BT-Drucksache 15/1364

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/717- Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Juli 2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Repulik über die deutsch-französische Gymnasien und das deutsch-französische Abitur

Vom 2. Juli 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1364
15. Wahlperiode 02. 07. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/717 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 30. Juli 2002
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Französischen Republik
über die deutsch-französischen Gymnasien und das deutsch-französische Abitur

A. Problem
Seit dem Abschluss des Abkommens vom 10. Februar 1972 zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französi-
schen Republik über die Errichtung deutsch-französischer Gymnasien und die
Schaffung des deutsch-französischen Abiturs sowie die Bedingungen für die
Zuerkennung des Abiturzeugnisses (BGBl. 1972 II S. 569) mit seinen Durch-
führungsbestimmungen in der Fassung vom 12. November 1987 (BGBl. 1988 II
S. 133), auf dessen Grundlage die deutsch-französischen Gymnasien in Saar-
brücken und Freiburg sowie in Buc bei Versailles errichtet wurden, haben sich
die zu Grunde liegenden schulstrukturellen Rahmenbedingungen fortentwickelt.
Abkommen und Durchführungsbestimmungen müssen entsprechend angepasst
werden. Dies geschieht durch das vorliegendeAbkommen vom30. Juli 2002 und
seine Durchführungsbestimmungen, das den seit 1972 bzw. 1987 eingetretenen
Veränderungen Rechnung trägt und das Abkommen von 1972 und seine Durch-
führungsbestimmungen in der Fassung von 1987 ersetzen soll.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 15/1364 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/717 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 2. Juli 2003

Der Auswärtige Ausschuss
Volker Rühe
Vorsitzender

Monika Griefahn
Berichterstatterin

Dr. Andreas Schockenhoff
Berichterstatter

Claudia Roth (Augsburg)
Berichterstatterin

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1364

Bericht der Abgeordneten Monika Griefahn, Dr. Andreas Schockenhoff,
Claudia Roth (Augsburg) und Harald Leibrecht

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Gesetz-
entwurf auf Drucksache 15/717 in seiner 40. Sitzung am
10. April 2003 beraten.
Der Gesetzentwurf wurde an den Auswärtigen Ausschuss
federführend sowie an den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, an den Ausschuss für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung sowie an den Aus-
schuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur
Mitberatung überwiesen.

II.
DerAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat den Gesetzentwurf in seiner 16. Sitzung am 2. Juli 2003
beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat denGesetzentwurf in seiner 12. Sitzung
am 21. Mai 2003 beraten und empfiehlt einstimmig die
Annahme.
DerAusschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Gesetzentwurf in seiner 21. Sitzung am 4. Juni
2003 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der CDU/CSU die Annahme.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
21. Sitzung am 2. Juli 2003 beraten und empfiehlt einstim-
mig die Annahme.

Berlin, den 2. Juli 2003
Monika Griefahn
Berichterstatterin

Dr. Andreas Schockenhoff
Berichterstatter

Claudia Roth (Augsburg)
Berichterstatterin

Harald Leibrecht
Berichterstatter

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