BT-Drucksache 15/166

zu dem Antrag der Bundesregierung - 15/127, 15/156 - Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses und zum Schutz von Beobachtern internationaler Organisationen im Rahmen der weiteren Implementierung des politischen Rahmenabkommens vom 13. August 2001 auf der Grundlage des Ersuchens des mazedonischen Präsidenten Trajkovski vom 21. November 2002 und der Resolution 1371 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 26. September 2001

Vom 4. Dezember 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 15/166
15. Wahlperiode 04. 12. 2002

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Dr. Rainer Stinner, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher,
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Hans-Michael Goldmann, Birgit Homburger,
Ina Lenke, Markus Löning, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Eberhard Otto
(Godern), Gisela Piltz, Dr. Guido Westerwelle, Dr. Wolfgang Gerhardt und
Fraktion der FDP

zu der Beratung des Antrags der Bundesregierung
– Drucksachen 15/127, 15/156 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz
auf mazedonischem Territorium zur weiteren Stabilisierung des Friedens-
prozesses und zum Schutz von Beobachtern internationaler Organisationen im
Rahmen der weiteren Implementierung des politischen Rahmenabkommens vom
13.August 2001aufderGrundlagedesErsuchensdesmazedonischenPräsidenten
Trajkovski vom 21. November 2002 und der Resolution 1371 (2001) des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 26. September 2001

Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stimmt der Fortsetzung der NATO-Sicherheitspräsenz
in Mazedonien im Rahmen der NATO-Operation „Allied Harmony“ zu.
Der Deutsche Bundestag unterstützt darüber hinaus ausdrücklich die Bemühun-
gen der Europäischen Union, den Militäreinsatz in Mazedonien im Rahmen der
Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) zu übernehmen,
sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen. Deshalb wird der Beschluss des
NATO-Rates vom 27. November 2002 begrüßt, bereits im Februar 2003 die
Modalitäten der fortgesetzten NATO-Präsenz in Mazedonien zu überprüfen und
gegebenenfalls die Führung von „Allied Harmony“ auf die Europäische Union
zu übertragen.
Der Deutsche Bundestag bedauert das Fehlen eines Verweises auf diese Über-
prüfung im Mandatsantrag der Bundesregierung und fordert die Bundesregie-
rung auf, sich in der Europäischen Union mit Nachdruck dafür einzusetzen,
dass so schnell wie möglich alle Voraussetzungen für eine Übernahme des Ma-
zedonien-Mandats durch die Europäische Union geschaffen werden.

Berlin, den 4. Dezember 2002
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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