sicht kontra-
produktiv sind. Sie dienen nicht einmal der dauerhaften
Konsolidierung des Bundeshaushalts, sondern allein dem
kurzfristigen Stopfen von Haushaltslöchern.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt grundsätzlich
das geplante Vorziehen der 3. Stufe der Steuerreform. Die
von der Bundesregierung vorgesehene Finanzierung vor-
wiegend über neue Schulden lehnt sie jedoch ab. Durch die
zusätzlichen Schulden erhöht sich die Nettokreditaufnahme
im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2004 auf
30,8 Mrd. Euro und liegt damit um rund 6 Mrd. Euro über
der verfassungsmäßigen Grenze nach Artikel 115 des
Grundgesetzes. Dabei sind Haushaltsbelastungen und -risi-
ken von rd. 20 Mrd. Euro noch nicht berücksichtigt. Vor
dem Hintergrund der akuten Finanzkrise der Gebietskörper-
schaften und der Sozialversicherungskassen und einer er-
neut drohenden massiven Überschreitung des Maastrichter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/1751

Defizitkriteriums hält die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
ein im Wesentlichen über zusätzliche Schulden finanziertes
Vorziehen der dritten Steuerreformstufe für nicht vertretbar.

Mit den in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf befragten
Wissenschaftlern und Verbänden ist die CDU/CSU-Bundes-
tagsfraktion der Ansicht, dass die von der Bundesregierung
von einem Vorziehen der Steuerreform erhofften Wachstums-
impulse ausbleiben werden, wenn die Entlastung der Bürger
und Unternehmen mit entsprechenden – oder größeren –
Belastungen an anderer Stelle einhergeht. Genau das ist der
Fall. Zwar wird die Steuerentlastung nicht unmittelbar durch
die Kürzung staatlicher Transfers gegenfinanziert; aber die
Bundesregierung plant zur allgemeinen Konsolidierung des
Bundeshaushalts einen drastischen Abbau von Subventions-
tatbeständen (etwa Pendlerpauschale, Eigenheimzulage), der
den steuerlichen Entlastungseffekt nicht nur konterkariert,
sondern teilweise auch überkompensiert. Ein Abbau steuer-
licher Vergünstigungen in dieser Größenordnung ist in der
angespannten gesamtwirtschaftlichen Lage Deutschlands nur
dann unschädlich, wenn er im Zuge einer großen Einkom-
mensteuerreform erfolgt, die bei den Steuerzahlern im Saldo
zu spürbaren Entlastungen führt.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene willkürliche Kürzung
des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung ist eine reine
Luftbuchung; denn der Gesetzentwurf sieht keine renten-
politischen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Kürzung vor.
Da der Beitragssatz nach dem Willen der Bundesregierung
außerdem bei 19,5 Prozent gehalten werden soll, ergibt sich
ein zusätzlicher Einsparbedarf bei der gesetzlichen Renten-
versicherung von 6 bis 7 Mrd. Euro. Insgesamt besteht da-
mit bei der Rentenversicherung 2004 ein Konsolidierungs-
bedarf von bis zu 9 Mrd. Euro. Die Bundesregierung hat
hierzu bisher keine einzige Maßnahme beschlossen oder
vorgeschlagen.

Zum Haushaltssicherungskonzept der Bundesregierung ge-
hören – neben der bereits erwähnten Kürzung der Renten-
zuschüsse – auch noch weitere Maßnahmen, für deren Um-
setzung bisher keine gesetzlichen Regelungen vorgelegt
worden und deren sachliche und politische Bewertung
äußerst umstritten sind (z. B. Bekämpfung Schwarzarbeit,
Vorschläge zum Subventionsabbau der Ministerpräsidenten
Roland Koch und Peer Steinbrück). Auch der vorliegende
Entwurf der Bundesregierung eines Haushaltsbegleitgeset-
zes 2004 enthält dazu keine entsprechenden Regelungen.
Dennoch werden im Regierungsentwurf zum Bundeshaus-
halt 2004 aus solchen Maßnahmen sich ergebende Entlas-
tungen in Milliardenhöhe bereits berücksichtigt. Insofern
erweist sich der Gesetzentwurf als höchst unvollständiger
Torso.

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP legen
Wert darauf, dass die Kurzvorstellungen der Vorschläge der
Ministerpräsidenten Koch/Steinbrück zum Subventionsab-
bau durch die beiden anwesenden Landesminister aus Nord-
rhein-Westfalen und Hessen keine Einbringung in das parla-
mentarische Verfahren darstellen, zumal die beiden Landes-
minister auf die Frage, ob es sich dabei um eine Stellung-
nahme zu dem vorliegenden Gesetzentwurf handele, dieses
ausdrücklich nicht bestätigt haben.

