BT-Drucksache 14/9907

zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler - Den Opfern helfen - Gemeinsinn stärken: Maßnahmen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe

Vom 29. August 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9907
14. Wahlperiode 29. 08. 2002

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Birgit Homburger, Marita Sehn, Ulrike Flach, Ernst Burgbacher,
Horst Friedrich (Bayreuth), Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer
Brüderle, Jörg van Essen, Gisela Frick, Paul K. Friedhoff, Rainer Funke, Hans-
Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus
Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer,
Ulrich Irmer, Dr. Klaus Kinkel, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin,
Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich
Nolting, Hans-JoachimOtto (Frankfurt), Detlef Parr, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Edzard
Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Gudrun Serowiecki,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae,
Jürgen Türk, Dr. Guido Westerwelle, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der
FDP

zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler
Den Opfern helfen – Gemeinsinn stärken:
Maßnahmen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Deutsche Bundestag dankt den Helferinnen und Helfern, die mit unermüd-
lichem Einsatz in den vergangenen Tagen und Wochen bis zur Erschöpfung
alles in ihrer Macht stehende getan haben, um den Opfern zu helfen und Scha-
den zu begrenzen. Es gilt nunmehr auch, den Blick nach vorn zu richten. Dabei
ist Aufrichtigkeit ein Gebot der Stunde. Einen absolut sicheren Schutz vor
Hochwasser und Überschwemmungen kann es nicht geben.
Die aktuelle Flutkatastrophe macht deutlich, dass die gemeinsamen Aktivitäten
von Bundesregierung und Landesregierungen im Bereich Hochwasserschutz
nicht ausreichend sind, obwohl Bundes- und Landesrecht eine Vielzahl von Re-
gelungen und Instrumenten für einen vorbeugenden Hochwasserschutz bereit-
halten. Künftige Aktivitäten müssen dem Ziel einer vorausschauenden und
wirksam vorbeugenden Hochwasserschutzpolitik gerecht werden. Neben aktu-
ellen Forschungsergebnissen und Erfahrungsberichten aus dem In- und Aus-
land ist an die Ergebnisse eines gemeinsamen Berichts der mit der Wasserwirt-
schaft befassten Bundesministerien zu den Perspektiven für eine ökologisch
ausgerichtete Hochwasservorsorge aus der vergangenen Legislaturperiode
(„Perspektiven für eine ökologisch ausgerichtete Hochwasservorsorge“) und
den zugehö-rigen Fortschrittsbericht der Bundesregierung anzuknüpfen. In
Leitsätzen zum Hochwasserschutz wurde die Bedeutung des Vorsorgeprinzips
und die Notwendigkeit internationaler Kooperation hervorgehoben.

