BT-Drucksache 15/1306

Reisen ohne Handicap - Für ein barrierefreies Reisen und Naturerleben in unserem Land

Vom 1. Juli 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1306
15. Wahlperiode 01. 07. 2003

Antrag
der Abgeordneten Brunhilde Irber, Annette Faße, Renate Gradistanac, Karl
Hermann Haack (Extertal), Bettina Hagedorn, Gabriele Hiller-Ohm, Jelena
Hoffmann (Chemnitz), Lothar Ibrügger, Jann-Peter Janssen, Dr. Christine Lucyga,
Tobias Marhold, Heinz Paula, Siegfried Scheffler, Dagmar Schmidt (Meschede),
Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Ludwig Stiegler, Engelbert Wistuba, Franz
Müntefering und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske,
Volker Beck (Köln), Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Reisen ohne Handicap – Für ein barrierefreies Reisen und Naturerleben
in unserem Land

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Vor zehn Jahren verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Natio-
nen die Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für
Behinderte. Aus diesem Anlass hat der Rat der Europäischen Union das Jahr
2003 zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen (EJMB) er-
klärt. In diesem Jahr soll sich die Lebensqualität behinderter Menschen weiter
verbessern. Dazu gehören auch Fortschritte in Richtung barrierefreies Reisen
und Naturerleben behinderter und sonstiger mobilitätseingeschränkter Men-
schen. Sie wollen – wie alle Touristinnen und Touristen – über Ort, Zeit und die
Gestaltung ihres Urlaubs selbst entscheiden. Entsprechende touristische Ange-
bote sind hierzu die Voraussetzung.
Barrierefreiheit ist ein Bürgerrecht. Es beruht auf dem Gedanken gleicher Nut-
zungsmöglichkeiten für alle in allen Lebensbereichen. Dabei ist nicht nur an
Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zu denken, sondern auch an seh-
schwache, blinde, gehörlose oder gehbehinderte Besucher sowie an Menschen,
die zeitweise mobilitätseingeschränkt sind, an chronischen Erkrankungen lei-
den oder kognitiv eingeschränkt sind. Barrierefreiheit geht deshalb weit über
den reinen Baubereich hinaus und umfasst neben Verkehrsmitteln, Verkehrs-
technik, Informations- und Kommunikationsanlagen sowie Dienstleistungen
auch alle Produkte und Konsumgüter von der Speisekarte über den Videorecor-
der bis zum Internet. Im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist Barriere-
freiheit erstmals als Begriff gesetzlich definiert. Es sind bundesrechtliche Rege-
lungen für ihre Anwendung getroffen worden.
Erhebungen gehen davon aus, dass auf Grund des steigenden Altersdurch-
schnitts die Anzahl der mobilitätseingeschränkten Personen in Zukunft deutlich
ansteigen wird. Schon jetzt ist nahezu jeder vierte Bundesbürger älter als

