BT-Drucksache 15/1732

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/1515- Entwurf eines Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt 2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1637- Entwurf eines Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Vom 15. Oktober 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1732
15. Wahlperiode 15. 10. 2003

Mit den inhaltsgleichen Gesetzentwürfen ist beabsichtigt,
die Bundesanstalt für Arbeit zu einem leistungsfähigen und
kundenorientierten Dienstleister umzugestalten, die Ar-
beitsmarktpolitik wirkungsvoller als bisher zu steuern, die
personellen Ressourcen der Bundesanstalt für Arbeit stärker
als bisher auf die Vermittlung zu konzentrieren, den Einsatz
der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu vereinfachen,
den präventiven Ansatz der Arbeitsmarktpolitik konsequent
fortzuentwickeln sowie die Beschäftigungssicherung für Äl-
tere auszubauen und neue Beschäftigungspotenziale für
Jüngere zu erschließen.
Mit dem Gesetzentwurf wird das Recht der Arbeitsförde-
rung sowohl hinsichtlich des Leistungsrechts der Arbeits-
losenversicherung als auch bei den Leistungen der aktiven
Arbeitsmarktpolitik deutlich vereinfacht. Die Rechtsände-
rungen führen in Teilbereichen des Leistungsrechts zu
Mehrausgaben bei der Bundesagentur für Arbeit, etwa in-
folge des Wegfalls der Kirchensteuer als Entgeltabzug bei
der Berechnung des Arbeitslosengeldes. In anderen Teilbe-
reichen führen die Regelungen zu Minderausgaben bei der
Bundesagentur für Arbeit, insbesondere infolge der Verkür-
zung der für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld maßgeb-
lichen Rahmenfrist von drei auf zwei Jahre und der entspre-
chenden Verkürzung der Bestandsschutzregelung im Be-
messungsrecht des Arbeitslosengeldes. Diese Änderungen

führen teilweise zu Mehrausgaben bei den Aufwendungen
für das Arbeitslosengeld II.
Insgesamt ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen:

– in Mio. Euro –

Die Vereinfachungen im Recht der Arbeitslosenversiche-
rung führen mittelfristig zu einem deutlich verminderten
Personalaufwand bei der Administration des Arbeitslosen-
geldes. Nach einer notwendigen Übergangszeit werden nach
Einschätzung der Bundesanstalt für Arbeit Personalkapazi-
täten der Vermittlung und Eingliederung von Arbeitslosen
zur Verfügung stehen.
Mit der Übertragung von Aufgaben auf dem Gebiet der Be-
kämpfung illegaler Beschäftigung auf die Behörden der
Zollverwaltung werden bis zu 2 800 Bedienstete der Bun-
desanstalt für Arbeit vom Bund übernommen. Dies führt

2004 2005 2006 2007 2008 2009
Bundesagen-tur für Arbeit – 10 150 – 130 – 240 – 250 – 250
Bund(Arbeitslosen-geld II) 0 10 60 80 70 70
Gesamt – 10 160 – 70 – 160 – 180 – 180

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/1515 –

Entwurf eines Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/1637 –

Entwurf eines Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Bericht der Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel, Otto Fricke, Volker Kröning und Anja Hajduk

