BT-Drucksache 15/1350

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1186, 15/1223- Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2003/2004 - (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzgesetz BVAnpG 2003/2004)

Vom 2. Juli 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1350
15. Wahlperiode 02. 07. 2003

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 15/1186, 15/1223 –

Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungs-
bezügen in Bund und Ländern 2003/2004 (Bundesbesoldungs- und
-versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 – BBVAnpG 2003/2004)

Bericht der Abgeordneten Susanne Jaffke, Klaus Hagemann, Anja Hajduk und Otto Fricke

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Dienst- und
Versorgungsbezüge bei Bund, Ländern und Gemeinden an
die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und
finanziellen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Tarif-
abschlusses für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
des öffentlichen Dienstes vom 9. Januar 2003 anzupassen.
Für den Bereich des Bundes (ohne Post und Bahn) werden
bis zum Jahresende 2004 Gesamtmehrkosten von rund 0,89
Mrd. Euro entstehen.
Für Länder und Gemeinden werden bis zum Jahresende
2004 Gesamtmehrkosten von rund 4,1 Mrd. Euro entstehen.
Der Umfang der Mehrkosten für die Festschreibung der
weiteren Angleichung des Bemessungssatzes nach der
Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung bis spätestens
Ende 2007 bzw. 2009 hängt von der Festlegung weiterer
Anpassungsschritte ab.

Der Versorgungsrücklage werden nach § 14a Abs. 3 des
Bundesbesoldungsgesetzes für den Bereich des Bundes bis
zum Jahresende 2004 42 Mio. Euro und für die Länder und
Gemeinden 141 Mio. Euro zusätzlich zugeführt (50 % der
Verminderungen der Versorgungsausgaben durch das Ver-
sorgungsänderungsgesetz 2001). Unabhängig davon sind
aufgrund der Besoldungs- und Versorgungsanpassungsge-
setze 1999 und 2000 weitere Zuführungen zu leisten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Stimmenthaltung
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP für mit der
Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innen-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 2. Juli 2003

Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Susanne Jaffke
Berichterstatterin

Klaus Hagemann
Berichterstatter

Anja Hajduk
Berichterstatterin

Otto Fricke
Berichterstatter

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