Drucksache 15/1306 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

60 Jahre. In 20 Jahren werden es fast 30 Prozent sein. Rund zehn Millionen
Menschen in Deutschland sind in ihrer persönlichen Mobilität eingeschränkt.
Dazu gehören auch rund 500 000 Menschen, die auf einen Rollstuhl angewie-
sen sind. Demografische Untersuchungen der Europäischen Verkehrsminister-
konferenz belegen, dass der Anteil der von einer Mobilitätseinschränkung be-
troffenen Personen in naher Zukunft 30 bis 35 Prozent der Bevölkerung betra-
gen wird. Insgesamt 90 Prozent aller heute mobilitätseingeschränkten Personen
wären voll reisefähig, wenn Barrieren abgebaut würden.
Ende 2001 lebten in Deutschland 6,712 Millionen schwerbehinderte Menschen,
ihr Anteil an der Wohnbevölkerung betrug mehr als acht Prozent. Körperlich
behindert waren 4,640 Millionen Menschen, zerebrale Störungen und geistig-
seelische Behinderungen hatten 1,097 Millionen Menschen und fast eine Mil-
lion Menschen hatte sonstige Behinderungen.
In Deutschland gibt es ca. 155 000 Blinde und 500 000 Sehbehinderte. Davon
sind drei Viertel ältere Personen. Diese Zielgruppe reist zumeist mit sehender
Begleitung, wodurch sich das Nachfragepotenzial etwa verdoppelt.
Wissenschaftliche Erkenntnisse über das Freizeitverhalten von behinderten
Menschen und ihre besonderen Bedürfnisse stehen uns heute ausreichend zur
Verfügung, so dass sich die Kräfte jetzt auf die Lösung der bekannten Probleme
und den Abbau von Barrieren im weitesten Sinne konzentrieren sollten.
In Deutschland sind bereits an unterschiedlichsten Orten Hotels und Restau-
rants entstanden, die sich auf Barrierefreiheit eingestellt haben. Wo ein Hotel
nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist, wo keine Freizeitaktivitä-
ten entfaltet werden können, führt aber auch das barrierefreie Hotel nicht wei-
ter. Die barrierefreie touristische Erschließung einer Region ist kein einmaliger
baulicher Akt, sondern ein umfassender Prozess mit dem Ziel einer für alle
nutzbaren Umwelt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
wesen (BMVBW) hat eine umfangreiche Studie zum „Barrierefreien ÖPNV in
Deutschland“ herausgegeben. In dieser vom Verband Deutsche Verkehrsunter-
nehmen (VDV) erstellten Gesamtdarstellung wird betont, dass Barrierefreiheit
nicht nur als wichtige Mobilitätsvoraussetzung für behinderte und mobilitäts-
eingeschränkte Menschen, sondern auch als Qualitätsgewinn für alle Nutze-
rinnen und Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs verstanden wird. Da-
rüber hinaus ist von der Technischen Universität Dresden im Auftrag des
BMVBW ein Handbuch zum öffentlichen Verkehr in historischen Stadtstruktu-
ren erarbeitet worden. Darin werden vor allem die Voraussetzungen beschrie-
ben, wie die Nutzung von Niederflurbussen durch Rollstuhlfahrer auch in denk-
malgeschützten Innenstädten ermöglicht werden kann.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel setzt das BMVBW seine
Handreichungen zur Realisierung barrierefreien Bauens fort. Das im Ergebnis
des Forschungsprojektes „Tourismus für behinderte Menschen“ erstellte Hand-
buch „Gästefreundliche, behindertengerechte Gestaltung von verkehrlichen
und anderen Infrastruktureinrichtungen in Touristikgebieten“ ist in einer Auf-
lage von 10 000 Exemplaren allen Gemeinden in Tourismusregionen, touristi-
schen Anbietern und Behindertenorganisationen zur Verfügung gestellt wor-
den.
Behinderten und älteren Menschen ist der Zugang zum Naturerleben oftmals
versperrt. In einigen Staaten ist es längst selbstverständlich, Nationalparks und
andere Erholungsangebote in natürlicher Umgebung weitgehend für alle Men-
schen zugänglich und nutzbar zu machen und auch in Deutschland gibt es erste
gute Beispiele. Das Gemeinschaftsprojekt der Lebenshilfe Wittmund e.V. und
des Regionalen Umweltbildungszentrums (RUZ) Schortens e.V. „Natur für
alle“, das von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt und der Niedersäch-
sischen Wattenmeer-Stiftung gefördert wird, hat fünf Planungshilfen zur bar-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1306

