BT-Drucksache 15/1733

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/1516- Entwurf eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Vom 15. Oktober 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1733
15. Wahlperiode 15. 10. 2003

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/1516 –

Entwurf eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Bericht der Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel, Otto Fricke, Volker Kröning und
Anja Hajduk

Mit dem Gesetzentwurf soll die Arbeitslosenhilfe und die
Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zu einer
Grundsicherung für Arbeitssuchende und einer intensiveren
Unterstützung der Hilfebedürftigen bei der Eingliederung in
Arbeit zusammengeführt werden.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll von der Bun-
desanstalt für Arbeit im Auftrag des Bundes erbracht und
aus Steuermitteln des Bundes finanziert werden.
Darüber hinaus soll eine dem Arbeitslosengeld II vorgela-
gerte einkommensabhängige Leistung, die zusammen mit
dem Kindergeld und dem auf Kinder entfallenden Wohn-
geldanteil den durchschnittlichen Bedarf von Kindern an
Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld abdeckt, eingeführt
werden.

Des Weiteren soll zur Reduzierung des Verwaltungsaufwan-
des bestimmt werden, dass Transferleistungsempfänger kein
Wohngeld erhalten. Ihre Unterkunftskosten sollen aus-
schließlich auf der Grundlage des jeweiligen Leistungsge-
setzes abgedeckt werden. In diesem Zusammenhang soll in
den Leistungsgesetzen ein teilweiser Ausschluss der Rück-
forderung verankert werden.
Im Übrigen sollen im Wesentlichen die Einkommensermitt-
lungs- und Verfahrensvorschriften des Wohngeldgesetzes
und des Wohnraumförderungsgesetzes sowie das Erste
Buch Sozialgesetzbuch geändert werden.
Der Gesetzentwurf hat folgende finanzielle Auswirkungen
auf die Gebietskörperschaften und die Bundesanstalt für Ar-
beit:

Drucksache 15/1733 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Juli – Dez.
2004 2005 2006 2007

in Mrd. Euro, + Belastung/ - Entlastung
Bundesanstalt für Arbeit

Entlastung der BA bei Eingliederungsleistungen Personal-
kosten, Unterhaltsgeld

– 3,1 – 6,2 – 6,2 – 6,2

Belastung der BA durch Aussteuerungsquote 3,1 5,9 5,6 5,2
Saldo der Be-/Entlastung der BA 0,0 – 0,3 – 0,6 – 0,9

Länder
Entlastung der Länder bei Eingliederungsleistungen für
erwerbsfähige Bezieher von HLU

– 0,3 – 0,5 – 0,5 – 0,5

Mehrausgaben der Länder für Wohngeld aufgrund der
Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende

0,3 0,6 0,5 0,5

Minderausgaben der Länder für Wohngeld aufgrund der
Vereinfachung des Wohngeldrechts

– 1,2 – 2,5 – 2,4 – 2,4

Belastung der Länder durch Verminderung des Umsatz-
steueranteils der Länder

1,2 2,4 2,3 2,4

Saldo der Be-/Entlastung der Länder 0,0 0,0 0,0 0,0

Kommunen
Entlastung der Kommunen durch Wegfall der Sozialhilfe-
ausgaben für Erwerbstätige

– 5,8 – 11,6 – 11,6 – 11,6

Belastung der Kommunen durch die Übergangsregelung
der Grundsicherung für Arbeitsuchende

1,8 2,5 1,7 0,0

Belastung der Kommunen durch höhere Ausgaben für Un-
terkunftskosten für verbleibende Sozialhilfebezieher und
Bezieher von Grundsicherung aufgrund der Vereinfachung
des Wohngeldrechts

0,6 1,3 1,3 1,3

Belastung der Kommunen durch Verminderung des
Umsatzsteueranteils der Länder *

1,5 5,3 6,2 7,8

Saldo der Be-/Entlastung der Kommunen
zur Stärkung der Investitionskraft und zum Ausbau
der Kinderbetreuung

– 1,9 – 2,5 – 2,5 – 2,5

Bund
Belastung des Bundes durch Grundsicherung für Arbeitsu-
chende

15,2 26,3 24,2 23,7

Entlastung des Bundes durch die Übergangsregelung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende

– 1,8 – 2,5 – 1,7 0,0

Entlastung des Bundes durch den Wegfall der Ausgaben
für Arbeitslosenhilfe

– 6,7 – 12,8 – 12,2 – 12,4

Entlastung des Bundes durch Kompensation von BA – 3,1 – 5,9 – 5,6 – 5,2
Minderausgaben des Bundes für Wohngeld aufgrund der
Vereinfachung des Wohngeldrechts

– 1,2 – 2,5 – 2,4 – 2,4

* Es wird davon ausgegangen, dass die Länder die Belastungen durch Abgabe von Umsatzsteuerpunkten bei den Kommu-
nen refinanzieren, soweit sie nicht Entlastungen der Länder ausgleichen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1733

Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
führt zur Einsparung von rd. 1,3 Mrd. Euro Personal- und
Verwaltungskosten bei den Kommunen. Diesen Einsparun-
gen stehen entsprechende Mehraufwendungen für Personal-
und Verwaltungskosten bei der Bundesagentur gegenüber.
Alle internationalen Erfahrungen belegen, dass eine ent-
scheidende Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit nur
mit einer intensiven Betreuung möglich ist.
Angestrebt wird ein Verhältnis zwischen Fallmanagern und
Leistungsempfängern von 1 : 75. Im Vergleich zu den über
34 000 bisher bei der Bundesanstalt für Arbeit für Arbeitslo-
senhilfe und den Sozialhilfeträgern beschäftigten Mitarbei-
tern ist der zusätzliche Einsatz von ca. 11 800 Mitarbeitern
erforderlich, um die Betreuungsrelation von 1 : 75 zu errei-
chen.
Den Mehrausgaben für die zusätzlichen Fallmanager stehen
deutlich höhere Einsparungen durch eine Steigerung der
Effizienz bei der verwaltungsmäßigen Durchführung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende gegenüber, die mittel-
fristig zu einem erheblichen Absinken der Zahl der Leis-
tungsbezieher führen wird.
Mit zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft, insbesondere für
mittelständische Unternehmen, ist nicht zu rechnen. Nega-
tive Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau
insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind ebenfalls
nicht zu erwarten.
Unter Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss
für Wirtschaft und Arbeit beschlossenen Änderungen erge-
ben sich die folgenden finanziellen Auswirkungen:
Ein großer Teil der Änderungsanträge behandelt lediglich
redaktionelle Anpassungen und hat keine finanziellen Aus-
wirkungen. Substantielle Folgen für den Bundeshaushalt er-
geben sich aus Änderungen bei der Vermögensanrechnung
(Artikel 1 § 12 Abs. 3) sowie aus der Anerkennung eines
Mehrbedarfs für Kinder von Alleinerziehenden (Artikel 1
§ 21 Abs. 3).
l Die Gewährung eines zusätzlichen Freibetrags für Al-

tersvermögen (Artikel 1 § 12 Abs. 3) in Höhe von 200
Euro je vollendeten Lebensjahr bedeutet für den Perso-
nenkreis der bisherigen Empfänger von Arbeitslosen-

hilfe Mehrausgaben für den Bund in Höhe von rd. 150
Mio. Euro p. a.; für die bisherigen HLU-Empfänger wer-
den die voraussichtlichen Mehrkosten auf ca. 40 Mio.
Euro p. a. geschätzt. In der Summe entstehen für den
Bund also Mehrkosten in Höhe von rd. 190 Mio. Euro.

l Die private Altersvorsorge befindet sich allerdings erst
im Aufbau; der geschätzte Mehrbedarf wird daher in
voller Höhe erst im Jahr 2006 wirksam.
Geschätzte Mehrkosten für den Bund:
1.7. – 31.12. 2004: 75 Mio. Euro

2005: 180 Mio. Euro
2006: 190 Mio. Euro
2007: 190 Mio. Euro

In gleicher Höhe werden die im Finanztableau ausgewie-
senen Ansätze für Eingliederungsleistungen reduziert.

