BT-Drucksache 15/1176

zu dem Antrag der Bundesregierung -15/1168- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem EU-geführten Einsatz zur Stabilisierung der Sicherheitslage und Verbesserung der humanitären Situation in Bunia auf der Grundlage der Resolution 1484 (2003) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 30. Mai 2003

Vom 18. Juni 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1176
15. Wahlperiode 18. 06. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 15/1168 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem EU-geführten Einsatz zur
Stabilisierung der Sicherheitslage und Verbesserung der humanitären Situation
in Bunia auf der Grundlage der Resolution 1484 (2003) des Sicherheitsrats der
Vereinten Nationen vom 30. Mai 2003

A. Problem
Trotz der Waffenstillstandsvereinbarungen vom 18. März 2003 und 16. Mai
2003 kommt es in der Region Ituri im Nordosten der Demokratischen Republik
Kongo weiterhin zu schweren Kämpfen und Massakern an der Zivilbevölke-
rung. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat mit einem Schreiben an
den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vom 15. Mai 2003 daher um die zeit-
lich befristete Entsendung einer multinationalen Eingreiftruppe in die Demo-
kratische Republik Kongo gebeten. Diese Initiative wurde durch die Demokra-
tische Republik Kongo, die Ituri-Konfliktparteien sowie von Ruanda und
Uganda unterstützt. Unter Kenntnisnahme dieses Ersuchens verabschiedete der
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 30. Mai 2003 die Resolution 1484
(2003), in der er den zeitlich befristeten Einsatz einer multinationalen Eingreif-
truppe (Interim Emergency Multinational Force – IEMF) in der Stadt Bunia
(Demokratische Republik Kongo, Region Ituri) auf Grundlage des Kapitels VII
der Satzung der Vereinten Nationen bis zum 1. September 2003 autorisiert. Die
Europäische Union (EU) hat durch die am 5. Juni 2003 verabschiedete „Ge-
meinsame Aktion“ ihre Bereitschaft erklärt, die Führung der multinationalen
Eingreiftruppe zu übernehmen. Durch Beschluss des Rates vom 12. Juni 2003
hat die EU die Entscheidung zum Beginn der Operation getroffen. Die EU-ge-
führte Eingreiftruppe lautet EUFOR, der innerhalb der EU gebrauchte Operati-
onsname ARTEMIS. Auf dieser rechtlichen Grundlage werden auch deutsche
Streitkräfte eingesetzt, sobald der Deutsche Bundestag seine konstitutive Zu-
stimmung erteilt hat. Nach dem Ende des Mandats bis zum 1. September 2003
ist die Verwendung der Streitkräfte nur im Zusammenhang mit der Rückver-
legung statthaft. Zur Erfüllung des Mandats sind den Mitgliedstaaten, die an
EUFOR in Bunia teilnehmen, alle erforderlichen Befugnisse durch die Resolu-
tion 1484 (2003) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingeräumt. Den
im Rahmen dieser Operation eingesetzten Kräften wird auch die Befugnis zur
Wahrnehmung des Rechts auf bewaffnete Nothilfe zu Gunsten jedermann er-

Drucksache 15/1176 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

teilt. Für die EU-geführte EUFOR werden bis zu 350 deutsche Soldaten mit
entsprechender Ausrüstung eingesetzt.

B. Lösung
Zustimmung zum Antrag auf Drucksache 15/1168 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei
einer Gegenstimme aus der Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt in einem gesonderten Bericht zu den Kosten
Stellung.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1176

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/1168 anzunehmen.

Berlin, den 18. Juni 2003

Der Auswärtige Ausschuss
Hans-Ulrich Klose
stellvertretender Vorsitzender

Markus Meckel
Berichterstatter

Dr. Friedbert Pflüger
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Drucksache 15/1176 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Markus Meckel, Dr. Friedbert Pflüger, Dr. Ludger
Volmer und Dr. Werner Hoyer

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 15/1168 in seiner 50. Sitzung am 17. Juni 2003
ohne Aussprache an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend, an den Rechtsausschuss, an den Verteidigungsaus-
schuss, an den Ausschuss für Menschenrechte und humani-
täre Hilfe, an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung, an den Ausschuss für die Angele-
genheiten der Europäischen Union zur Mitberatung sowie
an den Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 22. Sitzung
am 17. Juni 2003 beraten und empfiehlt einstimmig die An-
nahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
17. Sitzung am 17. Juni 2003 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP bei einer Gegenstimme aus der
Fraktion der CDU/CSU die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 18. Sitzung am 17. Juni 2003
beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme. Diese

bezieht sich auf die menschenrechtlichen und humanitären
Gesichtspunkte.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 17. Sitzung am
17. Juni 2003 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP bei einer Enthaltung aus der Fraktion der FDP die
Annahme.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Euro-
päischen Union hat den Antrag in seiner 23. Sitzung am
17. Juni 2003 beraten und empfiehlt einstimmig die An-
nahme.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner
18. Sitzung am 17. Juni 2003 anberaten. In seiner 19. Sit-
zung am 18. Juni 2003 empfiehlt der Auswärtige Ausschuss
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei einer Gegen-
stimme aus der Fraktion der CDU/CSU die Annahme.

IV.
Der Haushaltsausschuss nimmt in einem gesonderten
Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 18. Juni 2003
Markus Meckel
Berichterstatter

Dr. Friedbert Pflüger
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

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