rierefreien Erschließung von Naturräumen (Basisinformationen, Beobach-
tungs- und Aussichtspunkte, Wassererkundung, Wegegestaltung, Ausstellun-
gen) herausgegeben.
Damit die vorhandenen touristischen Angebote tatsächlich genutzt werden,
sollten die entsprechenden Informationen für alle zugänglich sein. Besonders
aktuell sind die Bemühungen um ein Internet, das auch von blinden und seh-
behinderten Menschen genutzt werden kann. Mit der „Web Accessibility Ini-
tiative“ (WAI) liegen entsprechende technische Richtlinien vor. Der Deutsche
Bundestag wurde bereits 1999 mit dem „Gordischen Webknoten in Gold“ für
seine barrierefreie Homepage ausgezeichnet. Auch die Bundesregierung und
die Bundesministerien gestalten ihre Internetauftritte auf der Grundlage des
BGG und der zugehörigen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informa-
tionstechnik (BITV) barrierefrei. Gleiches sollte auch im Bereich des Touris-
musmarketings möglich sein.
Informationsbarrieren tun sich oft dann auf, wenn touristische Angebote wie
Museen und Stadtführungen genutzt werden sollen. Blinde Menschen scheitern
an nur visuell ausgerichteten Informationen. Sehbehinderte Personen scheitern
an fehlenden kontrastreichen Markierungen, Schwerhörige an fehlender techni-
scher Hörverstärkung oder am nicht vorhandenen Hörersatz. Wer gehörlos ist,
benötigt einen Gebärdendolmetscher. Aber auch die Anbieter von barriere-
freien touristischen Angeboten sind oft nur unzureichend informiert über die
Publikationen von Behindertenverbänden oder Spezialanbietern, über die sie
ihr Zielpublikum erreichen können. Der Bekanntheitsgrad spezieller Marke-
tingmöglichkeiten wie z. B. von Fach- und Verbandszeitschriften, besonderen
Reiseführern oder speziellen Messen ist oft gering.
Der Abschlussbericht des vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ge-
förderten Forschungsprojektes zum Thema „Reisen für behinderte Menschen“
(Band 113 der BMG-Schriftenreihe) hatte empfohlen, zur Verbesserung der
Situation behinderter Reisender eine zentrale Anlaufstelle zu schaffen. Aus
diesem Grund unterstützt das Bundesministerium für Gesundheit und soziale
Sicherung die am 9. September 1999 gegründete Nationale Koordinationsstelle
Tourismus für Alle e.V. (NatKo). Sie dient als Anlaufstelle für informations-
suchende behinderte Menschen und als Beratungsstelle für aufgeschlossene
Anbieter aus dem Tourismusbereich (Reiseveranstalter, Fremdenverkehrsver-
bände, Verkehrsbetriebe usw.). Die NatKo nimmt auch eine zentrale Rolle im
Bereich Ausbildung und Schulung wahr. Sie informiert im Rahmen der vielfäl-
tigen Fort- und Weiterbildungen für touristische Leistungserbringer über An-
forderungen an einen „Tourismus für Alle“ und zeigt aus der Sicht Betroffener
Lösungsmöglichkeiten auf.
Die Urlaubsreisehäufigkeit behinderter Menschen liegt bei ca. 60 Prozent, und
damit deutlich unter der nicht Behinderter (76 Prozent), wobei die Tendenz
steigend ist. Mobilitäts- und sinneseingeschränkte Touristen müssen sich häufig
auf Ziele beschränken, die ihnen „überhaupt eine Reise ermöglichen“. Beson-
dere Schwierigkeiten bestehen für Reisen psychisch oder geistig behinderter
Menschen, deren Probleme häufig für Situationsbeteiligte nur schwer kommu-
nizierbar sind. Hier bedarf es in Zusammenarbeit mit den Behindertenverbän-
den besonderer Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Trotz eines sich etablierenden Spezialreisemarktes muss es das Ziel sein, ge-
meinsame Urlaubserlebnisse von Menschen mit und Menschen ohne Behinde-
rungen zu ermöglichen. Es ist nicht hinzunehmen, wenn einzelne Veranstalter,
Hotelbetriebe oder Gaststätten die Aufnahme oder Bedienung behinderter
Menschen mit der Begründung verweigern, andere Gäste könnten sich gestört
fühlen.

Drucksache 15/1306 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Die deutsche Tourismuswirtschaft sollte sich zielgerichtet auf die wachsende
Nachfrage nach barrierefreiem Tourismus einstellen. Barrierefreiheit ist ein zu-
kunftsfähiges Qualitätsmerkmal. Es stärkt die Wettbewerbsfähigkeit, wenn
touristische Angebote an die Bedürfnisse behinderter bzw. mobilitätseinge-
schränkter Reisender angepasst werden. Das betrifft auch die Servicebereit-
schaft gegenüber Gästen, die auf Hilfestellungen bei Anreise, Aufenthalt und
Erlebnismöglichkeiten angewiesen sind. Dienstleistungsdefizite bedeuten für
behinderte Menschen besonders gravierende Stresssituationen.
Barrierefreiheit und Gewinnorientierung bedeuten keine Gegensätze. Men-
schen mit Behinderungen geben jährlich 1,5 Mrd. Euro im Tagestourismus und
1,6 Mrd. Euro für Übernachtungen aus. Sie unternehmen zwei Millionen Ur-
laubsreisen pro Jahr und buchen im Schnitt für 14 Tage. Andererseits haben
rund 40 Prozent der Behinderten in Deutschland schon einmal auf eine Reise
verzichtet, weil es keine Angebote gab, die auf ihre Handicaps Rücksicht nah-
men. Mehr als die Hälfte aller Menschen mit Behinderungen würde gerne häu-
figer verreisen. Dies stellt die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirt-
schaft und Arbeit in diesem Jahr von der Universität Münster vorgelegte Studie
„Ökonomische Impulse eines barrierefreien Tourismus für alle“ fest, deren
Endbericht Ende 2003 veröffentlicht wird. Die Schaffung besserer Mobilitäts-
voraussetzungen könnte der Reisewirtschaft zusätzliche Wachstumsimpulse
bringen.
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
hat im Rahmen des Modellprojektes Allgäu (2001) eine Angebotsgruppe
„Landtourismus für Blinde und Sehbehinderte“ entwickelt. Im Zeitraum vom
10. Februar bis zum 15. Juni dieses Jahres führte das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) den Wettbewerb „Willkom-
men im Urlaub – Familienzeit ohne Barriere“ durch. Hierdurch wurden wich-
tige Impulse gegeben, sich auf breiter Ebene des Themas Barrierefreiheit anzu-
nehmen.
Im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP), der durch das BMFSFJ bewirt-
schaftet wird, sind eigens Mittel für die Arbeit mit behinderten jungen Men-
schen eingestellt. Ferner wird die Mobilität von jungen Menschen mit Behinde-
rungen im Rahmen der internationalen Jugendarbeit gefördert, ebenfalls aus
Mitteln des KJP. Benachteiligte Jugendliche – hierzu zählen auch Jugendliche
mit Behinderungen – sind eine prioritäre Zielgruppe im KJP. Damit wird das
Reisen von Jugendlichen mit Behinderungen in andere Kulturkreise und andere
Naturlandschaften durch den Bund unterstützt und gefördert.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. im Rahmen ihres Dialogs mit der Tourismuswirtschaft auf die Potenziale