l Die Erhöhung der Mehrbedarfszuschläge für Kinder von
Alleinerziehenden (Artikel 1 § 21 Abs. 3) führt für die
heutigen HLU-Bezieher beim Bund zu Mehrausgaben in
Höhe von insgesamt ca. 54 Mio. Euro. Für heutige Alhi-
Bezieher entstehen weitere Mehrausgaben in Höhe von
ca. 20 Mio. Euro. Geschätzte Mehrkosten insgesamt für
den Bund:
rd. 74 Mio. Euro p. a.
Etwa in gleicher Höhe werden allerdings die Ausgaben
für Grundsicherung für Arbeitsuchende gegenüber der
bisherigen Schätzung geringer ausfallen, da im Entwurf
des Vierten Gesetzes für Moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt gegenüber dem BSHG die unterschiedli-
chen Regelsätze für Kinder von bislang vier auf zwei re-
duziert werden. Für Kinder unter sieben Jahren werden
die Regelsätze künftig höher, für Kinder von sieben bis
unter 18 Jahren werden sie dagegen etwas niedriger sein.
Der finanzielle Mehraufwand aufgrund der erhöhten
Mehrbedarfszuschläge wird dadurch ausgeglichen.

Die weiteren wesentlichen Änderungen am Gesetzentwurf
haben keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen:
l Eine Reihe von Klarstellungen in den Formulierungen

tangiert zwar den Kreis der Leistungsberechtigten bzw.

Juli – Dez.
2004 2005 2006 2007

in Mrd. Euro, + Belastung/ - Entlastung
Belastung des Bundes durch höhere Ausgaben für Unter-
kunftskosten für Bezieher der Grundsicherung aufgrund
der Vereinfachung des Wohngeldrechts

1,9 3,7 3,4 3,4

Entlastung des Bundes durch Kompensation von Ländern
und Kommunen
(Erhöhung des Umsatzsteueranteils des Bundes)

– 2,7 – 7,7 – 8,5 – 10,2

Saldo der Be-/Entlastung des Bundes 1,5 – 1,6 – 2,7 – 3,1
davon bereits in den Haushaltsplan eingestellt 1,5
verbleibender Saldo der Be-/Entlastung des Bundes 0,0 – 1,6 – 2,7 – 3,1

Annahmen: Ökonomische Eckwerte des interministeriellen Arbeitskreises der Bundesregierung von April 2003, Vermin-
derung der Zahl der Bezieher der neuen Leistung wegen intensiverer Betreuung (Effizienzgewinne) von 15 %
ab 2006.

Drucksache 15/1733 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

deren Vermittlungsmöglichkeiten und damit ggf. die
Dauer des Verbleibs in der Leistung. Da sie aber das
grundsätzlich Gewollte lediglich klarer zum Ausdruck
bringen, sind theoretisch denkbare finanzielle Auswir-
kungen im Finanztableau bereits berücksichtigt.
Dies gilt u. a. für
– Artikel 1 § 8 Abs. 3 (Leistungsberechtigung von Aus-

ländern mit nachrangigem Arbeitsmarktzugang);
– Artikel 1 § 10 Abs. 1 Nr. 3 (Zumutbarkeit einer Be-

schäftigung nur bei Sicherstellung der Betreuung von
Kindern);

– Artikel 1 § 10 Abs. 1 Nr. 5 (Zumutbarkeit einer
Beschäftigung nur bei tariflichem bzw. ortsüblichem
Arbeitsentgelt);

– Artikel 1 § 65 Abs. 4a (Übertragung des § 428 SGB
III für einen begrenzten Zeitraum auf das SGB II).

l Die Ergänzung der Leistungen zur Eingliederung um die
Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten
nach dem Vorbild des § 19 Abs. 1 BSHG (Artikel 1 § 16
Abs. 4) erweitert das Spektrum der Eingliederungsinst-
rumente der Job Center, ohne dass damit der finanzielle
Ansatz für Eingliederungsleistungen tangiert wird.

