BT-Drucksache 15/1596

Praxisgerechte Novelle des Tierarzneimittelgesetzes verbessert Tier- und Verbraucherschutz

Vom 24. September 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1596
15. Wahlperiode 24. 09. 2003

Antrag
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan,
Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub,
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk,
Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Praxisgerechte Novelle des Tierarzneimittelgesetzes verbessert Tier- und
Verbraucherschutz

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Am 1. November 2002 ist das Elfte Gesetz zur Änderung des Arzneimittel-
gesetzes (AMG) in Kraft getreten. Wesentlicher Inhalt dieser Novelle sind
gravierende Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Her-
stellung und Abgabe von Tierarzneimitteln. Leitgedanke der Neuregelung war
es, im Sinne eines effektiven Tier- und Verbraucherschutzes die Menge der ver-
abreichten Tierarzneimittel auf ein erforderliches Mindestmaß zu reduzieren.
Doch in der täglichen Praxis offenbarten sich rasch gravierende Mängel des
geltenden Rechts.
Aus diesem Grunde hat sich der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft am 25. Juli 2003 in einer öffentlichen Anhörung mit den
praktischen Erfahrungen bei der Anwendung des Tierarzneimittelrechts befasst.
Geladen waren Vertreter der Tierärzteschaft und der gewerblichen Tierhalter.
Die Aussagen der Sachverständigen machten klar, dass die derzeit geltenden
Regelungen ein hohes Maß an Missverständlichkeit und Praxisferne in sich
bergen. Die Folgen sind Rechtsunsicherheit, mangelndes Unrechtsbewusstsein
bei Bagatellverstößen sowie kaum zumutbare Mehrbelastungen für Tierärzte
und -halter. Die anwesenden Vertreter aller Fraktionen waren sich einig, dass
die gesetzlichen Bestimmungen über Verkehr und Verabreichung von Tierarz-
neimitteln dringend einer Überarbeitung bedürfen. Daher ist eine Änderung des
Arzneimittelgesetzes sinnvoll und notwendig.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
– im Rahmen einer AMG-Novelle die in § 56a AMG festgelegte Sieben-Tage-

Regelung zu streichen, da sie an den tatsächlichen Bedürfnissen vorbeigeht.
Eine reine Veränderung der zeitlichen Anforderung erscheint nicht akzepta-
bel, da keine starre Frist, von welcher Länge auch immer, der Vielfalt der
Tiererkrankungen und deren Verläufen gerecht werden kann. Um einer et-

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waigen Vorratshaltung von Tierarzneien in den landwirtschaftlichen Betrie-
ben vorbeugen und eine einfache aber effiziente Überwachung gewährleis-
ten zu können, ist die Einführung von tierärztlichen Behandlungsplänen ein
geeignetes Instrument;

– die ebenfalls in § 56a AMG enthaltende fünfstufige Umwidmungskaskade
für lebensmittelliefernde Tiere durch die auf EU-Ebene gültige dreistufige
Kaskadenregelung zu ersetzen;

– unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes eine klare Grenzziehung
zwischen lebensmittelliefernden Tieren und reinen Gesellschafts- und Sport-
tieren vorzunehmen;

– Erleichterungen für die betroffenen Unternehmen zu schaffen, die Fütte-
rungsarzneitmittel herstellen und nach § 13a AMG wie pharmazeutische
Unternehmen behandelt werden, ohne von der Null-Toleranz in der Frage
der Rückstände anderer, nicht verordneter Wirkstoffe abzurücken;

– den Mangel an geeigneten zugelassenen Präparaten und daraus folgende
Therapielücken und Notständen im Bereich der minor species/minor uses zu
beheben. Es ist nicht zu erwarten, dass die Zahl der zugelassenen Tierarz-
neien hier zunehmen wird, da für die pharmazeutische Industrie Zulassungs-
verfahren ökonomisch nicht sinnvoll sind. Vor diesem Hintergrund kann und
darf die adäquate Behandlung von Tieren mit zugelassenen Wirkstoffen
nicht länger illegal sein;

– ein einfaches Überwachungs- und Kontrollinstrumentarium zu installieren,
das einen Überblick über den Verbleib von eventuellen Restmengen, sei es
beim Tierarzt oder beim Tierhalter, gewährleistet;

– zur bedarfsgerechten Abgabe von Tierarzneimitteln sollte den Tierärzten
nicht länger verboten werden, Arzneien aus fertigen Gebinden umzufüllen,
fachgerecht neu zu verpacken und an den Tierhalter abzugeben.

Berlin, den 24. September 2003
Hans-Michael Goldmann
Dr. Christel Happach-Kasan
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Gisela Piltz
Dr. Max Stadler
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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