BT-Drucksache 14/9940

Neue Arbeitsplätze statt Druck auf Arbeitslose - Beschäftigungspolitik mit sozialem Augenmaß tut not

Vom 11. September 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9940
14. Wahlperiode 11. 09. 2002

Antrag
der Abgeordneten Roland Claus, Dr. Christa Luft, Dr. Klaus Grehn, Ursula Lötzer
und der Fraktion der PDS

Neue Arbeitsplätze statt Druck auf Arbeitslose – Beschäftigungspolitik mit
sozialem Augenmaß tut not

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Dauerproblem Massenarbeitslosigkeit
Die seit über einem Vierteljahrhundert andauernde Massenarbeitslosigkeit
bleibt ein gesellschaftlicher Skandal ersten Ranges. Allein die registrierte An-
zahl der Arbeitslosen liegt wieder über 4 Millionen. In Ostdeutschland ist die
Arbeitslosenquote inzwischen mehr als doppelt so hoch wie imWesten. Die Ur-
sachen liegen nicht primär in der Krise der Weltwirtschaft. Sie resultieren vor
allem aus einer Wirtschaftspolitik, die – wie schon in den 16 Jahren der Kohl-
Ära – hauptsächlich auf den Export orientierte und Binnenwirtschaft und Bin-
nennachfrage vernachlässigte.

2. Hartz-Masterplan
Das Konzept der Hartz-Kommission ist nicht geeignet, die Massenarbeitslosig-
keit nachhaltig und spürbar abzubauen.
l Da die Vorschläge nicht auf die Schaffung neuer, existenzsichernder

Arbeitsplätze zielen, werden sie das Hauptproblem auf dem Arbeitsmarkt
nicht lösen und deshalb weitestgehend erfolglos bleiben. In Bezug auf Ost-
deutschland gehen sie völlig an der realen Situation vorbei. Zwar ist die Ab-
sicht unterstützenswert, aktive Arbeitsmarktpolitik mit einer Wirtschafts-
politik zu verknüpfen, die auf die Entwicklung von Binnenwirtschaft und
Dienstleistungen zielt, jedoch sind die vorgelegten Vorschläge dazu nicht ge-
eignet. Ohnehin nicht über Arbeitsmarktpolitik lösbar, werden die gesell-
schaftlichen Verteilungsprobleme und das Problem der schwachen Binnen-
nachfrage nicht gelöst, sondern verschärft.

l Es besteht die Gefahr, dass die Vorschläge der Hartz-Kommission die realen
Probleme der Arbeitslosigkeit sogar noch verstärken: Eine großflächige
Ausweitung des Niedriglohnsektors – also mehr Leiharbeit, geringfügige
Beschäftigung und Scheinselbständigkeit – könnte Arbeitgeber anreizen,
zahlreiche bestehende Arbeitsplätze in nicht existenzsichernde Stellen mit
minderer Bezahlung und weiteren ungünstigeren Bedingungen für Arbeit-
nehmer und Arbeitnehmerinnen umzuwandeln. Das führt zu niedrigeren
Einkommen und einer sinkenden zahlungsfähigen Nachfrage, womit weni-
ger Verkauf, Produktion und damit abnehmende Beschäftigung einhergehen.

l Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören viele unakzeptable Einschnitte
bei den sozialen Standards und Rechten der Arbeitnehmer und Arbeitnehme-

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rinnen und der Arbeitslosen sowie Deregulierungsmaßnahmen für den ge-
samten Arbeitsmarkt. Eine solche Entwicklung birgt die Gefahr sozialer
Destabilisierung. Armut und Sozialhilfebedürftigkeit trotz Arbeit werden
sich massiv ausbreiten. Berufliche Bildung wird privatisiert, soziale Demo-
kratie für viele Beschäftigte zurückgebaut. Die paritätisch finanzierten, soli-
darischen Sozialversicherungssysteme werden massiv beschädigt, insgesamt
wird der Sozialstaat weiter demontiert.