Drucksache 14/9907 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Auf nationaler Ebene ist dem Rückhalt von Wasser in der Fläche künftig
verstärkt Aufmerksamkeit zu widmen, u. a. durch Erhaltung eines naturnahen
Gewässerzustandes oder durch Maßnahmen der Entsiegelung von Flächen,
durch Verhinderung der Bodenverdichtung und durch Maßnahmen zur Verbes-
serung der Regenwasserversickerung. Nicht zuletzt kommt beim Hochwasser-
schutz den Wäldern eine herausragende Bedeutung als Reservoir für einen
wirksamen Rückhalt von Regenwasser zu. Bestehende Waldflächen müssen
deshalb besser geschützt werden. Zu prüfen ist vor diesem Hintergrund auch,
ob Aufforstungsmaßnahmen sinnvoll erscheinen, um bestehende Waldgebiete
zu erweitern. Bisherige Eingriffe in den Naturhaushalt haben erheblichen Ein-
fluß auf das Hochwassergeschehen. Fehlentwicklungen aus der Vergangenheit
sind nur längerfristig sowie mit Entschlossenheit, großen gemeinsamen An-
strengungen und durch die Zusammenarbeit aller betroffenen Bereiche, Behör-
den und Länder zu korrigieren. Wirksamer Hochwasserschutz ist auf die Koo-
peration aller Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Maßnahmen für mehr
Hochwasserschutz werden unvermeidlich auch die Land- und Forstwirtschaft
betreffen. Hochwasserschutz beginnt beim Bodenschutz. Es handelt sich dabei
jedoch um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Höhere Anforderungen in
diesem Bereich verlangen deshalb, bestehende Ausgleichsmöglichkeiten zu
nutzen und diese weiter zu verbessern. Hochwasserschutz ist eine länder-
übergreifende Herausforderung. Die aktuelle Flutkatastrophe offenbart gravie-
rende Mängel in der Koordination und dem Informationsaustausch speziell zwi-
schen den Anrainern der Flüsse. Dies gilt auf internationaler Ebene mit Blick
auf die Anrainerstaaten der Flüsse und Flusssysteme, wie auch auf nationaler
Ebene mit Blick auf eine Zusammenarbeit der beteiligten und betroffenen Bun-
desländer. Ein wirksamer und zukunftsfähiger Hochwasserschutz kann nur mit
einer ausgewogenen Kombination aus ökologisch ausgerichteten Maßnahmen
zum Wasserrückhalt in den Einzugsgebieten, mit Schutzmaßnahmen auf
höchstem technischen Stand, einer Anpassung der Landschaftsnutzung in
Überschwemmungsgebieten und mit individueller Vorsorge erzielt werden. Bei
den Entscheidungen zur Ausweisung von Bauland muss künftig die Hochwas-
sergefährdung von Grundstücken sorgfältiger einbezogen werden, um die Be-
bauung hochwassergefährdeter Flächen von vornherein zu unterlassen. Hin-
sichtlich der beim aktuellen Hochwasser zerstörten Gebäude ist zu prüfen, ob
diese – sofern sie in Gebieten liegen, die auch für die Zukunft als hochwasser-
gefährdet gelten – am bisherigen Standort wieder errichtet werden sollen. Er-
forderlichenfalls sind Möglichkeiten zur Nutzung alternativer Standorte zu eru-
ieren und die Betroffenen dabei zu unterstützen. Für bestehende bzw. am bishe-
rigen Standort wieder zu errichtende Immobilien in hochwassergefährdeten Ge-
bieten ist zu prüfen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen
eine Versicherungspflicht gegen Hochwasserschäden vorzusehen ist. Ein effek-
tives Hochwassermanagement erfordert vorausschauende, länderübergreifende
und internationale Kooperation und lässt das allgemeine Vorsorgeprinzip der
Umweltpolitik konkret werden. Die schon mit der sechsten Novelle des Was-
serhaushaltsgesetzes geschaffenen Handlungsspielräume werden auf der Län-
derebene noch immer unzureichend genutzt. Mit Blick auf die Unzulänglich-
keiten einer an Landesgrenzen orientierten Hochwasservorsorge müssen die
Bemühungen um ein länderübergreifendes Hochwassermanagement in der Pra-
xis weiter vorangetrieben werden. Das gilt auch für eine Neuausrichtung res-
sortübergreifender Forschung und Technologieentwicklung an den Forschungs-
instituten und Hochschulen.
Zwar kann es einen absolut sicheren Schutz vor Hochwasser und Überschwem-
mungen nicht geben. Fest steht aber auch, dass es nicht so weitergehen darf wie
bisher. Alles Menschenmögliche muss getan werden, um aktuell schnelle Hilfe
und für die Zukunft vorausschauend optimale Vorsorge zu leisten. Dazu gehört
aus Vorsorgegründen auch der Klimaschutz, der nach mehrheitlicher Einschät-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9907