Drucksache 15/1732 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

insgesamt nicht zu Mehrbelastungen, da kein zusätzliches
Personal geschaffen, sondern vorhandenes Personal umge-
widmet wird.
Die Neuorganisation der Bundesanstalt für Arbeit wird
kurzfristig Mehrausgaben in nicht näher zu bestimmendem
Umfang zu Lasten des Haushalts der Bundesanstalt zur
Folge haben. Diesen Mehrausgaben stehen mittel- bis lang-
fristig deutlich höhere Einsparungen durch eine Steigerung
der Effizienz der Arbeitsverwaltung gegenüber.
Unter Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss
für Wirtschaft und Arbeit beschlossenen Änderungen erge-
ben sich die folgenden finanziellen Auswirkungen:
1. Regionale Struktur der BA
Um den Bedenken der Länder Rechnung zu tragen, soll der
bisherige Rechtszustand zur regionalen Struktur der BA zu-
nächst im Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt fortgeschrieben werden, soweit er die Exis-
tenz der Mittelebene einschließlich der Selbstverwaltung in
der Bundesagentur für Arbeit betrifft.
Die Änderung hat gegenüber dem geltenden Recht keine
finanziellen Auswirkungen. Im Gesetzentwurf waren für die
ursprüngliche Regelung auch keine Einsparungen angesetzt.
2. Änderungen bei der ABM-Förderung
Durch den Änderungsantrag zur ABM-Förderung (§ 266
SGB III) werden die Fördermöglichkeiten bei der sog. ver-
stärkten Förderung erweitert. Über die schon nach dem bis-
herigen Entwurf mögliche Finanzierung von Sachkosten
und Kosten der Qualifizierung des Arbeitnehmers hinaus
können nunmehr auch die beim ABM-Träger regelmäßig
anfallenden Lohnnebenkosten, d. h. insbesondere der Ar-
beitgeberanteil zur Sozialversicherung, mitfinanziert wer-
den. Diese Erweiterung trägt der besonders schwierigen
Mittelsituation vieler Träger insbesondere im Sozialbereich
und vor allem in den neuen Bundesländern Rechnung und
verhindert einen Zusammenbruch bewährter Trägerstruktu-
ren.
Die Änderung hat keine finanziellen Auswirkungen, da sich
die evtl. Mehrausgaben bei der ABM-Förderung im Rah-
men des Eingliederungstitels bewegen.

3. Neuregelungen bei der Altersteilzeitförderung
Durch einen Änderungsantrag zum Inkrafttreten der Neure-
gelungen im Altersteilzeitgesetz wird einem Anliegen der
Praxis Rechnung getragen. Die Neuregelungen führen zwar
bei der Berechnung der Förderleistungen zur Verfahrensver-
einfachung. Das um ein halbes Jahr verzögerte Inkrafttreten
zum 1. Juli 2004 ermöglicht es aber den Tarifpartnern, die
bestehende Rechtslage bei den Tarifverträgen nachzuvoll-
ziehen. Zudem können die Lohnabrechnungsprogramme so
reibungslos auf das neue Recht umgestellt werden.
Die Verschiebung des Inkrafttretens der Verwaltungsverein-
fachungen vom 1. Januar 2004 auf den 1. Juli 2004 führt zu
geringfügigen Mehrkosten.

4. Umsetzung der Beschlüsse des Maritimen Bündnisses
Zur Sicherung der Konkurrenzfähigkeit der deutschen See-
schifffahrt hat die Bundesregierung im Rahmen des Mariti-
men Bündnisses zugesagt, auf deutschen Seeschiffen be-
schäftigte ausländische Seeleute aus Drittstaaten von der
Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversiche-
rung sowie der Versicherungspflicht zur Bundesanstalt zu
befreien. Die dazu erforderlichen Rechtsgrundlagen werden
im Rahmen der vorliegenden Änderungsanträge geschaffen.
Die Regelung wird zu einer Entlastung der Lohnnebenkos-
ten in Höhe von ca. 16 Mio. Euro führen. Davon entfallen
ca. 5 Mio. Euro auf die Bundesanstalt für Arbeit und ca.
11 Mio. Euro auf die Kranken- und Pflegeversicherung
mit entsprechenden Mindereinnahmen bei der See-Kran-
kenkasse.
Der Haushaltsausschuss hält die Gesetzentwürfe mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP für mit der Haushalts-
lage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Wirtschaft und Arbeit vorgelegten Beschluss-
empfehlung.

Berlin, den 15. Oktober 2003

Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Hans-Joachim Fuchtel
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter

Volker Kröning
Berichterstatter

Anja Hajduk
Berichterstatterin
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

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