Chance auf neue Arbeitsplätze durch Job-Floater vertan
Wachstumssteigernde Reformen müssen bei der Binnenwirtschaft und dem
Ausbau des Dienstleistungssektors, bei regionaler Wirtschaftsförderung und
Clusterbildung ansetzen. Diese These hat zwar Eingang in das Konzept gefun-
den, aber nicht zu geeigneten Vorschlägen geführt.
Ursprünglich sollten mit Hilfe des Job-Floaters über den privaten Kapitalmarkt
bis zu 150 Mrd. Euro vor allem für vorgezogene Solidarpakt-II-Mittel mobili-
siert werden. Doch in seiner jetzigen Gestalt geht er an kleinen und mittleren
Unternehmen in Ostdeutschland vorbei. Sie leiden nicht nur an ihrer Eigenkapi-
talschwäche, sondern vor allem an der fehlenden Nachfrage. Die nun insgesamt
10 Mrd. Euro, die für Unternehmen bei Einstellung Arbeitsloser in Form eines
Darlehens bereitgestellt werden, sind nichts anderes als Lohnkostenzuschüsse
(Subventionen). Hier können weder Mitnahmeeffekte ausgeschlossen werden,
noch das Risiko, in Unternehmen mit unsicherer Gewinnaussicht zu investie-
ren. Die Risikoausfälle werden die Steuerzahler zu tragen haben.
Angesichts des hohen Investitionsbedarfs und der katastrophalen Finanzlage
der Kommunen in Ost und West auf weitere Kreditfinanzierung und damit
Schuldenaufbau zu setzen, macht die Finanzierung und damit auch die Realisie-
rung völlig fragwürdig.

Ausbildung wird Privatsache
Die Vorschläge für mehr Ausbildungsplätze werden die Lehrstellenmisere nicht
beseitigen. Statt eine wirksame Umlagefinanzierung einzuführen, soll eine Stif-
tung für Jugendliche „Ausbildungszeitwertpapiere“ auflegen. Unternehmen er-
halten dann Zuschüsse oder Jugendliche können direkt Geld für ihre Ausbil-
dung einsetzen. Dieses Wertpapier soll nicht nur durch Zuschüsse der Bundes-
anstalt für Arbeit finanziert werden, sondern auch durch private Kunden und
Händler über ein Rabattsystem, durch Verwandte der Auszubildenden und
durch private Spenden. Damit wird die Berufsausbildung mehr und mehr zur
Privatsache. Ob jemand einen Ausbildungsplatz erhält, hängt zunehmend von
der finanziellen Lage der Familien ab. Wenn dann das Motto gilt, Oma zahlt für
den Enkel die Lehrstelle, steht die soziale Marktwirtschaft auf dem Kopf.
Das Ausbildungszeitwertpapier zielt weit über die Erstausbildung hinaus und
ist ein weiterer Schritt zur umfassenden Privatisierung der Bildungsfinanzie-
rung. Dabei wird eine weitere Aushöhlung der Sozialpflicht der Unternehmen
billigend in Kauf genommen, obwohl das Bundesverfassungsgericht in einem
Urteil von 1980 noch die Verantwortung der Unternehmen für eine funktionie-
rende Berufsausbildung begründet hat.

Für Arbeitslose weniger Rechte und geringere Ansprüche
Die vorgesehenen Einschränkungen der Rechte und Ansprüche von Arbeits-
losen laufen auf eine pauschale Leistungskürzung hinaus. So wird mit einem
Verzicht auf die jährliche Anpassung des Arbeitslosengeldes an die allgemeine
Lohnentwicklung die Armut von Erwerbslosen forciert.