Die Fraktion der CDU/CSU hat im Ausschuss folgenden
Antrag gestellt:

Der Haushaltsausschuss wolle beschließen:
1. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung eines

Haushaltsbegleitgesetzes 2004 wird abgelehnt. Er stellt
keine geeignete Grundlage zur Belebung des Wirt-
schaftswachstums und zur Konsolidierung des Bundes-
haushalts dar. Die unausgewogene einseitige Belastung
einzelner Bevölkerungsgruppen ist sachlich nicht ge-
rechtfertigt, willkürlich und deshalb nicht zumutbar.

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert,
– umgehend die inhaltliche Ausgestaltung der ange-

kündigten gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung
der erforderlichen Einsparungen in der Rentenversi-
cherung, zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur
Umsetzung der Vorschläge der Ministerpräsidenten
Koch und Steinbrück im parlamentarischen Verfah-
ren offen zu legen und

– ein tragfähiges Konzept zur Finanzierung des Vorzie-
hens der 3. Stufe der Steuerreform vorzulegen.

3. Die Beratungen zum Haushalt und zum Haushaltsbe-
gleitgesetz 2004 werden ausgesetzt, bis die November-
Steuerschätzung und die von der Bundesregierung zu er-
arbeitenden Gesetzentwürfe vorliegen.

Dieser Antrag wurde im Ausschuss mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abge-
lehnt.
Die Fraktion der FDP machte im Ausschuss deutlich, dass
die Bundesregierung aus Sicht der FDP mit dem Haushalts-
begleitgesetz ihre Verantwortung für die katastrophale
Haushaltsentwicklung mit den Kosten der vorgezogenen
Steuersenkung kaschieren wolle.
Mehrere Maßnahmen im Haushaltsbegleitgesetz seien im
Hinblick auf die Entwicklung von Wachstum und Beschäfti-
gung kontraproduktiv. Dies betreffe den Wegfall der Eigen-
heimzulage und die Kürzung der Entfernungspauschale. Die
FDP setze sich für den Subventionsabbau ein, allerdings
nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern, wie es von Rot-
Grün betrieben werde. Nur im Rahmen einer breit angeleg-
ten großen Steuerreform wäre das Streichen der steuerlichen
Vergünstigungen für Häuslebauer und Arbeitnehmer zu
rechtfertigen. Die Bundesregierung greife wahllos in beste-
hende Gesetze ein, ohne Rücksicht auf ökonomische Zu-
sammenhänge und die Auswirkungen bei den betroffenen
Bürgern, Unternehmern, Landwirten und Gebietskörper-
schaften.
Das Ergebnis einer Anhörung habe gezeigt, dass die Kredit-
finanzierung der dritten Steuerreformstufe mehrheitlich auf
Ablehnung – selbst in den Reihen der von der Koalition be-
nannten Sachverständigen stoße. Darüber hinaus sei eine
Kürzung des Bundeszuschusses bei der Rente nicht vertret-
bar und lasse eine Stabilisierung des Beitragssatzes auf
19,5 Prozent unmöglich erscheinen. Die Fraktion der FDP
mahne die Bundesregierung zu Stetigkeit, Berechenbarkeit
und Glaubwürdigkeit in der Finanzpolitik. Mit einer über-
wiegend durch Schulden finanzierten Steuerreform werde
vor allen die Glaubwürdigkeit im Hinblick auf die Einhal-
tung der Maastricht-Kriterien in Frage gestellt. Die Einhal-
tung des Defizit-Kriteriums sei absolut notwendig, damit es
zu keinen negativen Auswirkungen auf die Geldstabilität
komme.

Drucksache 15/1751 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

In die Ausschussberatungen hat die Fraktion der FDP den
folgenden Antrag eingebracht:

Der Haushaltsausschuss wolle beschließen:

1. Der Deutsche Bundestag hält Steuersenkungen für drin-
gend notwendig. Bürger und Unternehmen müssen ent-
lastet werden. Voraussetzung für eine Steuersenkung und
das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform ist eine
solide Finanzierung. Eine mit rd. 14 Mrd. Euro kreditfi-
nanzierte Steuerreform bleibt den Anspruch der Solidität
jedoch schuldig. Das Haushaltbegleitgesetz ist daher in
der vorliegenden Form abzulehnen.

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein überarbeite-
tes Konzept für eine solide Finanzierung zum Vorziehen
der dritten Steuerreformstufe vorzulegen. Grundlage
hierfür sollte der Kabinettbeschluss von Neuhardenberg
sein, wo festgelegt wurde, dass die Finanzierung zu einem
Drittel aus dem Verkauf von Staatseigentum und einem
weiteren Drittel durch den Subventionsabbau erfolgen
sollte. Das letzte Drittel ist durch weitere Einsparungen im
Zuge der Haushaltsberatungen zu erbringen.

Dieser Antrag wurde im Ausschuss mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und der FDP abgelehnt.

b) Antrag „Regierung muss Haushaltssicherungsgesetz
vorlegen“
– Drucksache 15/997 –

Der Antrag der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
15/997 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU und der antragstel-
lenden Fraktion abgelehnt worden.

B. Einzelbegründung
Die vom Haushaltsausschuss empfohlenden Änderungen
des Gesetzentwurfs werden im Einzelnen wie folgt begrün-
det:

● Artikel O (Änderung des Gesetzes zur Errichtung des
Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung)

Der im Haushaltsentwurf 2004 (Kapitel 12 27) vorgese-
hene organisatorische und personelle Übergang der Bun-
desbauämter Berlin I und II auf das Bundesamt für Bau-
wesen und Raumordnung wird durch die Änderung auch
aufgabenmäßig und hinsichtlich der Personalvertretun-
gen nachvollzogen.

● Artikel 1 (Bundessonderzahlungsgesetz)
Die durch den Gesetzentwurf abgesenkte Sonderzahlung
für Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 wird um einen jähr-
lichen Festbetrag von 100 Euro erhöht, um soziale
Härten im Rahmen der vorgesehenen Kürzungen der
Sonderzahlungen für untere und mittlere Einkommens-
schichten zu vermeiden.

● Artikel 8 Nr. 5 (Änderung des Einkommensteuergeset-
zes)
Die Entfernungspauschale wird auf einheitlich 0,15 Euro
ab dem ersten Entfernungskilometer abgesenkt. Die bis-
herigen Sonderregelungen für Flugstrecken, für Fami-
lienheimfahrten mit vom Arbeitgeber gestelltem Kfz und
bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel entfallen aus
Gründen der Vereinfachung.

● Artikel 7 und Artikel 8 Nr. 5a (Änderung des Solidari-
tätszuschlaggesetzes 1995, Änderung des Einkommen-
steuergesetzes)
Die regelmäßig höheren Lebensführungskosten von ech-
ten Alleinerziehenden, die einen gemeinsamen Haushalt
nur mit ihren Kindern führen, gegenüber anderen Erzie-
henden machen die Einführung eines Entlastungsbetra-
ges für Alleinerziehende in Höhe von 1 308 Euro je Ka-
lenderjahr erforderlich (Artikel 8 Nr. 5a). Für den neuen
Entlastungsbetrag wird die Lohnsteuerklasse II weiter
genutzt, die zunächst mit Aufhebung des Haushaltsfrei-
betrages wegfallen sollte (Artikel 7).

● Artikel 9 (Änderung der Einkommensteuer-Durchfüh-
rungsverordnung 2000)
Durch die Wiedereinführung des § 82b EStDV kann
künftig größerer Erhaltungsaufwand bei vermieteten
Wohngebäuden des Privatvermögens auf zwei bis fünf
Jahre verteilt im Rahmen des Werbungskostenabzugs
geltend gemacht werden.

● Artikel 11 Nr. 2 und Artikel 13 (Änderung des Mine-
ralölsteuergesetzes, Änderung des Zweiten Gesetzes
über die Krankenversicherung der Landwirte)
Die Änderung zu Artikel 13 sieht eine – gegenüber dem
Regierungsentwurf abgeschwächte – Absenkung des
Bundesanteils an den Leistungsaufwendungen der
Altenteiler in der Krankenversicherung der Landwirte
von 100 v. H. auf 95 v. H. in 2004 und auf 93 v. H. ab
2005 vor (Regierungsentwurf: einheitlich 85 v. H.). Zum
Ausgleich der hieraus folgenden Minderentlastung des
Haushalts werden im Jahre 2004 im Rahmen dieses
Gesetzes Betriebsmittel der landwirtschaftlichen Kran-
kenkassen abgeschmolzen (Artikel 13 Nr. 4); ab dem
Jahre 2005 wird die Einführung eines Selbstbehalts von
350 Euro je Betrieb bei der Vergünstigung für Agrardie-
sel wirksam (Artikel 11 Nr. 2).

● Artikel 14 (Änderung des Bundeserziehungsgeldgeset-
zes)
Die Minderung des Erziehungsgeldes ab dem 7. Lebens-
monat soll nicht in Stufen, sondern linear erfolgen, um zu
verhindern, dass sich das Erziehungsgeld bei einem nur
geringfügig höheren Einkommen um 50 Euro verringern
kann. Der Degressionssatz bei der linearen Minderung
wird beim Regelbetrag auf 5,2 v. H. und beim Budget auf
7,2 v. H. des die Einkommensgrenzen übersteigenden
anzurechnenden Einkommens angehoben.

Berlin, den 15. Oktober 2003

Steffen Kampeter
Berichterstatter

Walter Schöler
Berichterstatter

Anja Hajduk
Berichterstatterin

Otto Fricke
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/1751

Anlage 1

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Drucksache 15/1751 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/1751

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Drucksache 15/1751 – 10 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11 – Drucksache 15/1751

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Drucksache 15/1751 – 12 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

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msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

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