BT-Drucksache 14/9829

Ausbau der B 178 als wichtiges Verkehrsinfrastrukturprojekt in der Oberlausitz

Vom 26. Juli 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9829
14. Wahlperiode 26. 07. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Winfried Wolf, Heidemarie Lüth
und der Fraktion der PDS

Ausbau der B 178 als wichtiges Verkehrsinfrastrukturprojekt in der Oberlausitz

Der Entwurf für den Bundesverkehrswegeplan 2003 sieht den Neubau der Bun-
desstraße 178 (B 178) von Weißenberg nach Zittau vor. Gegenwärtig befindet
sich die Maßnahme in der Phase der Entwurfsplanungen.
Die Notwendigkeit der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in der Oberlau-
sitz ist unstrittig. Das hat verkehrstechnische Gründe und ist im Zusammenhang
mit einer besseren Anbindung der Region im Hinblick auf die EU-Osterweite-
rung erforderlich.
Bürgerinitiativen, Naturschutzverbände, Landwirte und einzelne Bürger favori-
sieren jedoch anstelle eines kompletten Neubaus der B 178 einen Ausbau der
vorhandenen Straße und des regionalen Verkehrsnetzes. Sie begründen ihre
Vorschläge zum Ausbau der vorhandenen B 178 mit einer Reihe von Sachargu-
menten:
– Erheblich geringere Kosten gegenüber einem kompletten Neubau der B 178
– Erhaltung einer einmaligen Hügel- und Waldlandschaft sowie wichtiger

Biotope
– Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität der Bewohner zahlreicher Ort-

schaften durch Konzentration auf die Beseitigung von Unfallschwerpunkten,
den Neubau von Ortsumfahrungen (insbesondere Herrnhut) und die Anlage
eines begleitenden Radwegesystems

– Mit den Arbeiten könnte unverzüglich begonnen werden, da die Straße ohne-
hin erhalten bleiben soll und Unfallschwerpunkte daher ohnehin entschärft
werden müssen

Die Ausbauvariante der bisherigen B 178 hätte gegenüber dem Neubau den
Vorteil, die gleiche Effizienzsteigerung im Verkehrssystem bei geringeren Kos-
ten zu ermöglichen. Hinzu käme, dass kleinere Wirtschaftsstandorte bzw. Ge-
werbegebiete in der südlichen Oberlausitz besser erschlossen und vernetzt wer-
den könnten.
In einer Petition an den Deutschen Bundestag hatte eine Bürgerinitiative aus
02708 Obercunnersdorf die o. a. Forderung nach einem Ausbau der vorhande-
nen B 178 geltend gemacht (siehe Pet 1-14-12-9110-036549). Entsprechend des
Beschlusses des Deutschen Bundestages in der 227. Sitzung am 21. März 2002
wurde die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen – als Material überwiesen. In seiner Begründung
führte der Petitionsausschuss aus, dass „sich das Fachministerium noch einmal
mit den Argumenten der Petenten auseinandersetzen sollte. Die Bürger haben

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einen Anspruch darauf, dass ihre geäußerten Bedenken ernst genommen wer-
den, zumal es um ihre Steuergelder geht. Zwar besteht für die Petenten im Plan-
feststellungsverfahren die Möglichkeit, ihre Argumente vorzutragen. Aller-
dings ist dann die Entscheidung über die grundsätzliche Trassenführung – und
damit über die Frage, ob dem Ausbau der alten B 178 oder dem Neubauvorha-
ben B 178 der Vorzug zu geben ist – bereits gefällt …“.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die in der o. a. Petition vorge-

tragenen Gesichtspunkte für einen Ausbau der bisherigen B 178 besonders
sorgfältig in die anstehenden Prüfungsprozesse einbezogen sind, und zwar
a) vor Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens und
b) im Planfeststellungsverfahren selbst?

2. Welche neuen Gesichtspunkte für das Vorhaben B 178 ergeben sich aus den
gegenwärtig laufenden Erörterungen zwischen den zuständigen Behörden
des Bundes und dem Freistaat Sachsen?

3. Welche Veränderungen bezüglich der Verkehrsbelastung und der Verkehrs-
ströme ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2002
gegenüber früheren Berechnungen und Prognosen (seit 1993) für die B 178?

4. Welche Mehrkosten ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung nach
dem gegenwärtigen Planungsstand für einen Neubau der B 178 gegenüber
einem von der o. a. Bürgerinitiative vorgeschlagenen Ausbau der bisherigen
B 178 jeweils ohne und mit Berücksichtigung ggf. erforderlicher Aus-
gleichsmaßnahmen?

5. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei
einem Neubau der B 178 erforderlich, und aus welchen Haushalten sind
diese Maßnahmen zu finanzieren?

6. Welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, dass angesichts der ho-
hen Unfallhäufigkeit an konkret bekannten Stellen der B 178 dringend erfor-
derliche Baumaßnahmen zur Beseitigung von Unfallschwerpunkten bisher
unterbleiben?

7. Welchen Stand haben die Planungen für die Errichtung eines vierten Grenz-
übergangs in Zittau, und wie ist dieser Grenzübergang auf das Verkehrsin-
frastrukturprojekt B 178 abgestimmt?

8. Ist im Zusammenhang mit der Errichtung eines vierten Grenzübergangs in
Zittau die Errichtung einer neuen Zollkontrollstelle vorgesehen, und wenn
ja, in welchem Umfang?

Berlin, den 19. Juli 2002
Dr. Ilja Seifert
Dr. Winfried Wolf
Heidemarie Lüth
Roland Claus und Fraktion

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