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Mit der vorgesehenen Beweislastumkehr werden Arbeitslose gezwungen, jede
Arbeit zu jeder Bedingung anzunehmen. Leistungskürzungen oder Leistungs-
aberkennungen werden zunehmen. Der Zwang zur Mobilität für jüngere nicht-
verheiratete Arbeitslose wird die Abwanderung junger Menschen aus Ost-
deutschland verstärken. Erwerbslose ab 55 Jahre auf eigenen Wunsch aus dem
Arbeitsmarkt zu entlassen, ihre Einkommen bis zur Frührente mit 60 Jahren um
25 Prozent und ihre Renten um 18 Prozent zu senken – das wird einen massiven
Anstieg von Altersarmut zur Folge haben.
Mit der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sollen versicherte
Erwerbslose offenbar auf Ansprüche verzichten, die sie mit ihren Beiträgen er-
worben haben. Wird das so genannte Arbeitslosengeld II nicht mehr auf den
Lohn bezogen, sondern ganz auf Bedürftigkeit umgestellt, bedeutet das nicht
nur massive finanzielle Verluste für rund 80 Prozent der heutigen Arbeitslosen-
hilfebezieher und -bezieherinnen, auch ihre Absicherung im Alter wird zur Dis-
position gestellt.

Mit Leiharbeit, Scheinselbständigkeit und geringfügiger Beschäftigung tiefer in
den Niedriglohnsektor
Die Ausweitung der Leiharbeit erfolgt insbesondere durch „Personalservice-
agenturen“ (PSA). Sie sind das Herzstück der Hartz-Reformen, mit ihrer Hilfe
soll die Zahl der Arbeitslosen um 780 000 sinken.
Arbeitslose sollen schon am ersten Tag der Arbeitslosigkeit an die PSA über-
wiesen werden können, die Verweigerung der Leiharbeit hat Leistungskürzung
zur Folge. Für ein halbes Jahr nur für Arbeitslosengeld zu arbeiten, bedeutet Ar-
beit zum Nulltarif. Das ist nicht nur ein Eingriff in die Tarifautonomie, sondern
auch verfassungsrechtlich bedenklich. Diese Regelung widerspricht dem bisher
auch von Rot-Grün propagierten Grundsatz „Wer arbeitet, soll mehr haben als
derjenige, der nicht arbeitet“. Arbeitgeber könnten durch halbjährige Aus-
wechslung bei den PSA geliehener Arbeitsloser ihre Lohnkosten mühelos er-
heblich reduzieren.
Alle gesetzlichen Beschränkungen für Leiharbeit aufzuheben, bedeutet eine
weitere Verdrängung sozial geschützter Arbeitsverhältnisse. Die betriebliche
Handlungsfähigkeit von Betriebsräten und Gewerkschaften wird insbesondere
durch Einschränkung ihrer Rechte aus Betriebsverfassung und Tarifrecht auf-
gehoben. Betriebliche Beschäftigungsrisiken werden so vom Unternehmen auf
Beschäftigte und Arbeitslose abgewälzt.
Die wesentlichen Probleme, die Erwerbslose bei Existenzgründungen haben –
mangelnde wirtschaftliche Tragfähigkeit der Projekte und fehlende Qualifika-
tionen – bleiben unberücksichtigt. „Kümmerexistenzen, Pleiten und Schulden“
werden die Folgen der „Ich-AG“ bzw. „Familien AGs“ sein. Zudem ist das
Konzept der Familien-AG rückschrittlich, da es auf untergeordnete Mithilfe
von Ehefrauen zielt. Mitarbeitende Ehefrauen sollen offenbar ohne eigenes
Arbeitsverhältnis und eigene soziale Absicherung im Alter im Niedriglohn-
sektor „beschäftigt“ werden.
Wenn Betriebe künftig zur Hälfte „Ich-AGs“ statt reguläre Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen beschäftigen können, wird dies zur weiteren Verdrängung
sozial geschützter Beschäftigung beitragen. Die Selbstzahlung der Sozialver-
sicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) ist ein weiterer
Schritt zum Ausstieg aus den paritätisch finanzierten sozialen Sicherungssyste-
men.
Mit der Anhebung der Verdienstgrenze für „Mini-Jobs“ in Privathaushalten
(Haushaltshilfen und Kinderbetreuung) auf 500 Euro im Monat wird insbeson-
dere für Frauen die prekäre Beschäftigung ausgeweitet. Der Vorschlag der

