BT-Drucksache 15/1261

zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Birgit Homburger, Dr. Christel Happach-Kasan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/833- Antragsverfahren bei Agrardiesel deutlich vereinfachen

Vom 26. Juni 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1261
15. Wahlperiode 26. 06. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Birgit Homburger,
Dr. Christel Happach-Kasan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/833 –

Antragsverfahren bei Agrardiesel deutlich vereinfachen

A. Problem
Die Mineralölsteuer für in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Diesel-
kraftstoff beträgt nach dem zum 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Agrardiesel-
gesetz 25,56 Cent/Liter. Für die Rückzahlung der Differenz zum vollen Mine-
ralölsteuersatz haben Land- und Forstwirte einen Vergütungsantrag bei den
Hauptzollämtern zu stellen.

B. Lösung
Mit dem Antrag wird angestrebt, das Verfahren der Steuervergütung zu verein-
fachen. Das geltende Antragsformular solle durch einen möglichst einseitigen
Vordruck ersetzt werden, um land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie die
Zollverwaltung von Belastungen durch Antragstellung und -bearbeitung zu ent-
heben.
Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

C. Alternativen
Beibehaltung der derzeitigen Verfahrensweise.

D. Kosten
Keine

Drucksache 15/1261 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 15/833 – abzulehnen.

Berlin, den 25. Juni 2003

Der Finanzausschuss
Christine Scheel
Vorsitzende

Reinhard Schultz (Everswinkel)
Berichterstatter

Norbert Schindler
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1261

Bericht der Abgeordneten Reinhard Schultz (Everswinkel) und Norbert Schindler

I. Verfahrensablauf
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
15/833 in seiner 46. Sitzung am 22. Mai 2003 dem Finanz-
ausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Aus-
schuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirt-
schaft zur Mitberatung überwiesen.
Der Finanzausschuss hat die Vorlage in seiner 21. Sitzung
am 25. Juni 2003 abschließend beraten.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Mit dem Antrag wird angestrebt, das Verfahren zu vereinfa-
chen, mit dem die Vergütung der Mineralölsteuer für in der
Land- und Forstwirtschaft verwendeten Dieselkraftstoff zu
beantragen ist. Das Verfahren sei mit einem insgesamt
28 Seiten umfassenden Antragsformular zu umfangreich
und bürokratisch. Mit der Reduzierung des Antrags auf ein
einseitiges Formular könne das Verfahren wesentlich ver-
einfacht werden. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
würden auf diese Weise von Bürokratielasten freigestellt.
Die Zollverwaltung erhielte Freiräume für andere Aufga-
ben.

III. Stellungnahmen des mitberatenden
Ausschusses

Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat in seiner 15. Sitzung am 4. Juni 2003
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP empfohlen,
den Antrag abzulehnen.

IV. Ausschussempfehlung
Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Koa-
litionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP den Antrag abzulehnen.
Die Koalitionsfraktionen vertraten die Auffassung, dass
sich das derzeitige Vergütungsverfahren in der Praxis
bewährt habe. Bereits bei der Einführung des Agrardiesel-
gesetzes zum 1. Januar 2001 sei die technische Ausgestal-
tung der Vergünstigung eingehend erörtert worden. Seiner-
zeit habe die Einfärbung des Kraftstoffes oder die Einfüh-
rung eines Erstattungsverfahrens zur Entscheidung gestan-
den. Um die Vergünstigung ungeschmälert den land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben zugute kommen zu lassen,

sei die Entscheidung zugunsten des Vergütungsverfahrens
getroffen worden.
Die Koalitionsfraktionen stellten klar, dass der Antragsvor-
druck selbst lediglich fünf Seiten umfasse. Zudem sei die
Form der Antragsgestaltung als Sache der Zollverwaltung
anzusehen. Der Antragsumfang sei nicht weiter reduzierbar,
um die ordnungsgemäße Festsetzung der Vergütungsansprü-
che sicherzustellen. Schließlich seien nach der erstmaligen
Antragstellung, bei der die Stammdaten des Betriebes zu er-
fassen seien, die in den Folgejahren zu leistenden Angaben
auf wenige Daten wie auf die Bankverbindung und den tat-
sächlichen Verbrauch reduziert, so dass eine besondere Be-
lastung der antragstellenden Land- und Forstwirte nicht be-
stehe.
Die Fraktion der CDU/CSU unterstützte den vorliegenden
Antrag und sprach sich für eine Vereinfachung des Antrags-
verfahrens aus. Das derzeitige Verfahren stelle sich für die
betroffenen Land- und Forstwirte als schwerfällig und um-
fangreich dar und müsse von der Bundesregierung überar-
beitet werden.
Ferner machte die Fraktion der CDU/CSU darauf aufmerk-
sam, dass lediglich 10 v. H. des in der Land- und Forstwirt-
schaft verwendeten Dieselkraftstoffes für Transporte auf der
Straße verwendet werde. Dieser Umstand rechtfertige die
Steuerbegünstigung des Dieselkraftstoffes in diesem Be-
reich. Indes sei im internationalen Vergleich die deutsche
Landwirtschaft gegenüber anderen Mitgliedstaaten der EU
im Hinblick auf die Höhe des Steuersatzes benachteiligt.
Die Bundesregierung sei daher aufzufordern, deutsche
Land- und Forstwirte den Bauern in den übrigen EU-Mit-
gliedstaaten gleichzustellen und von der in den aktuellen Er-
örterungen zum Subventionsabbau zum Teil angeregten De-
ckelung der Vergütung Abstand zu nehmen. Ferner habe die
Vergütungsregelung zu erheblichem Personalmehrbedarf
für die Bearbeitung der Anträge in der Zollverwaltung ge-
führt. In diesem Zusammenhang sei zu kritisieren, dass die
personalwirtschaftliche Untersuchung zum Personaleinsatz
in der Zollverwaltung sowie die Einführung des IT-gestütz-
ten Vergütungsverfahrens noch nicht abgeschlossen seien.
Die antragstellende Fraktion der FDP vertrat die Auffas-
sung, dass der bürokratische Aufwand, der durch die derzei-
tige Rückerstattungsregelung den land- und forstwirtschaft-
lichen Betrieben entstehe, unzumutbar sei. Sie erinnerte an
das Antragsverfahren der früheren Gasölbetriebsbeihilfe,
das mit einem einseitigen Antragsformular ausgekommen
sei. Vor diesem Hintergrund sei die Verwaltung aufzufor-
dern, die eigenen Verfahrensweisen kritisch zu überprüfen.

Berlin, den 25. Juni 2003
Reinhard Schultz (Everswinkel)
Berichterstatter

Norbert Schindler
Berichterstatter

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