BT-Drucksache 15/1561

Vorsorgender Hochwasserschutz im Binnenland

Vom 23. September 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1561
15. Wahlperiode 23. 09. 2003

Antrag
der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Ulrich Petzold, Dirk Fischer (Hamburg),
Eduard Oswald, Dr. KlausW. Lippold (Offenbach), Arnold Vaatz, Günter Baumann,
Dr. Rolf Bietmann, Renate Blank, Klaus Brähmig, Georg Brunnhuber,
Cajus Caesar, Gitta Connemann, Hubert Deittert, Marie-Luise Dött,
Enak Ferlemann, Dr. Maria Flachsbarth, Dr. Michael Fuchs, Georg Girisch,
Ralf Göbel, Tanja Gönner, Josef Göppel, Peter Götz, Kurt-Dieter Grill,
Klaus Hofbauer, Julia Klöckner, Kristina Köhler (Wiesbaden), Werner Kuhn
(Zingst), Eduard Lintner, Doris Meyer (Tapfheim), Klaus Minkel, Franz Obermeier,
Anita Schäfer (Saalstadt), Gero Storjohann, Lena Strothmann, Volkmar Uwe Vogel,
Gerhard Wächter, Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU

Vorsorgender Hochwasserschutz im Binnenland

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die vergangenen zehn Jahre waren von teilweise extremen Hochwasserereig-
nissen geprägt. Dabei hat insbesondere das Hochwasser an der Elbe im August
2002 zu erheblichen Schäden geführt und Defizite und Grenzen des derzeitigen
Hochwasserschutzes deutlich werden lassen. Die Ursache dieses extremen
Hochwasserabflusses an der Elbe und anderen Flussläufen waren außerge-
wöhnliche Niederschläge, die großflächig vor allem in gebirgigen Bereichen
der Oberläufe der Elbe und ihrer Nebengewässer niedergingen, die auf bereits
wassergesättigte Böden fielen und dadurch überwiegend unmittelbar oberir-
disch abflossen. Kein Zweifel besteht an der Erkenntnis, dass die typische Wet-
terlage des so genannten Vb-Entwicklungstiefs, die zu den extremen Nieder-
schlägen mit der Folge einer Hochwasserkatastrophe im tschechischen und
deutschen Elbegebiet geführt hat, in der Vergangenheit schon öfter beobachtet
werden konnte und seinerzeit extreme Hochwasserabflüsse in den jeweils
betroffenen Gewässern auslöste.
Hochwasserkatastrophen sind oft die Folgen extremer Wetterereignisse und
erfordern zu deren Bewältigung ein Höchstmaß an organisatorischer und tech-
nischer Vorbereitung für eine wirksame Katastrophenhilfe.
Vorsorgender Hochwasserschutz im Binnenland kann nur gelingen, wenn er
auch den Begebenheiten der Regionen und den Bedürfnissen der Menschen vor
Ort Rechung trägt, Management-Wissen bündelt und die Entscheidungsträger
ebenso wie die betroffenen gesellschaftlichen Gruppen einbindet. Alle Maß-
nahmen müssen sozial verträglich gestaltet werden und dürfen einzelne Grup-
pen wie die Landwirtschaft und Schifffahrt nicht benachteiligen.

Drucksache 15/1561 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die lange angekündigte, auf den Untersuchungen der Bundesanstalt für Was-

serbau basierende „Stellungnahme zu den Auswirkungen von Ausbau- und
Unterhaltungsmaßnahmen an Flüssen auf den Hochwasserschutz“ endlich
vorzulegen und sicherzustellen, dass die Binnenschifffahrt, als ökologisch
verträglichstes Transportmittel, durch Hochwasserschutzmaßnahmen nicht
in ihrer Existenz gefährdet wird;

2. zu prüfen, welche präventiven Hochwasserschutzmaßnahmen und Hoch-
wasserschutzbauten entlang von Bundeswasserstraßen und deren Neben-
gewässer notwendig sind und wie diese Maßnahmen zu finanzieren sind;

3. für die Festsetzung von Retentionsräumen durch die Länder die notwendi-
gen Bewertungskriterien festzulegen, Nutzungseinschränkungen mit den be-
troffenen Parteien abzustimmen sowie Zuständigkeiten und Kriterien für
notwendige Entschädigungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ein-
vernehmlich festzulegen;

4. einen Generalmanagementplan zu erstellen, der auf den Planungen der Län-
der aufbaut und die verfügbaren Kapazitäten des Bundes für die Flutbe-
kämpfung beinhaltet. Dieser Plan ist den für die Flutbekämpfung zuständi-
gen Institutionen der Länder zur Verfügung zu stellen;

5. Anstrengungen auf nationaler und europäischer Ebene auf präventive Maß-
nahmen zur Flutvorbeugung auszurichten und zu bündeln, anstatt auf die
Beseitigung von Schäden auszurichten und bei den Präventionsmaßnahmen
die regional Zuständigen und Betroffenen einzubeziehen;

6. den Deutschen Wetterdienst (DWD) materiell und technisch so auszustatten,
dass er in der Lage ist, seine Vorwarnzeiten im Rahmen des Standes der
Technik zu verlängern und örtlich wesentlich stärker zu präzisieren.

Berlin, den 23. September 2003
Dr. Peter Paziorek
Ulrich Petzold
Dirk Fischer (Hamburg)
Eduard Oswald
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)
Arnold Vaatz
Günter Baumann
Dr. Rolf Bietmann
Renate Blank
Klaus Brähmig
Georg Brunnhuber
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Hubert Deittert
Marie-Luise Dött
Enak Ferlemann
Dr. Maria Flachsbarth
Dr. Michael Fuchs
Georg Girisch
Ralf Göbel

Tanja Gönner
Josef Göppel
Peter Götz
Kurt-Dieter Grill
Klaus Hofbauer
Julia Klöckner
Kristina Köhler (Wiesbaden)
Werner Kuhn (Zingst)
Eduard Lintner
Doris Meyer (Tapfheim)
Klaus Minkel
Franz Obermeier
Anita Schäfer (Saalstadt)
Gero Storjohann
Lena Strothmann
Volkmar Uwe Vogel
Gerhard Wächter
Werner Wittlich
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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