BT-Drucksache 15/1731

Neugestaltung der Eigenheimzulage

Vom 15. Oktober 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1731
15. Wahlperiode 15. 10. 2003

Antrag
der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele, Joachim Günther (Plauen),
Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Hermann Otto Solms, Horst Friedrich (Bayreuth),
Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub,
Jörg van Essen, Rainer Funke, Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich,
Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Cornelia Pieper,
Dr. Max Stadler, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der FDP

Neugestaltung der Eigenheimzulage

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Erwerb oder Bau eines Eigenheims ist ein wichtiger Baustein der Altersvor-
sorge. Die Umstellung der Förderung des Erwerbs von Wohneigentum vom
§ 10e Einkommensteuergesetz (EStG) auf die Förderung durch die Eigenheim-
zulage ist eine Erfolgsgeschichte. Nach den Zahlen des Statistischen Bundes-
amtes hat sich die Wohneigentumsquote in Deutschland insgesamt von 1993 bis
2003 um rund 10 Prozent von 38,8 Prozent auf 42,6 Prozent erhöht. In den
neuen Bundesländern ist die Eigentumsquote im gleichen Zeitraum sogar um
30 Prozent gestiegen.
Vor diesem Hintergrund lehnt der Deutsche Bundestag die von der Bundesregie-
rung vorgesehene Streichung der Eigenheimzulage ab. Sie wäre das falsche
Signal für die angesichts der demographischen Entwicklung immer wichtigere
Stärkung der privaten Eigentumsbildung und Altersvorsorge. Das gilt insbeson-
dere für die neuen Bundesländer, in denen es noch erheblichen Nachholbedarf
gibt. Die Streichung der Eigenheimzulage würde sich darüber hinaus negativ auf
die ohnehin schwierige Situation in der Bauindustrie auswirken.
Zur Finanzierung des Vorziehens der Steuerreform hat die FDP-Bundestagsfrak-
tion u. a. einen Subventionsabbau von 20 Prozent vorgeschlagen. Mit diesem
Vorschlag der Neugestaltung der Eigenheimzulage soll die Eigenheimzulage
von 5 Prozent auf 2,5 Prozent halbiert, der Nachweis der Bezahlung von Grund
und Boden für getätigte Investitionen sowohl für den Neu- als auch für den Alt-
bau gestrichen sowie die Bemessungsgrundlage von 51 120 Euro auf 100 000
Euro verdoppelt werden.
Durch diese Änderungen wird die Förderung durch die Eigenheimzulage um
ca. 20 Prozent reduziert. Die Eigenheimzulage wird insbesondere durch die Hal-
bierung der Eigenheimzulage sowie durch die Verdreifachung der nachzuwei-
senden Kosten erheblich zielgenauer eingesetzt. Mitnahmeeffekte werden deut-
lich reduziert. Zukünftig wird die Eigenheimzulage nur gezahlt, wenn mit Rech-
nungen belegt wird, dass die entstandenen Kosten mit Mehrwertsteuer bezahlt
worden sind. Dieses ist auch ein erheblicher Beitrag zur wirksamen Eindäm-

