BT-Drucksache 15/156

zu dem Antrag der Bundesregierung -15/127- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses und zum Schutz von Beobachtern internationaler Organisationen im Rahmen der weiteren Implementierung des politischen Rahmenabkommens vom 13. August 2001 auf der Grundlage des Ersuchens des mazedonischen Präsidenten Trajkovski vom 21. November 2002 und der Resolution 1371 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 26. September 2001

Vom 4. Dezember 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 15/156
15. Wahlperiode 04. 12. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 15/127 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz
auf mazedonischem Territorium zur weiteren Stabilisierung des Friedens-
prozesses und zum Schutz von Beobachtern internationaler Organisationen im
Rahmen der weiteren Implementierung des politischen Rahmenabkommens
vom 13. August 2001 auf der Grundlage des Ersuchens des mazedonischen
Präsidenten Trajkovski vom 21. November 2002 und der Resolution 1371 (2001)
des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 26. September 2001

A. Problem
Mit Blick auf die insgesamt erfreuliche politische Entwicklung in Mazedonien
seit den Parlamentswahlen im September 2002 und angesichts der als inzwi-
schen gering eingestuften Bedrohung der internationalen Beobachter, hat der
NATO-Rat entschieden, die Operation FOX nicht mehr über den derzeit gülti-
gen Mandatszeitraum hinaus zu verlängern. Die Operation FOX endet damit
am 15. Dezember 2002. Trotz der verbesserten Gesamtsituation sind sich maze-
donische Regierung und internationale Gemeinschaft einig, dass eine der Lage
angepasste, d. h. zahlenmäßig reduzierte internationale Sicherheitspräsenz wei-
terhin erforderlich ist, um noch bestehende Destabilisierungsrisiken im Zusam-
menhang mit dem laufenden Friedensprozess zu minimieren.
Der mazedonische Präsident Boris Trajkovski ersuchte mit einem bei NATO-
Generalsekretär George Robertson am 21. November 2002 eingegangenen
Schreiben die NATO um Entsendung einer an die verbesserte Sicherheitslage
angepasste Sicherheitspräsenz für bis zu sechs Monate, beginnend vom 16. De-
zember 2002. Daraufhin beschloss der NATO-Rat am 27. November 2002 die
Operation ALLIED HARMONY für den Zeitraum von sechs Monaten (bis
15. Juni 2003).

Drucksache 15/156 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

B. Lösung
Zustimmung zum Antrag auf Drucksache 15/127.
Einstimmigkeit

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt in einer gesonderten Beschlussempfehlung zu
den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/156

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/127 anzunehmen.

Berlin, den 4. Dezember 2002

Der Auswärtige Ausschuss
Volker Rühe
Vorsitzender

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Friedbert Pflüger
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Drucksache 15/156 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Friedbert Pflüger,
Dr. Ludger Volmer und Dr. Rainer Stinner

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 15/127 in seiner 12. Sitzung am 3. Dezember
2002 beraten.
Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Rechtsausschuss, den Verteidigungsaus-
schuss, den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung und den Ausschuss für die Angelegenhei-
ten der Europäischen Union zur Mitberatung sowie an den
Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO überwiesen.

II.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 3. Sitzung
am 4. Dezember 2002 beraten und empfiehlt einstimmig die
Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
4. Sitzung am 4. Dezember 2002 beraten und empfiehlt ein-
stimmig die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 3. Sitzung am 4. Dezember
2002 beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 3. Sitzung am 4. De-
zember 2002 beraten und empfiehlt einstimmig die An-
nahme.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat den Antrag in seiner 4. Sitzung am 4. De-
zember 2002 beraten und empfiehlt einstimmig die An-
nahme.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 4. Sit-
zung am 4. Dezember 2002 beraten und empfiehlt einstim-
mig die Annahme.

IV.
Der Haushaltsausschuss nimmt in einer gesonderten Be-
schlussempfehlung zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 4. Dezember 2002
Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Friedbert Pflüger
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.