zung der Wissenschaftler langfristig Einfluss auf die Ursachen aktueller und
künftiger Gefahren durch Hochwasser und Überschwemmungen haben dürfte.
Die Bundesregierung muss sich dafür einzusetzen, dass auf dem Nachhaltig-
keitsgipfel in Johannesburg eine Resolution beschlossen wird, die an jene Län-
der appelliert, die dem Kyotoprotokoll bisher noch nicht beigetreten sind. Ins-
besondere die USA müssen in dieser Angelegenheit dringend umgestimmt und
für das Kyotoprotokoll gewonnen werden. Dies erfordert weitere Anstrengun-
gen und Überzeugungsarbeit. Es gilt, auf allen Ebenen in bilateralen Gesprä-
chen und in internationalen Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass das Kyo-
toprotokoll ratifiziert wird.
Auch auf nationaler Ebene geht es um eine wirksame Verminderung von Treib-
hausgasemissionen in allen Bereichen. Die Bundesregierung hat in diesen Be-
reichen bisher bei weitem zu wenig geleistet. Die deutschen Reduktionsleistun-
gen beim CO2-Ausstoß wurden zum weit überwiegenden Teil in der Vergan-genheit realisiert. Der Deutsche Bundestag hält an dem Minderungsziel von
25 Prozent im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2005 fest. Zur Minderung der
Treibhausgasemissionen in Deutschland hat die Industrie bereits erheblich bei-
getragen. An diese Anstrengungen muss man anknüpfen. Darüber hinaus müs-
sen weitere zielführende Maßnahmen insbesondere auch in den Bereichen Bau
und Verkehr ergriffen werden. Mit Blick auf den Gebäudesektor gilt es, den En-
ergieverbrauch zu senken und die Effizienz der Energienutzung weiter zu ver-
bessern. Bereits in den vergangenen Legislaturperioden wurden dazu zahlreiche
Maßnahmen ergriffen. Diese Bemühungen gilt es weiter fortzusetzen. Für eine
Senkung der Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich liefern vor allem
Brennstoffzelle und Wasserstofftechnologie vielversprechende Ansätze. Hohe
Erwartungen richten sich auf eine marktwirtschaftliche Förderung der erneuer-
baren Energien. Nicht zuletzt sind regenerative Energietechniken Zukunftstech-
nologien für den Klimaschutz. Die Branche hat damit auch eine wichtige Rolle
für die Weiterentwicklung von Deutschland als Standort für Forschung und
Hochtechnologie.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
– ein Aktionsprogramm vorzulegen, welches auf nationaler Ebene und in Zu-

sammenarbeit mit den Ländern sowie auf internationaler Ebene koordinierte
Maßnahmen für einen wirksam vorbeugenden und verbesserten Hochwas-
serschutz sowie für eine vorsorgende Klimapolitik enthält,

– dabei darauf zu achten, nicht nur die großen Flussläufe in ein solches Pro-
gramm aufzunehmen, sondern auch kleine und mittlere Flussläufe in ein
Vorsorgeprogramm einzubeziehen,

– in den internationalen Flusskommissionen gemeinsam mit den Ländern wei-
terhin dafür einzutreten, dass die seit 1997/1998 zwischen Bund und Län-
dern erarbeitete Strategie zum Hochwasserschutz an der Elbe sowie die im
März 2000 verabschiedeten UN/ECE-Leitlinien für eine nachhaltige Hoch-
wasservorsorge in der Praxis umfassend zum Tragen kommen,

– bei den zum Zweck eines verbesserten Hochwasserschutzes vorzugebenden
höheren Anforderungen die Kooperation aller Beteiligten und Betroffenen
zu suchen und anzuregen,

– mit Blick auf die mit den zu ergreifenden Maßnahmen unvermeidlich ver-
bundenen wirtschaftlichen Belastungen bestehende Ausgleichsmöglichkei-
ten zu nutzen und diese weiter zu verbessern,

– zu prüfen, wie die Hochwassergefährdung von Grundstücken bei der Aus-
weisung von Bauland künftig besser berücksichtigt werden kann,

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– zu prüfen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine Ver-
sicherungspflicht von Wohngebäuden und Hausrat gegen Elementarschäden
vorzusehen ist,

– ein länderübergreifendes Hochwassermanagement in Deutschland und der
EU voranzubringen und dabei insbesondere auch auf nationaler Ebene koor-
dinierend tätig zu werden,

– darauf hinzuwirken, dass bestehende Handlungsspielräume zu einer abge-
stimmten Hochwasservorsorge auf der Länderebene intensiver als bisher ge-
nutzt werden,

– eine internationale Hochwasserkonferenz zu initiieren und in Abstimmung
mit den europäischen Nachbarn durchzuführen, um Grundlagen für einen
abgestimmten länderübergreifenden Hochwasserschutz zu schaffen,

