BT-Drucksache 15/1361

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -15/1186, 15/1223, 15/1347- Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2003/2004 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 - BBVAnpG 2003/2004)

Vom 2. Juli 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1361
15. Wahlperiode 02. 07. 2003

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Rainer Funke, Dr. Max Stadler, Gisela Piltz,
Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel
Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich,
Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Dirk Niebel, Günther Friedrich
Nolting, Detlef Parr, Dr. HermannOtto Solms, Jürgen Türk, Dr. ClaudiaWinterstein,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 15/1186, 15/1223, 15/1347 –

Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungs-
bezügen in Bund und Ländern 2003/2004 (Bundesbesoldungs- und
-versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 – BBVAnpG 2003/2004)

Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Ein funktionsfähiger öffentlicher Dienst ist eine wichtige Säule unseres demo-
kratischen Rechtsstaats. Dabei hat sich auch das Berufsbeamtentum bei der po-
litischen Entwicklung Deutschlands bewährt. Der Deutsche Bundestag hält da-
her auch weiterhin am Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation fest.
Dies schließt den Erhalt des Gleichklangs von Besoldung und Tarif und die
Gleichbehandlung aller Statusgruppen im öffentlichen Dienst ein, soweit nicht
die Statusunterschiede Unterschiedlichkeit erfordern. Sonderopfer zu Lasten
der Beamten lehnt der Deutsche Bundestag ab.
Der Deutsche Bundestag hält an dem Ziel fest, dass der öffentliche Dienst zu
modernisieren ist. Modernisierung des öffentlichen Dienstes ist Daueraufgabe
im Interesse von Bürgern, Gesellschaft und Staat. Die öffentliche Verwaltung
muss auf ihre Kernaufgaben konzentriert werden. Dazu gehören die Eingriffs-
verwaltung, aber auch andere Bereiche, wo es die Sicherheit des Staates und
des öffentlichen Lebens, die Stabilität staatlichen Handelns und die staatliche
Daseinsvorsorge zu gewährleisten gilt. Auf Grund ihrer Organisationshoheit
müssen Bund, Länder und Gemeinden diesen Kernbereich ausfüllen.
Die bestehenden Differenzierungsmöglichkeiten in der Bezahlung im öffent-
lichen Dienst werden nicht genutzt. Insbesondere in den Ländern werden Ele-
mente der Leistungsbezahlung im Beamtenbereich unzulänglich praktiziert.
Seit Jahren erzielen die Länder so einseitig Einsparungen auf Kosten der Beam-
ten. Die Freigabe der Stellenobergrenzen durch den Bund wird nicht genutzt.
Innerhalb der bestehenden Stellenobergrenzen hätten Bund, Länder und
Gemeinden ihre Gestaltungsmöglichkeiten seit langem auch zur Straffung von
Behörden und zu Einsparungen nutzen können.

Drucksache 15/1361 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
um mehr Freiheiten für eine sachgerechte Bezahlung im öffentlichen Dienst zu
schaffen, ein Konzept für die Modernisierung des Besoldungsrechts unter Be-
achtung folgender Aspekte vorzulegen:
1. Die Leistungsbezahlung im öffentlichen Dienst sowie die Befugnisse der

Dienstherren zur sachgerechten Bezahlung müssen ausgebaut und fortentwi-
ckelt werden. Dazu sind die Grundgehaltstabellen bedarfsgerecht neu zu
schneiden. Der Leistungsanteil ist verantwortungsorientiert anzuheben. Die
Instrumente für die Leistungsbezahlung müssen von allen bürokratischen
Beschränkungen befreit werden; notwendig, aber auch ausreichend ist eine
haushaltsmäßige Deckelung. Beim Neuzuschnitt sind über den Kern der
Grundgehälter nach unten und nach oben zusätzliche Besoldungsstufen ein-
zufügen, um individuelle Fähigkeiten und Arbeitsmarktgesichtpunkte einer-
seits und zusätzliche Möglichkeiten zur Leistungsbezahlung nach Erreichen
der jetzigen höchsten Dienstaltersstufen zu berücksichtigen (ohne Versor-
gungsrelevanz). Die Dienstherren brauchen mehr Möglichkeiten zu Sonder-
zahlungen, um qualifiziertes Personal am Arbeitsmarkt zu gewinnen oder im
Dienstverhältnis behalten zu können.

2. Die Zahlung von Bezügebestandteilen wie Sonderzuwendung und Urlaubs-
geld muss sich an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung orientieren.
Bei einem Neuzuschnitt der Besoldungstabellen sind ggf. diese Zuwendun-
gen unter Beachtung des Grundsatzes des Gleichklangs von Tarif und Besol-
dung in die Tabellen einzubauen.

3. Sektorale Komponenten müssen die Besoldungsstruktur ergänzen. Regio-
nale Aspekte, etwa unterschiedliche Lebenshaltungskosten in den Großstäd-
ten und auf dem Lande, müssen berücksichtigt werden können. Dazu gehört
auch die Bereitschaft zu mehr Differenzierung in den Laufbahnen und Be-
zahlungsbereichen der einzelnen Verwaltungsbereiche wie z. B. Polizei,
Lehrerschaft, Gesundheitsverwaltung etc.

4. Gehälter bei Spitzenämtern der B-Besoldung sowie bei den Ämtern, die auf
Probe oder auf Zeit vergeben werden, müssen in einem vorgegebenen
Rahmen ausgehandelt werden können.

5. Funktionale Anforderungen – aufgabengerechte Aufgaben- und Dienstpos-
tenbewertung nach oben und nach unten – müssen gestärkt werden.

6. Es sollte sichergestellt werden, dass die Dienstherren die Flexibilisierungs-
möglichkeiten nicht ausschließlich zu Einsparungen nutzen.

7. Bei allen Änderungen ist der Vertrauensschutz bei Versorgungsempfängern
zu beachten. Am Grundsatz der Einheit von Besoldung und Versorgung ist
festzuhalten.

8. Eine Änderung der Beamtenbesoldung ist zunächst auf sechs Jahre zu
befristen und nach vier Jahren dem Deutschen Bundestag ein Erfahrungs-
bericht der Bundesregierung vorzulegen, der auch die Erfahrungen von
Ländern und Gemeinden einbezieht.

Mit der umfassenden Modernisierung des Besoldungsrechts, insbesondere des
Neuzuschnitts der Besoldungstabellen und der Fortentwicklung und dem Aus-
bau einer leistungsgerechten Bezahlung unmittelbar für alle Dienstherren wird
die Einführung von gesetzgeberischen Öffnungsklauseln obsolet. Stattdessen
wird im Kern eine parallele Bezahlungsstruktur im Besoldungsbereich von
Bund, Ländern und Gemeinden erhalten.
Berlin, den 2. Juli 2003
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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