BT-Drucksache 15/1120

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/885- Entwurf eines Gesetzes zu dem Europa-Mittelmeer-Abkommen vom 17. Juni 2002 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits

Vom 4. Juni 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1120
15. Wahlperiode 04. 06. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/885 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Europa-Mittelmeer-Abkommen vom 17. Juni 2002
zur Gründung einer Assoziation
zwischen der Europäischen Gemeinschaft
und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und der Libanesischen Republik andererseits

A. Problem
Die Europa-Mittelmeer-Abkommen sind ein zentrales Instrument der Mittel-
meerpolitik der Europäischen Gemeinschaft, die damit Wohlstand, Stabilität
und Sicherheit im Mittelmeerraum fördern will. Wesentliche Bestandteile sind
ein regelmäßiger politischer Dialog, die Verpflichtung zur Wahrung der Grund-
sätze der Demokratie und der Menschenrechte, Bestimmungen über die Schaf-
fung einer regionalen Freihandelszone, die Aufhebung der Zölle auf gewerb-
liche Waren innerhalb eines Zeitraums von 12 bis 15 Jahren nach Inkrafttreten
des Abkommens, wechselseitige Zugeständnisse im Handel mit landwirtschaft-
lichen Erzeugnissen, eine stärkere Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs
und der gewerblichen Niederlassung und Vereinbarungen zum Kapitalverkehr
sowie über die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres und auf wirt-
schaftlich-finanziellem, wissenschaftlich-technischem und sozio-kulturellem
Gebiet. Die Perspektive eines Beitritts zur Europäischen Union enthalten die
Abkommen nicht.
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitglied-
staaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits ist das achte in
der Reihe der Europa-Mittelmeer-Abkommen. Es soll die am 3. Mai 1977 un-
terzeichneten Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
bzw. den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
einerseits und der Libanesischen Republik andererseits ersetzen. Das neue Ab-
kommen regelt sowohl Materien, die in die Zuständigkeit der Europäischen Ge-
meinschaft fallen, als auch Angelegenheiten, für die die Mitgliedstaaten zustän-
dig sind. Es bedarf daher der Ratifikation durch die Mitgliedstaaten.

Drucksache 15/1120 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1120

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/885 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 4. Juni 2003

Der Auswärtige Ausschuss
Volker Rühe
Vorsitzender

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Bernd Schmidbauer
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Drucksache 15/1120 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Bernd Schmidbauer,
Dr. Ludger Volmer und Dr. Werner Hoyer

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Gesetzent-
wurf auf Drucksache 15/885 in seiner 46. Sitzung am 22.
Mai 2003 beraten.
Der Gesetzentwurf wurde an den Auswärtigen Ausschuss
federführend sowie an den Innenausschuss, an den Aus-
schuss für Wirtschaft und Arbeit, an den Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe, an den Ausschuss
für Tourismus sowie an den Ausschuss für die Angelegen-
heiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwie-
sen.

II.
Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 14. Sitzung
am 4. Juni 2003 beraten und empfiehlt einstimmig die An-
nahme.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den Antrag
in seiner 22. Sitzung am 4. Juni 2003 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU und FDP die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 16. Sitzung am 4. Juni 2003
beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme mit folgen-
dem Zusatz:
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
stimmt den Gesetzentwürfen zu und empfiehlt dem federfüh-
renden Auswärtigen Ausschuss, in seinen Beschlussempfeh-
lungen auf ein regelmäßiges Monitoring der menschen-
rechtsbezogenen Vereinbarungen des Abkommens zu
drängen sowie auf die konsequente Anwendungen geeigne-
ter Maßnahmen, wie sie die Schlussbestimmungen des Ab-
kommens für den Fall vorsehen, dass die Verpflichtungen
nicht erfüllt werden.
Er rät dem federführenden Ausschuss außerdem, der Bun-
desregierung zu empfehlen, im Europäischen Rat darauf
hinzuwirken, dass die von der Kommission entwickelten
strategischen Leitlinien ‚Intensivierung der EU-Maßnah-
men für die Mittelmeer-Partnerländer in den Bereichen

Menschenrechte und Demokratisierung‘ (KOM[2003]294
endg., 21. Mai 2003) unterstützt und konsequent umgesetzt
werden. Die strategischen Leitlinien mit ihren zehn Empfeh-
lungen stellen ein kohärentes handlungsorientiertes Kon-
zept zur Verbesserung der Menschenrechtslage und zur De-
mokratisierung in den Partnerländern dar.
Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag in seiner 17.
Sitzung am 4. Juni 2003 beraten und empfiehlt einstimmig
die Annahme.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat den Antrag in seiner 21. Sitzung am
4. Juni 2003 beraten und empfiehlt einstimmig die An-
nahme mit folgender Maßgabe:
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union stimmt den Gesetzentwürfen zu und empfiehlt dem fe-
derführenden Auswärtigen Ausschuss, in seinen Beschluss-
empfehlungen auf ein regelmäßiges Monitoring der men-
schenrechtsbezogenen Vereinbarungen des Abkommens zu
drängen sowie auf die konsequente Anwendung geeigneter
Maßnahmen, wie sie die Schlussbestimmungen des Abkom-
mens für den Fall vorsehen, dass die Verpflichtungen nicht
erfüllt werden.
Er rät dem federführenden Ausschuss außerdem, der Bun-
desregierung zu empfehlen, innerhalb der Europäischen
Union im Rat darauf hinzuwirken, dass die von der Kom-
mission entwickelten strategischen Leitlinien ‚Intensivie-
rung der EU-Maßnahmen für die Mittelmeer-Partnerländer
in den Bereichen Menschenrechte und Demokratisierung‘
(KOM[2003]294 endg., 21. Mai 2003) unterstütz und kon-
sequent umgesetzt werden. Die strategischen Leitlinien mit
ihren zehn Empfehlungen stellen ein kohärentes handlungs-
orientiertes Konzept zur Verbesserung der Menschenrechts-
lage und zur Demokratisierung in den Partnerländern dar.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner
17. Sitzung am 4. Juni 2003 beraten und empfiehlt einstim-
mig die Annahme.

Berlin, den 4. Juni 2003

Gert Weisskirchen (Wiesloch) Bernd Schmidbauer Dr. Ludger Volmer Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter

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