BT-Drucksache 15/1320

Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen

Vom 1. Juli 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1320
15. Wahlperiode 01. 07. 2003

Antrag
der Abgeordneten Johannes Kahrs, Eckhardt Barthel (Berlin), Wilhelm Schmidt
(Salzgitter), Franz Müntefering und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Katrin
Göring-Eckardt, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen

Der Bundestag wolle beschließen:
1. Die Bundesrepublik Deutschland errichtet in Berlin ein Denkmal für die im

Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen.
Mit diesem Gedenkort wollen wir
– die verfolgten und ermordeten Opfer ehren,
– die Erinnerung an das Unrecht wachhalten,
– ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgren-

zung gegenüber Schwulen und Lesben setzen.
2. Das Denkmal soll in der Mitte Berlins am südöstlichen Rand des Großen

Tiergartens errichtet werden.
3. Die Gestalt des Denkmals soll in einem künstlerischen Wettbewerb gefun-

den werden.
4. Der Deutsche Bundestag ersucht die Bundesregierung, im Einvernehmen

mit dem Senat von Berlin sowie den Initiatoren des Denkmalprojekts für die
Verwirklichung dieses Grundsatzbeschlusses Sorge zu tragen.

Berlin, den 1. Juli 2003
Franz Müntefering und Fraktion
Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und Fraktion

Begründung
Im April 2003 haben die Bauarbeiten für das Denkmal für die ermordeten
Juden Europas begonnen. Als ein weiteres Projekt wird seit längerem ein Denk-
mal für die homosexuellen NS-Opfer öffentlich diskutiert.
Die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus haben bislang in der Ge-
denkkultur der Bundesrepublik Deutschland wenig Beachtung gefunden. Mit
einem zentralen Denkmal der Bundesrepublik Deutschland in der Bundeshaupt-
stadt Berlin soll das Gedenken an diese auch nach Ende des Nationalsozialismus

Drucksache 15/1320 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
noch vielfach Verfolgungen und Diskriminierungen ausgesetzte Opfergruppe
einen würdigen Ort finden.
Im Rahmen der Beschlussfassung über das Denkmal für die ermordeten Juden
Europas hat der Deutsche Bundestag am 25. Juni 1999 ausdrücklich festgehal-
ten: „Die Bundesrepublik Deutschland bleibt verpflichtet, der anderen Opfer des
Nationalsozialismus würdig zu gedenken“ (Plenarprotokoll 14/48, Bundes-
tagsdrucksache 14/1238).
Der Beirat der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, der insbe-
sondere mit der Aufgabe betraut ist, die Erinnerung an alle Opfergruppen natio-
nalsozialistischer Verfolgung wach zu halten und angemessene Formen eines
würdigen Gedenkens zu finden, hat auf seiner 11. Sitzung am 12. Dezember
2002 folgendes Votum abgegeben: „Der Beirat der Stiftung Denkmal für die
ermordeten Juden Europas begrüßt die Errichtung eines Denkmals für die
homosexuellen Opfer nationalsozialistischer Verfolgung. Es wird empfohlen,
das Projekt im Wettbewerbsverfahren weiterzuentwickeln.“
Am 7. Dezember 2000 hat der Deutsche Bundestag einstimmig beschlossen:
„Der Deutsche Bundestag begrüßt und unterstützt Initiativen, die die histori-
sche Aufarbeitung der nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung und
des späteren Umgangs mit ihren Opfern zum Gegenstand haben. Er setzt sich
für eine verstärkte öffentliche Würdigung des Verfolgtenschicksals der Homo-
sexuellen ein“ (Plenarprotokoll 14/140, Bundestagsdrucksache 14/4894). Der
vorliegende Antrag dient der konkreten Umsetzung der Bundestagsbeschlüsse
vom 25. Juni 1999 und vom 7. Dezember 2000.
Der Senat von Berlin hat seine Unterstützung für dieses Vorhaben zugesichert
und will den Standort für das Denkmal zur Verfügung stellen. Der Standort am
südöstlichen Rand des Großen Tiergartens wurde von den Initiatoren, der
Initiative „Der homosexuellen NS-Opfer gedenken“ und dem Lesben- und
Schwulenverband (LSVD) e. V., vorgeschlagen.

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