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Hartz-Kommission, diese Beschäftigungsformen auszuweiten, folgt einem kon-
servativen Frauen- und Familienbild, das vom männlichen Familienernährer
und zuverdienender Ehefrau mit einem nicht existenzsichernden Billig-Job aus-
geht. Zu erwarten sind zudem Ausfälle in den Sozialversicherungseinnahmen.
Durch die Steuerabzugsfähigkeit bei Besserverdienenden kommt es zu weiteren
Steuerausfällen.

Hartz-Vorschläge begünstigen eindeutig die Unternehmen
Arbeitslose werden gefordert, besser gestraft, Unternehmen gefördert. Statt die
Unternehmen stärker in die Verantwortung einzubinden, werden sie daraus ent-
lassen, z. B. mit freiwilligen Beschäftigungsbilanzen oder einer Reduzierung
der Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, wenn sie Beschäftigung sichern
oder ausweiten. Dies ist ein weiterer Schritt zum beschleunigten Ausstieg aus
der paritätischen Beitragsfinanzierung, verbunden mit Ausfällen für die Ar-
beitslosenversicherung.

Umbau der Arbeitsverwaltung – Teil der Verschlechterung der Arbeitsbedin-
gungen
Die Reform der Arbeitsverwaltung ist überfällig, die Ausgliederung der Job-
Center in private Tochterunternehmen – also die Privatisierung von Arbeits-
marktpolitik – aber der grundsätzlich falsche Weg. Der Staat darf sich nicht
selbst aus seiner Verantwortung für die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit
entlassen.
Durch die Reform der Beteiligungsrechte in der Bundesanstalt für Arbeit wird
deren Selbstverwaltung gefährdet. Auf dem Spiel stehen auch die tariflichen
Ansprüche der Beschäftigten in der Bundesanstalt und in den Arbeitsämtern so-
wie ihre Personalvertretungen in den ausgegliederten Einheiten – obwohl die
Probleme am Arbeitsmarkt nicht von ihnen, sondern von der verfehlten Wirt-
schaftspolitik verursacht wurden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
Nicht mangelhafte Vermittlung, sondern 6,5 Millionen fehlende Arbeitsplätze
sind das Hauptproblem der Massenarbeitslosigkeit. Deshalb müssen alle Vor-
schläge zur Reform der Arbeitsmarktpolitik in eine umfassende Beschäfti-
gungspolitik eingebettet sein.
Wirksame Arbeitsmarktpolitik braucht einen neuen wirtschafts-, finanz- und
geldpolitischen Rahmen. Neue, zukunftsfähige Arbeitsplätze erfordern einen
tatsächlichen Kurswechsel, der bei der Binnenwirtschaft und dem Ausbau des
Bildungs- und Dienstleistungssektors ansetzt und die notwendigen Mittel durch
Steuergerechtigkeit und Umverteilung nicht zuletzt auch den Kommunen be-
reitstellt. Im Mittelpunkt müssen folgende Maßnahmen stehen:
l ein beschäftigungspolitisches Programm für sozial und tariflich geschützte

neue Arbeitsplätze und die notwendigen Finanzierungsmittel, die durch Be-
steuerung nach Leistungsfähigkeit bereitzustellen sind
Mindestbestandteile:
– ein kommunales Infrastrukturprogramm, die Einführung einer kommuna-

len Investitionspauschale und öffentliche Investitionen für den sozial-
ökologischen Umbau im Energie- und Verkehrswesen und für eine ökolo-
gische Agrarwende;

– eine Bildungsoffensive für Kinderbetreuung, Schule, Hochschulen und
Weiterbildung;

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– Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau öffentlicher Daseinsvorsorge und ei-
nes öffentlich geförderten Beschäftigungssektors für soziale und kultu-
relle Dienstleistungen;

