BT-Drucksache 15/1255

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Postdienstleistungen

Vom 24. Juni 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1255
15. Wahlperiode 24. 06. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, Otto Bernhardt, Leo
Dautzenberg, Georg Fahrenschon, Klaus-Peter Flosbach, Tanja Gönner,
Volker Kauder, Manfred Kolbe, Hans Michelbach, Stefan Müller (Erlangen),
Peter Rzepka, Norbert Schindler, Christian Freiherr von Stetten, Elke Wülfing
und der Fraktion der CDU/CSU

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Postdienstleistungen

Die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutschen Post AG
sind gemäß § 4 Nr. 11b Umsatzsteuergesetz steuerfrei. Der Befreiungstat-
bestand basiert auf der für das deutsche Recht rechtsverbindlichen 6. EG-Richt-
linie (Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmo-
nisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern –
Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemes-
sungsgrundlage), nach deren Artikel 13 A. Abs. 1, Buchstabe a die von öffent-
lichen Posteinrichtungen ausgeführten Dienstleistungen und die dazugehören-
den Lieferungen von Gegenständen umsatzsteuerfrei sind.
Die Europäische Kommission hat am 5. Mai 2003 einen Richtlinienvorschlag
zur Änderung der 6. EG-Richtlinie vorgelegt (im Folgenden: Richtlinienvor-
schlag), wonach die Umsatzsteuerbefreiung für die von den öffentlichen Post-
dienstleistern erbrachten bzw. verkauften Postdienstleistungen und Postwert-
zeichen abgeschafft werden soll. Damit unterlägen diese Postdienstleistungen
einerseits der Umsatzsteuer, die Umsatzsteuer auf die eigenen Kosten könnte
andererseits abgezogen werden (so genannter Vorsteuerabzug). Die Europäi-
sche Kommission geht deshalb davon aus, dass die vorgeschlagene Änderung
nicht zu einem Preisanstieg führen und Wettbewerbsverzerrungen zwischen öf-
fentlichen und privaten Postdienstleistern abbauen wird.
Die Bundesregierung will bei Festlegung ihrer Haltung zu dem Richtlinienvor-
schlag steuer-, haushalts- und wirtschaftspolitische Gesichtspunkte abwägen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Dienstleistungen der Deutschen Post AG „dienen unmittelbar dem

Postwesen“ und sind damit zurzeit umsatzsteuerfrei?
2. Wie werden Dienstleistungen privater Postdienstleister umsatzsteuerlich be-

handelt?
3. Kommt es nach Auffassung der Bundesregierung zu Wettbewerbsverzerrun-

gen, soweit Dienstleistungen der Deutschen Post AG und privater Post-
dienstleister umsatzsteuerlich unterschiedlich behandelt werden, und wenn
nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

Drucksache 15/1255 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
4. Falls die Frage 3 bejaht wird: Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun,
um Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen?

5. Welche Änderungen sieht der Richtlinienvorschlag im Einzelnen vor und
welche Auswirkungen ergäben sich bei dessen Umsetzung für das deutsche
Umsatzsteuerrecht?

6. Mit welchen Umsatzsteuer-Mehreinnahmen aufgrund der Besteuerung der
Postdienstleistungen bzw. mit welchen Umsatzsteuer-Ausfällen aufgrund
des Vorsteuerabzuges ist zu rechnen, wenn der Richtlinienvorschlag umge-
setzt werden müsste?

7. Wie würde sich die Umsetzung des Richtlinienvorschlags auf die Deutsche
Post AG im Hinblick auf ihre wettbewerbsrechtliche Stellung auswirken?

8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission,
dass bei Umsetzung des Richtlinienvorschlags Wettbewerbsverzerrungen
abgebaut werden und der Preisanstieg bei Leistungen öffentlicher Post-
dienstleister kaum nennenswert sein wird?

9. Wann wird der Richtlinienvorschlag voraussichtlich zum ersten Mal bera-
ten?

Berlin, den 24. Juni 2003
Dr. Michael Meister
Heinz Seiffert
Otto Bernhardt
Leo Dautzenberg
Georg Fahrenschon
Klaus-Peter Flosbach
Tanja Gönner
Volker Kauder
Manfred Kolbe
Hans Michelbach
Stefan Müller (Erlangen)
Peter Rzepka
Norbert Schindler
Christian Freiherr von Stetten
Elke Wülfing
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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