BT-Drucksache 15/1118

zu dem Antrag der Bundesregierung -15/1013- Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für die Flüchtlingsrückkehr und zur militärischen Absicherung der Friedensregelung für das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der Internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Vom 4. Juni 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1118
15. Wahlperiode 04. 06. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 15/1013 –

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Internationalen Sicherheitspräsenz
im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für die Flüchtlingsrück-
kehr und zur militärischen Absicherung der Friedensregelung für das Kosovo
auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens
zwischen der Internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen
der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

A. Problem
Seit Beendigung des Konflikts sind im Kosovo deutliche Fortschritte erzielt
worden. Nach der Phase des physischen Wiederaufbaus und der Schaffung von
Institutionen befindet sich das Kosovo auf dem Weg zur Bildung einer demo-
kratischen Gesellschaft mit wachsender Selbstverantwortung und zur Verwirk-
lichung der in der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen vorgezeichneten substantiellen Autonomie. Die schrittweise Übertra-
gung von Kompetenzen an die Selbstverwaltungsorgane ist in vollem Gang.
Der von der OSZE aufgebaute Polizeidienst Kosovos ersetzt mehr und mehr
internationale Polizeikräfte. Mit dem Neuaufbau der Justiz ist das Fundament
einer rechtsstaatlichen Ordnung gelegt worden.
Dennoch bleibt die Stabilität des Kosovo weiterhin durch ethnische Gegen-
sätze, organisierte Kriminalität und politischen Extremismus gefährdet; die
Sicherheitslage ist zwar überwiegend ruhig, aber nicht stabil. Dies verhindert
die nachhaltige Rückkehr von Vertriebenen und beeinträchtigt die wirtschaft-
liche und soziale Entwicklung. Zunehmend wird die offene Frage nach dem
künftigen Status des Kosovo zum Gegenstand politischer Auseinanderset-
zungen vor allem im Verhältnis zur zivilen Mission der Vereinten Nationen
(UNMIK). KFOR kommt in diesem Umfeld als Garant der inneren Stabilität in
enger Zusammenarbeit mit der UNMIK eine Schlüsselrolle zu.
Damit die erreichten Fortschritte gesichert und das Ziel aller Bemühungen der
internationalen Gemeinschaft, eine solide Grundlage für dauerhaften Frieden
und Demokratie in der Region zu schaffen, erreicht werden können, soll die
deutsche Beteiligung an der Internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo
(KFOR) auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats vom

Drucksache 15/1118 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der
KFOR und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik
Serbien vom 9. Juni 1999 über den 11. Juni 2003 hinaus fortgesetzt werden.
Die Regeln des Beschlusses der Bundesregierung vom 9. Mai 2001, dem der
Deutsche Bundestag am 1. Juni 2001 zugestimmt hat, gelten unverändert wei-
ter.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Antrags

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt in einem gesonderten Bericht zu den Kosten
Stellung.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1118

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/1013 anzunehmen.

Berlin, den 4. Juni 2003

Der Auswärtige Ausschuss
Volker Rühe
Vorsitzender

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Friedbert Pflüger
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Drucksache 15/1118 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Friedbert Pflüger,
Dr. Ludger Volmer und Dr. Werner Hoyer

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 15/1013 in seiner 46. Sitzung am 22. Mai 2003
beraten.
Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Rechtsausschuss, an den Verteidigungs-
ausschuss, an den Ausschuss für Menschenrechte und hu-
manitäre Hilfe und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung sowie an
den Haushaltsausschuss nach § 96 GO-BT überwiesen.

II.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 20. Sitzung
am 4. Juni 2003 beraten und empfiehlt einstimmig die An-
nahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
16. Sitzung am 4. Mai 2003 beraten und empfiehlt einstim-
mig die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 16. Sitzung am 4. Juni 2003
beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 16. Sitzung am
4. Juni 2003 beraten und empfiehlt einstimmig die An-
nahme bei einer Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner
17. Sitzung am 4. Juni 2003 beraten und empfiehlt einstim-
mig die Annahme.

IV.
Der Haushaltsausschuss nimmt in einem gesonderten Be-
richt zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 4. Juni 2003
Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Friedbert Pflüger
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

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