– Reform der Unternehmensförderung zur gezielten Stärkung kleiner und
mittlerer Unternehmen;

– Umverteilung von Arbeit durch Novellierung des Arbeitszeitgesetzes
zum Abbau von Überstunden und Förderung weiterer Verkürzung der
Wochenarbeitszeit;

– die konsequente Inangriffnahme des Aufbaus Ost, wobei es neben dem
Infrastrukturausbau vor allem um die Förderung zusätzlicher Unterneh-
mensansiedlungen, um Maßnahmen zur Rückgewinnung von Export-
märkten in den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie um die Be-
kämpfung der schlechten Zahlungsmoral geht.

Zukunftsinvestitionen und zukunftsfähige Arbeitsplätze sind nicht zum
Nulltarif zu haben. Die zur Finanzierung benötigten Mittel müssen durch
Haushaltsumschichtungen, aber vor allem durch leistungsgerechte Besteue-
rung von Vermögen und ertragsstarken Unternehmen aufgebracht werden,
d. h.:
– gewinnabhängige Körperschaftssteuersätze nach Leistungsfähigkeit und

eine Mindestbesteuerung;
– Rücknahme der Freistellung von Beteiligungsveräußerungen;
– Wiedererhebung der Vermögenssteuer.

l Unternehmen sind verbindlich in die soziale Verantwortung einzubinden
durch:
– verbindliche Beschäftigungsbilanzen ab 500 Beschäftigten;
– Verankerung eines Mitbestimmungsrechtes von Betriebsräten bei Be-

schäftigungssicherung, Qualifizierung und in wirtschaftlichen Angele-
genheiten im Betriebsverfassungsgesetz ;

– Nachweis der aktuellen oder zukünftigen wirtschaftliche Notlage durch
Unternehmen, die Stellen abbauen. Landesarbeitsämter müssen in diesem
Fall nicht nur beratende Funktion, sondern auch das Recht erhalten, runde
Tische zur Beschäftigungssicherung in der Region einzurichten, die Maß-
nahmen zur Beschäftigungssicherung und -entwicklung, z. B. mit Auf-
fanggesellschaften und Qualifizierungsmaßnahmen festlegen. An der
Umsetzung sind Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten verbind-
lich zu beteiligen.

– Einführung der Umlagefinanzierung zur Sicherstellung der beruflichen
Ausbildung.

l Alternativen in der Arbeitsmarktpolitik und der Arbeitsverwaltung statt
Deregulierung des Arbeitsmarktes
– Einführung der Meldepflicht für alle offenen Stellen, Entwicklung eines

Maßnahmeplans von Bundesregierung, Bundesanstalt für Arbeit, Arbeit-
geber und Gewerkschaften zur Besetzung der freien Stellen;

– Vereinheitlichung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente des SGB III
und des BSHG auf dem Niveau eines sozial reformierten Arbeitsförde-
rungsrechtes;

– Einführung eines individuellen Rechtsanspruchs auf Arbeitsförderung
vor allem für Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger;

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– einheitliche Anlaufstelle für alle Arbeitssuchenden und Kooperation von
Arbeits-, Jugend- und Sozialämtern sowie Schuldnerberatungsstellen mit
einem integrierten Beratungs- und Betreuungsangebot für alle Erwerbs-
losen.

– zügige Evaluierung des Reformprojekts „Arbeitsamt 2000“ und flächen-
deckende Umsetzung der Reformen;

– Stärkung der finanziellen Basis auch der Arbeitsmarktpolitik durch Er-
mittlung der Sozialversicherungsbeiträge nach der Wertschöpfung des
Betriebes, um kapitalintensive Betriebe angemessen an der Beitragszah-
lung zu beteiligen und arbeitsintensive Betriebe zu entlasten. Alle Er-
werbstätigen sind in die sozialen Sicherungssysteme einzubeziehen.

Berlin, den 10. September 2002
Dr. Christa Luft
Dr. Klaus Grehn
Ursula Lötzer
Roland Claus und Fraktion

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