– in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Ländern sowie mit den betei-
ligten und betroffenen europäischen Partnerstaaten u. a. zu prüfen, ob und an
welchen Stellen eine Anpassung relevanter Bach- und Flussbette, eine Be-
festigung und Erhöhung von Uferböschungen, eine Schaffung neuer bzw.
eine Vergrößerung bestehender Rückhaltebecken, Überflutungsflächen und
Umleitungsstrecken für Fließgewässer zum Zweck eines verbesserten Hoch-
wasserschutzes sinnvoll und möglich erscheinen,

– in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Ländern sowie mit den betei-
ligten und betroffenen europäischen Partnerstaaten u. a. zu prüfen, ob und an
welchen Stellen eine zusätzliche Sicherung bestimmter Lagerstätten oder
Betriebe sinnvoll und möglich erscheint, aus denen bei Hochwasser ökolo-
gisch oder gesundheitlich gefährdende Substanzen ausgeschwemmt werden
könnten,

– in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Ländern sowie mit den betei-
ligten und betroffenen europäischen Partnerstaaten u. a. zu prüfen, ob und
auf welche Weise die nationalen und internationalen Hochwassermelde- und
Vorhersagedienste verbessert werden können,

– der Deichsicherheit und den hierzu erforderlichen Baumaßnahmen Priorität
einzuräumen,

– in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Ländern sowie mit den betei-
ligten und betroffenen europäischen Partnerstaaten u. a. zu prüfen, ob und an
welchen Stellen bestehende Waldflächen zum Zweck eines verbesserten
Hochwasserschutzes besser geschützt werden können und welche Maßnah-
men sinnvoll erscheinen, um bestehende Waldgebiete durch Aufforstung zu
erweitern,

– konkrete Maßnahmen für einen verbesserten Hochwasserschutz und die Be-
reitstellung neuer Technologien zur Schadensabwehr an Deichen und Weh-
ren aufzuzeigen, die eine ressortübergreifende Forschung und Entwicklung
zwischen den verantwortlichen Bundes- und Landesministerien einerseits
und den Forschungsinstituten und Hochschulen andererseits ermöglichen,

– dafür gegebenenfalls konkrete Maßnahmen, Umsetzungs- und Finanzie-
rungspläne zu entwickeln und abzustimmen,

– in dieser Hinsicht weitere Anstrengungen zu unternehmen, um auf allen
Ebenen in bilateralen Gesprächen und in internationalen Verhandlungen da-
rauf hinzuwirken, dass das Kyotoprotokoll ratifiziert wird, und dabei insbe-
sondere auch die USA zu einer Ratifizierung des Kyotoprotokolls zu bewe-
gen,

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/9907

– in diesem Sinne darauf hinzuwirken, dass die Gemeinschaft der Partnerlän-
der des Kyotoprotokolls erweitert wird und die Bedingungen für sein In-
krafttreten baldmöglichst erfüllt werden,

– konkrete Maßnahmen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen in
Deutschland insbesondere und vordringlich in den Bereichen Bau und Ver-
kehr zu ergreifen und zu diesem Zweck mit Blick auf den Gebäudesektor
weitere Aktivitäten zu ergreifen, welche geeignet sind, den Energiever-
brauch zu senken und die Effizienz der Energienutzung weiter zu verbessern,

– für eine Senkung der Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich insbeson-
dere die Brennstoffzellen und die Wasserstofftechnologie voranzubringen,

– die Förderung der erneuerbaren Energien auf ein marktwirtschaftliches und
dynamisches Konzept umzustellen, um so der Bedeutung regenerativer En-
ergietechniken als Zukunftstechnologien für den Klimaschutz und deren
wichtiger Rolle für die Weiterentwicklung von Deutschland als Standort für
Forschung und Hochtechnologie besser Rechnung zu tragen.

Berlin, den 29. August 2002
Birgit Homburger
Marita Sehn
Ulrike Flach
Ernst Burgbacher
Horst Friedrich (Bayreuth)
Ina Albowitz
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Jörg van Essen
Gisela Frick
Paul K. Friedhoff
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Dr. Helmut Haussmann
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Dr. Klaus Kinkel

Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Detlef Parr
Dr. Günter Rexrodt
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Dr. Irmgard Schwaetzer
Gudrun Serowiecki
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Jürgen Türk
Dr. Guido Westerwelle
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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