Drucksache 15/1731 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

mung der Schwarzarbeit in diesem Bereich. Weitergehende Kürzungen lehnt die
FDP ohne eine durchgreifende Steuerreform und eine deutliche Senkung der
Steuertarife mit einer entsprechenden Steuerentlastung für die Bauwilligen ab.
Die Länder und die von ihnen ermächtigten Kommunen legen eigenverantwort-
lich fest, ob und in welcher Höhe sie in ihren Regionen Neu- und Altbau fördern
wollen. Das Eigenheimzulagengesetz gibt zwar den Rahmen mit Höchstgrenzen
für den Fördergrundbetrag vor, stellt es aber im Übrigen den Ländern und Kom-
munen frei, diese Höchstgrenzen regional niedriger festzusetzen. Das erwei-
tert deren Handlungsspielraum bei der Entwicklung bzw. Ausgestaltung ihrer
städtebaulichen Konzepte.
Neu in die Förderung aufgenommen werden Sanierungsmaßnahmen, die im Zu-
sammenhang mit Erwerb von Altbauten entstehen. Da nur nachgewiesene Kos-
ten förderfähig sind, wird Schwarzarbeit am Bau unattraktiver. Die Ausweitung
der Förderung sichert damit Arbeitsplätze im Baugewerbe und in handwerkli-
chen Berufen. Zudem wird ein Anreiz geschaffen, Wohnungen aus dem Bestand
zu erwerben.
Da Familien mit Kindern mehr Wohnraum benötigen als Kinderlose, bleibt die
Kinderzulage erhalten. In diesem Punkt sind die Pläne der Bundesregierung be-
sonders unverständlich. Gerade Familien mit Kindern und geringeren Einkom-
men können ohne die Zulage häufig kein Eigentum erwerben.
Allein der Wunsch nach höherer Wohnqualität soll künftig nicht mehr förder-
würdig sein. Die Beschränkung des Anspruchs auf Förderung von Ausbau und
Erweiterung einer Wohnung auf Fälle der Familienvergrößerung durch Geburt
eines Kindes bzw. Aufnahme eines Kindes zur Vollzeit- oder Adoptionspflege
führt insofern zur Herstellung von Rechtsklarheit. Sie bewirkt außerdem den ge-
wünschten Effekt sowohl der Familienförderung als auch der Einsparung staat-
licher Fördergelder.
Ebenfalls erhalten bleibt die Ökozulage für den Einbau von Wärmepumpen und
Anlagen zur Wärmerückgewinnung.
Mit diesem Modell der Neuordnung der Eigenheimzulage bleibt die Förderung
der Bildung privatenWohneigentums erhalten. Gerade unter dem Gesichtspunkt
einer privaten Zusatzversicherung für das Alter hat der Erwerb von Wohneigen-
tum einen hohen Stellenwert. Die vorgeschlagene Förderung ist einfach und
transparent. Es gilt eine bundeseinheitliche Regelung von Flensburg bis nach
Garmisch-Partenkirchen und von Saarbrücken bis nach Cottbus. Dieser Antrag
sorgt für mehr Beschäftigung, mehr Eigentum und eine bessere Altersvorsorge.

II. Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
1. Der Deutsche Bundestag lehnt die Abschaffung der Eigenheimzulage ab.
2. Die Anschaffungskosten für Grund und Boden werden nicht mehr berück-

sichtigt.
3. Die Bemessungsgrenze wird für Neu- und Altbau sowie für im Zusammen-

hang mit dessen Erwerb stehende Sanierungskosten einheitlich auf 100 000
Euro festgesetzt. Die Höchstsumme des Grundförderbetrages beträgt pro Jahr
und Objekt statt bisher 5 Prozent höchstens 2,5 Prozent, maximal aber 2 500
Euro für einen Förderzeitraum von insgesamt acht Jahren. Ein Anspruch auf
den Fördergrundbetrag besteht nur für nachgewiesene Kosten.

4. Der Anspruch auf Förderung bei Ausbauten und Erweiterungen an einer
Wohnung nach § 2 Abs. 2 Eigenheimzulagengesetz besteht nur, wenn diese
Maßnahmen wegen der Geburt eines Kindes bzw. der Aufnahme eines Kin-
des zur Vollzeit- oder Adoptionspflege notwendig sind.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1731

5. Es wird eine Länderöffnungsklausel eingeführt, wonach die Länder oder die
von ihnen ermächtigten Kommunen die Höchstgrenzen für die Eigenheimzu-
lage regional niedriger festsetzen können.

6. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung
des Eigenheimzulagengesetzes vorzulegen, der die genannten Eckpunkte
umsetzt.

Berlin, den 15. Oktober 2003
Carl-Ludwig Thiele
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Andreas Pinkwart
Dr. Hermann Otto Solms
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Rainer Funke
Dr. Christel Happach-Kasan
Ulrich Heinrich
Jürgen Koppelin
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Cornelia Pieper
Dr. Max Stadler
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

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