BT-Drucksache 15/1538

Hauptstadtkulturfonds

Vom 9. September 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1538
15. Wahlperiode 09. 09. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Daniel Bahr (Münster),
Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen,
Ulrike Flach, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim
Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Markus Löning, Dirk Niebel,
Günther Friedrich Nolting, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz,
Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der FDP

Hauptstadtkulturfonds

Der „Vertrag zur Kulturfinanzierung in der Bundeshauptstadt 2001 bis 2004“
(Hauptstadtkulturvertrag) regelt die finanziellen Beteiligungen des Bundes an
den Kulturausgaben in Berlin. Dieser Vertrag trat mit der Unterzeichnung durch
den damaligen Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der
Kultur und der Medien, Staatsminister Dr. Julian Nida-Rümelin, am 7. Juli
2001 an die Stelle des alten „Hauptstadtfinanzierungsvertrages“ aus dem Jahre
1994.
Während der Laufzeit des Vertrages fördert der Bund kulturelle Einrichtungen
und Veranstaltungen in der Bundeshauptstadt Berlin mit Mitteln in Höhe von
51 130 000 Euro jährlich.
Neben der institutionellen Förderung bestimmter Einrichtungen und der Betei-
ligung an dem vom Land zutragenden Finanzierungsanteil an den Bauinvesti-
tionen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz sieht der Hauptstadtkulturvertrag
auch die Förderung von Projekten und Veranstaltungen über den „Hauptstadt-
kulturfonds“ vor. Der Fonds kann jährlich über Mittel in Höhe von 10 226 000
Euro verfügen. Gefördert werden sollen laut § 3 (2) Hauptstadtkulturvertrag
„bedeutende Einzelmaßnahmen und Veranstaltungen […], die nationale Aus-
strahlung haben oder besonders innovativ sind“.
Über die Mittelvergabe entscheidet eine „Gemeinsame Kommission für den
Hauptstadtkulturfonds“, die sich aus je zwei Vertretern des Bundes und der
Länder sowie dem Kurator zusammensetzt. Der Kurator wird bei der künstleri-
schen Bewertung der eingereichten Projekte von einem fünfköpfigen Beirat
beraten, der für zwei Jahre vom „Rat für die Künste in Berlin“ bestimmt wird.
Nicht zuletzt die derzeit diskutierten Vorgänge bei der Mittelvergabe für eine
geplante Ausstellung der Kunst-Werke Berlin e. V. über die „Rote Armee Frak-
tion“ werfen die Fragen auf, inwieweit Transparenz und Kontrollmöglichkeiten
bei den Entscheidungen für Projektförderungen gewährleistet sind. Es fällt auf,
dass die Projekte zwar zu hundert Prozent vom Bund bezahlt werden, der Deut-
sche Bundestag aber weder bei den Entscheidungen über die Mittelvergabe
berücksichtigt oder informiert wird, noch die Möglichkeit zur Kontrolle der
Vergabepraxis hat.

Drucksache 15/1538 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Projekte hat die Kuratorin der „Gemeinsamen Kommission“ jeweils in

den Jahren 2001, 2002 und (bisher) 2003 vorgeschlagen?
Wie viele Zuwendungsbescheide ergingen?
Wie viele davon wurden abgelehnt?
Werden die positiv beschiedenen Anträge auf Projektförderung archiviert?

2. Nach welchen Kriterien werden die eingereichten Projekte bewertet und wird
über die Mittelvergabe entschieden?
Sind diese Kriterien schriftlich niedergelegt?

3. Wie ist es zu erklären, dass im Falle der geplanten Ausstellung über die „Rote Ar-
mee Fraktion“ bereits eine Zuwendung von immerhin 100 000 Euro beschlossen
wurde, ohne dass hierfür bereits ein verbindliches Ausstellungskonzept vorlag?
Hat der Hauptstadtkulturfonds auch in der Vergangenheit Zuwendungsbescheide
für Projekte, bzw. Veranstaltungen erlassen, bevor verbindliche Konzepte hierfür
eingereicht waren?

4. Werden die Vorschläge der Kuratorin und die Entscheidungen der „Gemeinsamen
Kommission für den Hauptstadtkulturfonds“ für die geförderten Projekte im Ein-
zelnen schriftlich begründet?

5. Werden die Sitzungen der „Gemeinsamen Kommission für den Hauptstadtkultur-
fonds“ protokolliert?
Wenn ja, warum werden diese Protokolle dem Deutschen Bundestag nicht zur
Verfügung gestellt?

6. Warum wird der Deutsche Bundestag, der über die Finanzen des Hauptstadt-
kulturfonds zu entscheiden hat, nicht unmittelbar nach den Entscheidungen der
Vergabekommission über die geförderten Projekte informiert?

7. Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, dass an den Sitzungen der
„Gemeinsamen Kommission für den Hauptstadtkulturfonds“ keine Vertreter des
Deutschen Bundestages beteiligt sind?
Gibt es weitere Zuwendungsempfänger, die vom Bund vollständig finanziert
werden, an deren Gremien der Deutsche Bundestag in keiner Weise beteiligt ist?

8. Wie hoch ist die durchschnittliche Förderhöhe seitens des Hauptstadtkulturfonds,
wie hoch der durchschnittliche Förderanteil bezogen auf die Gesamtkosten der
jeweiligen Projekte bzw. Veranstaltungen?

9. Ist es gängige Praxis, dass sich an der Finanzierung von Projekten bzw. Veranstal-
tungen neben dem Hauptstadtkulturfonds weitere Institutionen (z. B. die Bundes-
zentrale für politische Bildung) beteiligen?

10. Gibt es prozentuale und/oder absolute Förderhöchstgrenzen für einzelne Projekte
bzw. Veranstaltungen?

11. Gibt es neben der Kontrolle durch den Bundesrechnungshof auch eine Kontrolle
durch den Hauptstadtkulturfonds, dass die Mittel ausschließlich für den bewillig-
ten Zweck verwendet werden?

12. Wie hoch ist die in § 5 (2) vorgesehene „angemessene Aufwandsentschädigung“
des Kurators und wer kommt dafür auf (Bund oder Land)?

Berlin, den 9. September 2003
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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