BT-Drucksache 15/1046

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -15/900, 15/1042- Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung (Kleinunternehmerförderungsgesetz)

Vom 26. Mai 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1046
15. Wahlperiode 26. 05. 2003

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Andreas Pinkwart, Carl-Ludwig
Thiele, Gudrun Kopp, Daniel Bahr (Münster), Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich
(Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen),
Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich
Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen
Koppelin, Sibylle Laurischk, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim
Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marita
Sehn, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 15/900, 15/1042 –

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kleinunternehmern
und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung
(Kleinunternehmerförderungsgesetz)

Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das eigentliche Ziel des Kleinunternehmerförderungsgesetzes, Existenzgründer
von Bürokratielasten zu befreien, wird nicht erreicht: Es ist nicht geeignet,
Existenzgründer oder kleine Betriebe zu fördern. Mögliche Vorteile ergeben
sich höchstens für einen kleinen Personenkreis von im Nebenerwerb selbstän-
dig Tätigen. Da diese allerdings in den seltensten Fällen Arbeitsplätze vor-
halten, ist durch das Gesetz überhaupt kein Beschäftigungseffekt zu erwarten.
Außerdem dürften Mitnahmeeffekte entstehen.
Diese Zusammenhänge wurden insbesondere bei der öffentlichen Anhörung des
Finanzausschusses bestätigt. Die Sachverständigen haben unterstrichen, dass
eine Vereinfachungsregelung, die erst ab einer Mindestrendite von 50 % greift,
nur äußerst wenige Nutznießer finden wird. Kleinunternehmer haben aber in der
Regel geringere Gewinne oder bei Existenzgründung sogar jahrelang Verluste.
Mit dem Kleinunternehmerförderungsgesetz versucht die Bundesregierung
wieder einmal erfolglos, an Symptomen herumzukurieren. Eine Ursache für die
Misere des deutschen Mittelstands und der deutschen Volkswirtschaft insge-
samt wird mit diesem Gesetz nicht angepackt. Der Mittelstand und insbeson-
dere Kleinunternehmen brauchen bessere wirtschaftspolitische Rahmenbedin-
gungen statt weitere Ausnahmeregelungen für wenige Unternehmen.
Um Kleinunternehmer beschäftigungswirksam zu fördern, ist eine echte Steuer-
reform notwendig, die Steuertarife absenkt und steuerliche Ausnahmen besei-

Drucksache 15/1046 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

tigt. Grundlegende Reformen der sozialen Sicherungssysteme sind unumgäng-
lich, um die viel zu hohe Abgabenbelastung abzusenken. Schließlich trägt das
hier vorgelegte Sondersteuerrecht für kleine Unternehmen nicht zum Abbau
von Bürokratie bei, sondern wird den Bürokratieaufwand noch vergrößern.
Zwar sollen die Grenzen für die Pflicht zur Buchführung steigen, was für sich
gesehen zwar zu halbherzig, aber in der Richtung zu begrüßen ist. Die vielen
Voraussetzungen, an die die Betriebsausgabenpauschalierung geknüpft werden
soll, machen aber einen erheblichen Prüfungsaufwand notwendig und überfor-
dern daher viele Kleinunternehmer.
II. Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
1. Der Deutsche Bundestag lehnt den Entwurf des Kleinunternehmerförde-

rungsgesetzes ab.
2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein klares Signal für eine Senkung

der Steuersätze und eine Vereinfachung des Steuerrechts zu geben. Das Ziel
lautet dabei ein klares, einfaches und gerechtes Steuersystem mit den Sätzen
15, 25 und 35 Prozent.

3. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetz-
entwurf vorzulegen, mit dem die Gewerbesteuer abgeschafft wird und die
Gemeinden ein Hebesatzrecht auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer
sowie eine höhere Beteiligung an der Umsatzsteuer erhalten.

4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür
einzusetzen, dass die Kleinunternehmergrenze bei der Umsatzsteuer spürbar
angehoben werden kann.

5. Der Deutsche Bundestag spricht sich für die Anhebung der Grenze für die
Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer auf mindestens 500 000 Euro in den
alten bzw. 1 000 000 Euro in den neuen Bundesländern aus. Ziel ist eine
bundesweit einheitliche Grenze.

6. Der Voranmeldungszeitraum für die Umsatzsteuer ist immer das Kalender-
vierteljahr.

7. Die Buchführungsgrenzen werden deutlich auf mindestens 400 000 Euro
Umsatz/30 000 Euro Gewinn angehoben.

Berlin, den 20. Mai 2003
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Andreas Pinkwart
Carl-Ludwig Thiele
Gudrun Kopp
Daniel Bahr (Münster)
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Dr. Christel Happach-Kasan
Klaus Haupt

Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Dr. Heinrich L. Kolb
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Dirk Niebel,
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Marita Sehn
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.