BT-Drucksache 15/158

Verbraucherschutz stärken - Belastungen für die Bürger reduzieren - Synergien nutzen

Vom 3. Dezember 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 15/158
15. Wahlperiode 03. 12. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marita Sehn, Hans-Michael Goldmann, Gudrun Kopp, Daniel
Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen,
Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim
Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich,
Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel,
Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto
(Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter
Thomae, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Verbraucherschutz stärken – Belastungen für die Bürger reduzieren –
Synergien nutzen

Die Bundesregierung plant im Rahmen der Vorhaben zur Neuorganisation des
gesundheitlichen Verbraucherschutzes einen tiefgreifenden Umbau der Bundes-
behörden, insbesondere im Bereich des Bundesministeriums für Verbraucher-
schutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL). Erfahrungsgemäß sind sol-
che Umstrukturierungen mit erheblichen Kosten für Umbauten, Neuanschaf-
fungen und durch Arbeitsausfälle verbunden. In Zeiten, in denen den Bürgerin-
nen und Bürgern unseres Landes erhebliche finanzielle Einschnitte zugemutet
werden, sollten weitere finanzielle Belastungen durch den Auf- bzw. Umbau
der Bürokratie möglichst gering gehalten werden. Am Standort der Biologi-
schen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) in Braunschweig
existiert bereits eine sehr gut funktionierende Infrastruktur, die ohne weiteres
auch durch das neu zu schaffende Bundesamt für Verbraucherschutz und Le-
bensmittelsicherheit (BVL) genutzt werden kann. Ziel des politischen Handels
muss es daher sein, der unnötigen Verdoppelung von Strukturen, z. B. durch
den Aufbau zweier EDV-Abteilungen, entgegenzuwirken und Synergien wo
immer möglich zu nutzen. Da ohnehin mindestens ein Drittel der Mitarbeiter
des BVL aus der BBA stammen, bietet sich eine Ansiedlung des BVL am
Standort der BBA als zweckmäßigste und kostengünstigste Alternative an. Der
Aufbau des BVL darf nicht dazu führen, dass durch die tiefgreifende Umorga-
nisation die bisherigen Behörden funktionsunfähig gemacht werden, während
gleichzeitig das BVL noch nicht arbeitsfähig ist. Das würde nicht mehr sondern
weniger Verbraucherschutz bedeuten.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten, das BVL am Standort

der BBA in Braunschweig anzusiedeln?
2. Welche alternativen Standortkonzepte verfolgt die Bundesregierung und wie

stellt sich deren jeweilige Wirtschaftlichkeit dar?

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3. Lassen sich nach Ansicht der Bundesregierung bereits bei der BBA vor-
handene Strukturen, wie z. B. die EDV-Abteilung, auch für das BVL nut-
zen oder ist hier die Einrichtung einer eigenen Abteilung geplant?

4. Welche Synergieeffekte lassen sich bei der Neuorganisation des BVL sinn-
voll nutzen?

5. Ist nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt, dass die verbleibenden
Behörden auch weiterhin in vollem Umfang ihren Aufgaben gerecht wer-
den können?

6. Wie hoch sind nach Ansicht der Bundesregierung die Kosten der Neugrün-
dung des BVL sowie der Neueinrichtung des Bundesinstitutes für Risiko-
bewertung (BfR)?

7. Welche Investitionsmittel stehen für die Einrichtung und Ausstattung des
BVL zur Verfügung und für welche Anschaffungen sind diese vorgesehen?

8. Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung der Gesamtpersonalbedarf
für das BVL und das BfR und wie hoch sind die entsprechenden Personal-
kosten?

9. Wie hoch sind nach Ansicht der Bundesregierung die Kosten für die Vor-
bereitungen zur Neuorganisation des Verbraucherschutzes durch das regel-
mäßige Zusammentreten von Arbeitsgruppen, insbesondere auch durch
den damit verbundenen Arbeitsausfall der Teilnehmerinnen und Teilneh-
mer?

10. Wie lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Neuorganisation des
Verbraucherschutzes umsetzen, ohne dass es zu einer Beeinträchtigung der
Arbeit der beteiligten Behörden kommt und damit eine zeitliche Lücke bei
der Durchsetzung eines wirksamen Verbraucherschutzes entsteht?

11. Wurden nach Ansicht der Bundesregierung die Personalvertretungen an
den bisherigen Personalmaßnahmen (z. B. Abordnungen) in angemessener
Weise beteiligt, und wenn ja, wann und wie ist dies geschehen?

Berlin, den 2. Dezember 2002
Marita Sehn
Hans-Michael Goldmann
Gudrun Kopp
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt

Ulrich Heinrich
Dr. Heinrich L. Kolb
Jürgen Koppelin
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Dr. Claudia Winterstein

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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