BT-Drucksache 15/1711

Haftung der Deutsche Bahn AG für Verspätungen einführen

Vom 15. Oktober 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1711
15. Wahlperiode 15. 10. 2003

Antrag
der Abgeordneten Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub,
Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann,
Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Ulrich Heinrich,
Birgit Homburger, Gudrun Kopp, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel,
Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Andreas Pinkwart,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Haftung der Deutsche Bahn AG für Verspätungen einführen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Ein attraktiver Bahnverkehr ist wesentlicher Bestandteil einer zukunftsfähigen
Mobilität. Nur eine kundenorientierte Bahnpolitik gewinnt mehr Fahrgäste und
damit höhere Marktanteile. Erfolgreiche Bahnpolitik muss daher verbraucher-
orientiert sein. Der Kunde muss imMittelpunkt der Unternehmenspolitik stehen.
Aber bis heute verfügt die Deutsche Bahn AG als einziger öffentlicher Verkehrs-
träger über Sonderrechte, die auf der Eisenbahn-Verkehrsverordnung (EVO)
basieren. So stellt § 17 EVO die Bahn bis heute von Entschädigungsansprüchen
bei Verspätungen oder Ausfall von Zügen frei. Angesichts der Tatsache, dass nur
6 % aller Verspätungen auf externe Ursachen wie Suizide oder Bahnübergangs-
unfälle zurückzuführen sind, muss diese kundenunfreundliche Sonderstellung
der Deutsche Bahn AG geändert werden. Ziel ist, dem privaten Rechtsverhältnis
zwischen Verbraucher und Deutsche Bahn AG zu entsprechen und gesetzlich
geregelte Gewährleistungsansprüche einzuführen, wenn das Verschulden von
Ausfällen und Verspätungen bei der Deutsche Bahn AG liegt. Damit wird die
Kundenorientierung des Unternehmens Deutsche Bahn AG gestärkt, der Fahr-
plan und der Fahrbetrieb ständig verbessert und Störungen so weit wie möglich
ausgeschlossen. Durch eine Verankerung im Bürgerlichen Gesetzbuch wird eine
bundesweit einheitliche Regelung geschaffen und einer weiteren Entbürokrati-
sierung Vorschub geleistet.

II. Der Deutsche Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf,
die das Rechtsverhältnis zwischen Fahrgast und Deutsche Bahn AG betreffen-
den Regelungen aus der der Eisenbahn-Verkehrsordnung herauszulösen und im
vorgenannten Sinne im bürgerlichen Recht zu verankern.

Berlin, den 15. Oktober 2003
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

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