Hinsichtlich einer Abschätzung der finanziellen Auswirkun-
gen der Einschränkung des Unterhaltsrückgriffs auf Ver-

wandte ersten Grades (Artikel 1 § 33 Abs. 2 Satz 1) spricht
gegen die Annahme, dass hierdurch erhebliche finanzielle
Mehrbelastungen entstehen, dass das System der Grund-
sicherung für Arbeitssuchende darauf ausgerichtet ist,
Leistungsberechtigte wieder in das Erwerbssystem zu inte-
grieren. Diese sind verpflichtet, alles zu tun, den Eingliede-
rungsprozess zu unterstützen. Nach der Rechtsprechung
sind für solche Fälle strenge Anforderungen an die Beurtei-
lung zu stellen, ob ein Unterhaltsanspruch gegen Eltern oder
Kinder besteht. Hinzu kommt, dass Unterhaltsansprüche –
nicht nur für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sondern
auch für die ebenfalls leistungsberechtigten Personen, die
mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft leben – in der Praxis
häufig nur in langwierigen Prozessen durchsetzbar sind.
Ebenso fehlt es für eine Abschätzung der finanziellen Aus-
wirkungen an verlässlichen Informationen. In der Arbeitslo-
senhilfe spielt der Unterhaltsrückgriff bislang keine finan-
ziell bedeutsame Rolle. Für Empfänger von Sozialhilfe ist er
grundsätzlich möglich, über die tatsächliche Nutzung des
Unterhaltsrückgriffs liegen keine ausreichenden statisti-
schen Daten vor. Es fehlt ebenso an Informationen darüber,
für wie viele Haushalte der Rückgriff grundsätzlich möglich
wäre.
Für die Grundsicherung für Arbeitssuchende sind für die
Jahre 2004 bis 2007 auf der Grundlage der Änderungsan-
träge folgende Ausgaben zu erwarten

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/1733

Juli-Dez. 2004 2005 2006 2007

Grundsicherung für Arbeitsuchende
Transferleistungen 7,3 11,2 10,2 10,0
davon Grundleistung 5,9 10,3 9,5 9,2

Zuschläge 0,5 0,8 0,8 0,8
Kosten der Übergangsregelung 0,9 0,0 0,0 0,0

Sozialversicherungsbeiträge 3,0 5,2 4,7 4,6
davon Rentenversicherung 1,26 2,20 2,03 2,02

Krankenversicherung 1,57 2,63 2,37 2,26
Pflegeversicherung 0,19 0,33 0,30 0,30

Eingliederungsleistungen 3,0 6,0 5,5 5,4
Personal und Verwaltung 1,5 3,2 3,0 3,0
Summe der Ausgaben für die Grundsicherung

für Arbeitsuchende 14,8 25,5 23,5 23,0
Mehrausgaben des Bundes für Wohngeld

für bisherige Arbeitslosenhilfebezieher* 0,3 0,6 0,5 0,5
Ausgaben des Bundes für Kinderzuschlag 0,12 0,22 0,20 0,19
Mehrausgaben des Bundes für Bafög 0,01 0,02 0,02 0,02

Summe der Kosten der Grundsicherung für den Bund 15,2 26,3 24,2 23,7
Wegfall der Arbeitslosenhilfe (Entlastung des Bundes) -6,7 -12,8 -12,2 -12,4
Wegfall von Eingliederungsleistungen, Unterhaltsgeld,

Personalkosten für bisherige Arbeitslosenhilfebezieher -3,1 -6,2 -6,2 -6,2
Wegfall der Sozialhilfe (Entlastung der Kommunen) -5,8 -11,6 -11,6 -11,6
Mehrausgaben der Länder für Wohngeld für bisherige

Arbeitslosenhilfebezieher* 0,3 0,6 0,5 0,5
Entlastung der Länder bei Eingliederungsleistungen

für erwerbsfähige Bezieher von Sozialhilfe -0,3 -0,5 -0,5 -0,5
Summe der Kosten der Grundsicherung über alle

Körperschaften -0,4 -4,3 -5,8 -6,5

Annahmen: Ökonomische Eckwerte des interministeriellen Arbeitskreises der Bundesregierung von April 2003, Verminderung
derung der Zahl der Bezieher der neuen Leistung wegen intensiverer Betreuung (Effiziengewinne) von 15% ab 2006
* hier noch ohne Auswirkungen der Reform des Wohngeldgesetzes

Finanzielle Auswirkungen der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende

in Mrd. Euro, + Belastung/- Entlastung

Drucksache 15/1733 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Berlin, den 15. Oktober 2003

Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Hans-Joachim Fuchtel
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter

Volker Kröning
Berichterstatter

Anja Hajduk
Berichterstatterin

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Koaltionsfraktionen gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der FDP
für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Wirtschaft und Arbeit vorgelegten Beschlussemp-
fehlung.

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