BT-Drucksache 15/1557

Flugsicherheit und Fluglärm des Flughafens Zürich-Kloten und der Anflüge über Süddeutschland

Vom 19. September 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1557
15. Wahlperiode 19. 09. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Horst Friedrich (Bayreuth), Ernst Burgbacher,
Jörg van Essen, Jürgen Koppelin, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Flugsicherheit und Fluglärm des Flughafens Zürich-Kloten und der Anflüge
über Süddeutschland

Das niederländische Luftfahrtinstitut National Lucht- en Ruimtevaartlaborato-
rium (NLR) hat im Auftrag der Schweizer Regierung ein Gutachten erstellt, das
die Sicherheitslage des Flugverkehrs in der Schweiz insbesondere des Flug-
hafens Zürich-Kloten untersuchen sollte. Durch das Gutachten sind eklatante
strukturelle Sicherheitsmängel offen gelegt worden. Darin werden eine Reihe
von Flugunglücken und Fast-Unglücken aufgezählt, die sich in den letzten
Jahren in Deutschland und der Schweiz ereigneten. Da die Flugsicherung
Süddeutschlands zum Teil ebenfalls von der Schweizer Firma Skyguide durch-
geführt wird, ist dies auch eine Frage der deutschen Flugsicherheit. So wird
Skyguide durch das NLR-Gutachten z. B. eine „Gameboy-Mentalität“ in der
Sicherheitskultur vorgeworfen und werden unzureichende Qualifizierungsmög-
lichkeiten für die Mitarbeiter kritisiert. So ist es in den letzten drei Jahren in der
Gefahrenklasse A (hohes Kollisionsrisiko) zu einer Steigerung der Meldungen
um 400 % gekommen. Die Anzahl der Flugunfälle in der Schweiz ist in den
letzten zehn Jahren ebenfalls deutlich angestiegen. Vor dem Hintergrund einer
weltweiten Abnahme der Flugunfälle ist in der Schweiz hierbei eine gegenläu-
fige Entwicklung festzustellen. Des Weiteren stieg die Belastung der deutschen
Bevölkerung in der betroffenen Region durch den Fluglärm in den letzten Jah-
ren an. Hierzu haben neben einer allgemeinen Zunahme der Flüge von und
nach Zürich-Kloten vor allem die Verlagerung der Anflüge auf die Nordrouten
und die Verschiebung der Warteräume in deutsches Hoheitsgebiet beigetragen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit werden die in der 213. Durchführungsverordnung zur Luft-

verkehrs-Ordnung vom 4. April 2003 festgelegten Anflugzeiten auf den
Flughafen Zürich, die entsprechenden Warteverfahren, die festgesetzten
Mindestflughöhen und die Regelungen zu Abflügen von Pisten 32 und 34
nach Norden über deutsches Hoheitsgebiet nach Kenntnis der Bundesregie-
rung eingehalten?

2. Wie viele Flüge wurden innerhalb der in der Verordnung geregelten „Sperr-
zeiten“ durchgeführt, und welche Ausnahmetatbestände wurden von der
schweizerischen Flugsicherung hierbei jeweils geltend gemacht?

3. Wurden die angegebenen Ausnahmetatbestände auf ihre Richtigkeit über-
prüft?

4. Wenn ja, von wem und mit jeweils welchem Ergebnis?

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5. Hält die Bundesregierung nach diesen Erkenntnissen Maßnahmen für
erforderlich, um die in der Verordnung festgelegten Sperrzeiten und Aus-
nahmetatbestände besser durchzusetzen, und wenn ja, welche?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung den so genannten „gekröpften“ Nordan-
flug hinsichtlich der Fluglärmbelastung für die Bewohner des betroffenen
süddeutschen Gebiets?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit beim „gekröpften“ Nord-
anflug generell und im Hinblick auf die vier Kernkraftwerke, die hierbei
überflogen werden?

8. Hält die Bundesregierung diese Anflüge mit den Sicherheitsempfehlungen
der International Civil Aviation Organization (ICAO) für die internationale
Luftfahrt für vereinbar, und wenn ja, wie begründet sie diese Ansicht?

9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie die Schweiz in Zukunft
eine Qualitätsüberwachung und Qualitätssicherung der schweizerischen
Luftverkehrsaufsicht gewährleisten will?

10. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um sicherzustel-
len, dass zukünftig die Luftverkehrssicherheit über Süddeutschland ge-
währleistet wird?

11. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, den Warteraum Rilax
dauerhaft in die Schweiz zu verlegen?

12. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die schweizer Seite diese Verlagerung
dauerhaft beabsichtigt?

13. Wurde mit der Schweiz die Frage erörtert, wie zukünftig die personelle
Ausstattung mit Fluglotsen ausreichend gewährleistet werden soll?

14. Inwieweit wurden die obigen Fragen des Fluglärms und der Flugsicherheit
in Bezug auf den Flughafen Zürich-Kloten in aktuellen Gesprächen mit der
Schweiz thematisiert?

15. Hat Bundeskanzler Gerhard Schröder bei seinem Besuch in der Schweiz
und den Gesprächen mit der Schweizer Regierung am 19. September 2003
diese für die süddeutsche Region zentralen Fragen thematisiert?

16. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem NLR-Gutach-
ten für die Übertragung der Luftverkehrsaufsicht über Süddeutschland?

17. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem NLR-Gutach-
ten für die deutsche Flugsicherung?

18. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass Haftungsansprüche
infolge von Fehlern der schweizerischen Flugsicherung nicht gegen die
Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden können?

Berlin, den 19. September 2003
Birgit Homburger
Horst Friedrich (Bayreuth)
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Jürgen Koppelin
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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