BT-Drucksache 15/1117

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/906- Entwurf eines Gesetzes zu den Protokollen vom 26. März 2003 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien, der Republik Estland, der Republik Lettland, der Republik Litauen, Rumäniens, der Slowakischen Republik und der Republik Slowenien

Vom 4. Juni 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1117
15. Wahlperiode 04. 06. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/906 –

Entwurf eines Gesetzes
zu den Protokollen vom 26. März 2003
zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien,
der Republik Estland, der Republik Lettland, der Republik Litauen,
Rumäniens, der Slowakischen Republik
und der Republik Slowenien

A. Problem
Mit der Öffnung der NATO für neue Mitglieder, insbesondere die Aufnahme
der Länder Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien und der Slowaki-
schen Republik sowie Slowenien, wird ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung
von Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum geleistet. Nach der
Einladung zur Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit der NATO beim NATO-
Gipfel in Prag am 21. November 2002 stimmen nunmehr die NATO-Mitglied-
staaten dem Beitritt eines neu aufzunehmenden Mitglieds durch vorherige Bil-
ligung einer förmlichen Beitrittseinladung zu. Die Protokolle über den Beitritt
der Republik Bulgarien, der Republik Estland, der Republik Lettland, der Re-
publik Litauen, Rumäniens, der Slowakischen Republik und der Republik Slo-
wenien sind Grundlagen einer solchen förmlichen Einladung zum Beitritt. Ihre
Unterzeichnung erfolgte am 26. März 2003 durch die Ständigen Vertreter der
NATO-Mitgliedstaaten im NATO-Rat in Brüssel. Erst nach Inkrafttreten des je-
weiligen Protokolls kann der NATO-Generalsekretär den jeweiligen Staat im
Namen aller Vertragsparteien eine förmliche Beitrittseinladung übermitteln.
Mit dem geplanten Vertragsgesetz werden die verfassungsmäßigen Vorausset-
zungen für die Annahme der Protokolle durch die Bundesrepublik Deutschland
gemäß Artikel 2 dieser Protokolle geschaffen. Ein Vertragsgesetz ist erforder-
lich, da die Protokolle die politischen Beziehungen des Bundes im Sinne von
Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes regeln.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

Drucksache 15/1117 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Die Größenordnung der Kosten ist nach Angabe der Bundesregierung derzeit
nicht konkret bezifferbar.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1117

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/906 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 4. Juni 2003

Der Auswärtige Ausschuss
Volker Rühe
Vorsitzender

Markus Meckel
Berichterstatter

Dr. Friedbert Pflüger
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Drucksache 15/1117 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Markus Meckel, Dr. Friedbert Pflüger, Dr. Ludger
Volmer und Dr. Werner Hoyer

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Gesetzent-
wurf auf Drucksache 15/906 in seiner 44. Sitzung am 9. Mai
2003 beraten.
Der Gesetzentwurf wurde an den Auswärtigen Ausschuss
federführend sowie an den Verteidigungsausschuss und an
den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union zur Mitberatung überwiesen.

II.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
15. Sitzung am 21. Mai 2003 beraten und empfiehlt einstim-
mig die Annahme.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europä-
ischen Union hat den Antrag in seiner 20. Sitzung am
21. Mai beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner
17. Sitzung am 4. Juni 2003 beraten und empfiehlt einstim-
mig die Annahme.
Weiter nimmt der Auswärtige Ausschuss den Beschluss des
Bundesrates der 788. Sitzung vom 23. Mai 2003 zur Kennt-
nis, dass dieser gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes
gegen den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/906 keine
Einwendungen erhebt.

Berlin, den 4. Juni 2003
Markus Meckel
Berichterstatter

Dr. Friedbert Pflüger
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

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