und Probleme des barrierefreien Tourismus in Deutschland hinzuweisen.
„Barrierefrei“ muss zu einem Markenzeichen des Deutschlandtourismus
werden;

2. die Möglichkeit zur Erarbeitung eines Informationssystems für Barrierefrei-
heit (barrierefreie Unterkünfte, barrierefreie Urlaubsorte) zu prüfen;

3. „Reisen ohne Handicap“ noch stärker im Marketing der Deutschen Zentrale
für Tourismus (DZT) zu verankern;

4. gegenüber der Tourismuswirtschaft anzuregen, das Marketing so zu gestal-
ten, dass Anbieter und Nutzer barrierefreier touristischer Angebote schnell
zueinander finden. Internetangebote sollten grundsätzlich barrierefrei nutz-
bar sein;

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/1306

5. den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen den Behindertenorganisa-
tionen und den Unternehmen und Dienstleistern entsprechend § 5 BGG im
Bereich der Tourismuswirtschaft zu unterstützen;

6. bei öffentlichen Investitionen des Bundes in die Infrastruktur das Förder-
kriterium „barrierefreie Umwelt – für alle“ im Sinne des Gleichstellungs-
gesetzes weitgehend zu berücksichtigen;

7. die Länder aufzufordern, in Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz da-
für Sorge zu tragen, dass der barrierefreie Zugang zu den Kulturstätten un-
seres Landes und die Information hierüber deutlich verbessert werden;

8. zu prüfen, ob Modellprojekte zum barrierefreien Natur- und Kulturerleben
und die breite Umsetzung der dort gewonnenen Erkenntnisse gefördert
werden können, und so ein „Naturerleben – für alle“ zu ermöglichen;

9. im Rahmen des internationalen Jugendaustauschs Treffen von behinderten
und nicht behinderten Jugendlichen verstärkt zu fördern;

10. gegenüber den Ländern anzuregen, dass in die Ausbildungspläne von Be-
rufs-, Fach- und Hochschulen für Touristiker Kenntnisse über Barrierefrei-
heit – und das nicht nur baulich verstanden – verbindlich aufgenommen
werden. In Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen soll die Tourismuswirt-
schaft der Problematik der besonderen Serviceanforderungen von be-
hinderten und sonstigen mobilitätseingeschränkten Menschen besonderes
Augenmerk schenken und dies als eigenständiges Bildungsziel aufnehmen;

11. die Förderung von Maßnahmen und Projekten, die durch die Nationale
Koordinierungsstelle Tourismus für alle (NatKo) durchgeführt werden, wie
bisher kontinuierlich fortzuführen;

12. die Information der Gesellschaft über die Belange behinderter Menschen
sowie die Förderung eines selbstverständlichen Umgangs miteinander auch
weiterhin als einen Schwerpunkt der Maßnahmen der Bundesregierung
fortzuführen.

Berlin, den 1. Juli 2003
Franz Müntefering und Fraktion
Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.