BT-Drucksache 15/1588

1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1509- Entwurf eines Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt 2. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 15/1204- Entwurf eines Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt

Vom 24. September 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1588
15. Wahlperiode 24. 09. 2003

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/1509 –

Entwurf eines Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt

2. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/1204 –

Entwurf eines Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt

Bericht der Abgeordneten Volker Kröning, Hans-Joachim Fuchtel, Anja Hajduk
und Otto Fricke

Mit den inhaltsgleichenGesetzentwürfen soll auf den starken
Anstieg der Arbeitslosigkeit auf derzeit über 4,3 Millionen
Arbeitslose reagiert werden, um die Wachstumskräfte zu
stärken und eine raschere Umsetzung derWachstumsimpulse
in neue Beschäftigung zu erzielen.
Die Gesetzentwürfe sehen die Änderung folgender Gesetze
vor:
Artikel 1 Änderung des Kündigungsschutzgesetzes
Artikel 2 Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung der Insolvenzordnung
Durch die Neuregelungen im Arbeitsrecht entstehen für die
öffentlichen Haushalte keine Kosten. Die Neuregelungen im
Kündigungsschutzgesetz werden zu einer Verringerung der

arbeitsgerichtlichen Verfahren führen, so dass eine Entlas-
tung der Arbeitsgerichtsbarkeit zu erwarten ist.
Die Neuregelung der Dauer des Anspruches auf Arbeitslo-
sengeld führt zu einer finanziellen Entlastung der Bundesan-
stalt für Arbeit. Dieser Entlastung stehen jedoch höhere Aus-
gaben für Arbeitslosenhilfe, Belastungen für die Renten-,
Kranken- und Pflegeversicherung sowie – nicht beziffer-
bare –Mehrausgaben in der Sozialhilfe gegenüber. Aufgrund
der verfassungsrechtlich notwendigen Übergangsregelung
sind erste finanzielle Auswirkungen erst ab der zweiten Jah-
reshälfte 2006 zu verzeichnen. Die Bundesregierung beab-
sichtigt, ab 2004 Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für
Erwerbsfähige zu einem einheitlichen Leistungssystem zu-
sammenzuführen. Die nachfolgend dargestellten Belastun-
gen dürften aber je nach Ausgestaltung des neuen Systems
anders ausfallen. Im Einzelnen:

Drucksache 15/1588 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Finanzielle Auswirkungen (in Mrd. Euro)
Arbeitslosengeld Arbeitslosenhilfe
Einsparungen Mehrausgaben Nettoeinsparungen

Jahr 2006 2007 ab 2008 2006 2007 ab 2008 2006 2007 ab 2008
Insgesamt 0,2 2,5 3,9 0,1 1,1 1,7 0,1 1,4 2,2
Nettoleistung 0,1 1,5 2,3 0,1 0,8 1,3 0,1 0,7 1,1
GKV-Beiträge 0,0 0,4 0,6 0,0 0,1 0,2 0,0 0,3 0,5
GRV-Beiträge 0,0 0,5 0,8 0,0 0,2 0,2 0,0 0,4 0,6
PflV-Beiträge 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1

Durch die Neuregelungen im Arbeitsrecht entstehen für die
Wirtschaft keine Kosten. Die Änderungen im Kündigungs-
schutz werden dazu führen, dass sich die Zahl der arbeitsge-
richtlichen Verfahren und das Prozessrisiko der Arbeitsgeber
verringern. Es ist zu erwarten, dass die Transaktionskosten
für die Untenehmen, insbesondere für die Rechtsberatung
und Durchführung gerichtlicher Verfahren, sinken werden.
Die Änderungen des Kündigungsrechts und die Erleichte-
rung beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge in neu ge-
gründeten Unternehmen werden zu mehr Beschäftigung füh-
ren. Durch zusätzliche Beschäftigung sind eine Entlastung
der Arbeitslosenversicherung, höhere Beitragseinnahmen

der Sozialversicherungen und höhere Steuereinnahmen in
nicht zu quantifizierender Höhe zu erwarten.
Der Haushaltsausschuss hält die Gesetzentwürfe mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSUund FDP fürmit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entspre-
chend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführendenAusschuss
fürWirtschaft undArbeit vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 24. September 2003

Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Volker Kröning
Berichterstatter

Hans-Joachim Fuchtel
Berichterstatter

Anja Hajduk
Berichterstatterin

Otto Fricke
Berichterstatter
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

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