Vom 9. September 2003
Deutscher Bundestag Drucksache 15/1532
15. Wahlperiode 09. 09. 2003
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Detlef Parr, Dr. Heinrich L. Kolb, Daniel Bahr
(Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Otto Fricke,
Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel
Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Michael Kauch,
Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther
Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Gisela
Piltz, Marita Sehn, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Sonderbeitrag der Versicherten
Im Gesundheitsmodernisierungsgesetz ist vorgesehen, dass die Versicherten ab
dem Jahre 2006 einen gesonderten, von ihnen alleine zu tragenden Beitrag zur
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 0,5 Prozent ihres Brut-
toeinkommens bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zu entrichten
haben. Damit wird die heutige Struktur der Beitragsberechnung in der GKV
modifiziert.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit dem allein von den Ver-
sicherten zu übernehmenden Sonderbeitrag der Grundsatz der paritätischen
Finanzierung in Frage gestellt wird?
2. Wie rechtfertigt die Bundesregierung einen solchen Sonderbeitrag?
3. Handelt es sich auch nach Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen
tatsächlich noch um einen Beitrag oder muss hier nicht eher der Charakter
einer Steuer angenommen werden?
4. Wie begründet sich die exakte Höhe des Sonderbeitrages?
5. Welche zusätzlichen Leistungen erhält der Versicherte hierfür?
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Selbständige durch den
gleichzeitigen Wegfall des ermäßigten Beitragssatzes damit im Gegensatz zu
heute de facto ihr Krankengeld in der GKV absichern oder andernfalls
doppelt zahlen (müssen)?
Berlin, den 9. September 2003
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion