BT-Drucksache 14/983

Erarbeitung einer internationalen Bodenschutzkonvention

Vom 5. Mai 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/983 vom 05.05.1999

Antrag Erarbeitung einer internationalen Bodenschutzkonvention =

05.05.1999 - 983


14/983


Antrag
der Abgeordneten Ulrike Flach, Birgit Homburger, Hildebrecht Braun
(Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Gisela
Frick, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Wolfgang
Gerhardt, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt,
Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr.
Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Jürgen W. Möllemann, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Cornelia
Pieper, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard
Schüßler, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr.
Dieter Thomae und der Fraktion der F.D.P.
Erarbeitung einer internationalen Bodenschutzkonvention

Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im Rahmen der internationalen Umweltzusammenarbeit gewinnt der Schutz
der Ressource "Boden" immer mehr an Bedeutung. Die Böden sind die
Lebensgrundlage für Menschen, Pflanzen und Tiere sowie für zahlreiche
Mikroorganismen. Durch nicht nachhaltige Formen der
Bodenbewirtschaftung und durch die ständige Bebauung und Versiegelung
durch Siedlungen und Verkehrsflächen werden Böden zerstört. Ein
besonderes Alarmsignal ist der Verlust wertvollen Bodens durch
Erosionsprozesse.
Bodendegradation bedeutet die Schädigung von Boden und Bodenfunktionen
in Form von Erosion durch Wasser und Wind, Versalzung, Versauerung,
Schadstoffeintrag und anderen Verunreinigungen, Schädigung des
Bodenlebens und anderen Formen der Schädigung des Bodenstoffhaushalts,
Verdichtung, Versiegelung, Ausgrabung und anderen negativen
Auswirkungen der menschlichen Nutzung.
Dem schnellen Voranschreiten der Bodendegradation steht ein ungleich
langwieriger Prozeß der Bodenbildung gegenüber. Die Gesundheit der
Böden trägt auch zu einem gesunden globalen Klimasystem bei; ein
nachhaltiger Umgang mit Böden wird die Balance zwischen den Prozessen
der Bodenbildung und der Bodendegradation sowie das Potential der
Bodenfunktionen erhalten und bei Schädigungen soweit wie möglich
wiederherstellen, was auch für den nachhaltigen Umgang mit Wasser von
Bedeutung ist.
Seit 1996 existiert für den Bereich der ariden, semiariden und
trockenen subhumiden Zonen eine VN-Konvention mit rechtsverbindlichen
Pflichten, die auch als "Wüstenkonvention" bekannt ist. Der Sitz des
Sekretariats der Wüstenkonvention ist Bonn.
Ziel eines internationalen Übereinkommens wäre der nachhaltige Umgang
mit allen Arten von Böden zur Erhaltung aller Bodenfunktionen. Zu
diesem Zweck sind die je nach Klima, Bewirtschaftungsformen, Art und
Alter der Böden etc. unterschiedlichen Bodendegradationen so weit
abzubremsen, daß eine Balance mit den Bodenbildungsprozessen erreicht
wird. Die Bewirtschaftungsformen sollen standortgerecht die
Bodenfruchtbarkeit erhalten und fördern, um die Nahrungsmittelerzeugung
zu gewährleisten und nachwachsende Rohstoffe zu liefern. Die Erosion
von Bodensubstanz soll weitmöglichst verhindert werden. Die Beachtung
der anderen Bodenfunktionen ist von gleich hoher Bedeutung. Besonderes
Augenmerk ist auf die Erhaltung der biologischen Vielfalt in den Böden
zu richten.
Das Bodenproblem, das an Tragweite und Bedeutung für die Menschen und
den Naturhaushalt dem globalen Klimawandel oder dem Verlust
biologischer Vielfalt gleichkommt, ist öffentlich noch wenig bekannt.
Dringlich ist deshalb eine internationale Regelung, wobei das
geeignetste Instrument eine völkerrechtlich verbindliche Konvention
ist, ähnlich wie im Falle der Klimarahmenkonvention oder der
Biodiversitätskonvention. Die Wüstenkonvention ist ein wichtiger erster
Schritt zum Schutz der Böden; sie sollte aber zu einer umfassenden
Bodenkonvention weiterentwickelt werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
- die Bedeutung der Böden als Grundlage des Lebens von Menschen,
Tieren und Pflanzen ernst zu nehmen und die zunehmende Bodendegradation
als dringendes Problem anzuerkennen;
- gegenüber der Generalversammlung der Vereinten Nationen darauf
hinzuwirken, einen Entwurf zu einem Übereinkommen zum nachhaltigen
Umgang mit Böden (Bodenkonvention) zu entwickeln und aktiv an der
Erstellung des Entwurfs mitzuwirken;
- im Rahmen der Beratungen über eine solche Konvention darauf
hinzuwirken, daß eine Vereinheitlichung des Verständnisses von
Bodengefährdung und Bodenschutzpolitik in den Staaten erfolgt.
Weiterhin sollen ein systematisches und umfassendes Boden-Monitoring,
eine Koordination bestehender nationaler und internationaler
Bodenschutzprogramme, ein intensiver wissenschaftlicher und technischer
Austausch sowie die Einbeziehung lokaler und regionaler Akteure bei der
Entwicklung der Bodenschutzkonvention erzielt werden;
- sich dafür zu engagieren, daß das Übereinkommen der Vereinten
Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder
Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika
(Wüstenkonvention), Teil der Bodenkonvention wird;
- sich dafür einzusetzen, daß im Rahmen der Bodenschutzkonvention
eine organisatorische und personelle Struktur zur Unterstützung der
Verwirklichung der Ziele der Konvention bereitgestellt wird. Dazu wäre
das in Bonn befindliche Sekretariat entsprechend auszustatten;
- Maßnahmen zu ergreifen, das Bewußtsein der Öffentlichkeit in
Deutschland für die Bedeutung und die weltweite Gefährdung der Böden zu
schärfen. Dabei soll vor allem vermittelt werden, in welch kurzen
Zeiträumen Böden durch menschliche Eingriffe degradiert und zerstört
werden und welch vergleichsweise lange Zeiträume die Neubildung von
Böden benötigt;
- die Empfehlungen des Vorsitzenden des Beirates für Bodenschutz
beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in
die Überlegungen einzubeziehen.
Bonn, den 3. Mai 1999
Ulrike Flach
Birgit Homburger
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Gisela Frick
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich (Bayreuth)
Hans-Michael Goldmann
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Dr. Heinrich L. Kolb
Jürgen Koppelin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Jürgen W. Möllemann
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Cornelia Pieper
Dr. Günter Rexrodt
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

05.05.1999 nnnn

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