BT-Drucksache 15/1157

Geoinformationspolitik in Deutschland

Vom 4. Juni 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1157
15. Wahlperiode 04. 06. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle,
Angelika Brunkhorst, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth),
Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt,
Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle
Laurischk, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Eberhard Otto (Godern), Gisela Piltz, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Geoinformationspolitik in Deutschland

Geoinformation bildet einen wichtigen Standortfaktor und den Schlüssel zu
wirtschaftlichem Wachstum unter beschränkten Ressourcen. Von Bedeutung
sind Geoinformationen in der Landvermessung und der Gestaltung von Land-
karten, in Luft- und Raumfahrt, Landschafts- und Verkehrsplanung, Umwelt-
und Naturschutz, Städtebau- und Agrikultur, Telekommunikation und Naviga-
tion, Produktion und Vertrieb von Waren und Dienstleistungen. Auch in den
Wissenschaften entstehen neuartige Geoinformationen von großem volkswirt-
schaftlichem Wert. Wissenschaftliche Geoinformationen fügen sich derzeit in
Deutschland noch schlecht in entsprechende Informationsinfrastrukturen ein
und sind damit für die Gesellschaft kaum nutzbar. Positive Beispiele gibt es
bereits in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Programmen der EU.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Entschließung vom 15. Februar 2001 die
„Gewinnung, Verarbeitung, Verbreitung und Nutzung von Geoinformationen“
als „ein zentrales Element der modernen Informationsgesellschaft“ bezeichnet
(Bundestagsdrucksache 14/5323).
Im Januar 2003 wurde eine im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit (BMWA) erstellte Studie des Düsseldorfer Consulting-Unterneh-
mens MICUS veröffentlicht. In ihrer Analyse stellten die Verfasser der Studie
klar: „Die Analyse verdeutlicht, dass die öffentlichen Datenanbieter derzeit ih-
rer Rolle bei der Bereitstellung der Datengrundlage für Geodatenanwendungen
weder auf Bundesebene noch in den Ländern und Kommunen gerecht werden.
Das Angebot ist intransparent, der Datenbezug mit hohen Transaktionskosten
verbunden und die Daten selbst entsprechen häufig nicht den Qualitätsansprü-
chen der Nutzer.“ Die Expertise unterbreitet dem Gesetzgeber zur Aktivierung
des Geoinformationsmarktes zehn Handlungsempfehlungen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was unternimmt die Bundesregierung zur Umsetzung des Vorschlags, Un-

ternehmen die ungehinderte Nutzung öffentlicher Informationen, insbeson-
dere Geoinformationen, zu ermöglichen?

Drucksache 15/1157 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
2. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um bestehende Rege-
lungen zu den Nutzungsrechten von Geoinformationen zu vereinheit-
lichen?

3. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung unternommen, um einheit-
liche, marktgerechte und internetfähige Preismodelle für die Datenabgabe
einzuführen?

4. Wie weit sind die Aktivitäten fortgeschritten, alle raumbezogenen Verwal-
tungsvorgänge durch digitale Verfahren medienbruchfrei abzubilden?

5. Wie weit ist die Bundesregierung bei dem Unternehmen, bisher unverortete
statistische Daten mit einem Raumbezug zu versehen und damit Mehrwerte
zu schaffen?

6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Empfehlung der
MICUS-Studie umzusetzen, gegenseitige Vertriebsrechte zwischen Bund
und Ländern einzuführen?

7. Was unternimmt die Bundesregierung, um Technik- und Vertriebsstruktu-
ren gemeinsam mit Partnern kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
aufzubauen?

8. Wann benennt die Bundesregierung den hochrangigen politischen Beauf-
tragten für Geoinformation?

9. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung, um in allen Behörden und
Instituten in Bundeszuständigkeit Datenmakler zu benennen?

10. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um Geoinforma-
tionen aus öffentlich geförderten Forschungs- und Entwicklungs-(F&E)-
Projekten (800 bis 900 Mio. DM gemäß Kabinettbeschluss vom 17. Juni
1998) für die Nachnutzung verfügbar zu machen?

11. Was unternimmt die Bundesregierung, um auf Bundes-, Landes- und Ge-
meindeebene die tagaktuelle Online-Bereitstellung von Geoinformationen
zu realisieren?

12. Inwieweit werden Maßnahmen zum Verbraucherschutz auf Geodaten über-
tragen (Qualitätssicherung und unabhängige Zertifikate)?

13. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Nutzung von Geo-
informationen europaweit voranzubringen?

Berlin, den 3. Juni 2003
Ernst Burgbacher
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Dr. Christel Happach-Kasan
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Dr. Werner Hoyer

Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Gisela Piltz
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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