BT-Drucksache 14/982

zu dem Antrag - Drs. 14/912 (BReg) -

Vom 6. Mai 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/982 vom 06.05.1999

Beschlußempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Bundesregierung
14/912 Deutsche Beteiligung an der humanitären Hilfe im Zusammenhang
mit dem Kosovo-Konflikt =

06.05.1999 - 982

14/982

Beschlußempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß)
zu dem Antrag der Bundesregierung
- Drucksache 14/912 -
Deutsche Beteiligung an der humanitären Hilfe im Zusammenhang
mit dem Kosovo-Konflikt

A. Problem
In den letzten Wochen hat sich das Ausmaß der brutalen Vertreibung und
Deportation durch die Kräfte der Bundesrepublik Jugoslawien im Kosovo
unvorstellbar gesteigert. Das hat zu mehr als 900 000 Vertriebenen,
Binnenvertriebenen und Flüchtlingen geführt, die ihre Heimatorte
verlassen mußten. Eine Vielzahl der ehemals 1,8 Millionen Kosovo-
Albaner in der serbischen Provinz sind obdachlos. Nach Angaben des VN-
Flüchtlingswerkes (UNHCR) halten sich derzeit allein ca. 386 000
Flüchtlinge und Vertriebene in Albanien,
ca. 175 000 in Mazedonien und ca. 100 000 in Montenegro sowie Bosnien-
Herzegowina auf.
Deutschland hat ein überragendes Interesse, die Ausweitung der
humanitären Katastrophe im Zusammenhang mit der Krise im Kosovo zu
verhindern. Vor diesem Hintergrund ist eine Unterstützung humanitärer
Organisationen in Mazedonien und Albanien und eine
unmittelbare Beteiligung der NATO mit Zustimmung der albanischen und
mazedonischen Regierung geboten.
Das Engagement der NATO soll entscheidend dazu beitragen, die Not der
aus dem Kosovo vertriebenen und deportierten Menschen zu lindern. Es
soll ein künftig friedliches Miteinander aller ethnischen Gruppen der
Bevölkerung des Kosovo ermöglicht und die Region dauerhaft stabilisiert
werden.
Zur deutschen Beteiligung an der humanitären Hilfe im Zusammenhang mit
dem Kosovo-Konflikt sollen in Ergänzung früherer Beschlüsse des
Deutschen Bundestages
- für humanitäre Hilfsleistungen in und für Mazedonien und Albanien
im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt zusätzlich zu den durch frühere
Beschlüsse gebilligten Kräften der NATO bis zu 1 000 weitere Soldaten
des Heeres, der Luftwaffe, der Marine und der zentralen
Sanitätsdienststellen für humanitäre Hilfsleistungen im Rahmen NATO-
geführter multinationaler Verbände eingesetzt,

- die zu unbemannter Luftaufklärung bestimmten Kräfte im Rahmen der
Bemühungen zur Linderung der humanitären Katastrophe im Kosovo-Konflikt
zusätzlich zur Aufklärung drohender Gefahren für die eigenen Kräfte
eingesetzt,
- allen im Rahmen der gebilligten Operationen eingesetzten Kräfte
die Befugnis zur Wahrnehmung des Rechts auf Nothilfe zugunsten von
Soldaten und Zivilpersonen von NATO-geführten Verbänden und zugunsten
humanitärer Hilfsorganisationen mit der räumlichen Begrenzung auf das
gesamte Stationierungsgebiet dieser Kräfte erteilt
werden.
B. Lösung
Zustimmung zu der von der Bundesregierung am 4. Mai 1999
beschlossenen deutschen Beteiligung an der humanitären Hilfe im
Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt.

Einstimmigkeit im Ausschuß
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Die zusätzlichen Kosten des Einsatzes zur humanitären Hilfe in und für
Mazedonien und Albanien werden einschließlich der Kosten
der Wiederbeschaffung von abgegebenem Bundeswehrmaterial
nach ersten Schätzungen für einen Zeitraum von zwölf Monaten
ca. 330 Mio. DM betragen. Die zusätzlichen Kosten der unbemannten
Luftaufklärung werden nach ersten Schätzungen 30 Mio. DM betragen.

Beschlußempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen:
Dem Antrag der Bundesregierung auf Drucksache 14/912 wird zugestimmt.
Bonn, den 6. Mai 1999
Der Auswärtige Ausschuß
Hans-Ulrich Klose Karl Lamers Dr. Christoph Zöpel Dr. Helmut
Lippelt
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter
Ulrich Irmer Fred Gebhardt
Berichterstatter Berichterstatter

Bericht der Abgeordneten Karl Lamers, Dr. Christoph Zöpel, Dr. Helmut
Lippelt,
Ulrich Irmer und Fred Gebhardt

I.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 37. Sitzung am 4. Mai 1999 den
Antrag der Bundesregierung auf Drucksache 14/912 an den Auswärtigen
Ausschuß zur Federführung sowie an den Rechtsausschuß, den
Haushaltsausschuß, den Verteidigungsausschuß und den Ausschuß für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.
II.
Der Rechtsausschuß hat in seiner Sitzung am 6. Mai 1999 beschlossen,
dem Antrag der Bundesregierung zuzustimmen. Der Beschluß wurde mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie F.D.P.
gegen die Stimmen der Fraktion der PDS und bei Enthaltung eines
Mitglieds der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefaßt.
In seiner 18. Sitzung am 6. Mai 1999 hat der Verteidigungsausschuß dem
federführenden Ausschuß einstimmig bei Abwesenheit der Fraktion der PDS
empfohlen, dem Antrag zuzustimmen.
Ebenfalls am 6. Mai 1999 hat der mitberatende Haushaltsausschuß die
Vorlage auf Drucksache 14/912 beraten und mehrheitlich mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen, den Stimmen der Fraktionen der F.D.P. und
CDU/CSU - bei zwei Stimmenthaltungen aus dieser Fraktion - gegen die
Stimmen der Fraktion der PDS dem federführenden Auswärtigen Ausschuß
empfohlen, dem Antrag zuzustimmen.
Der Ausschuß für Menschenrechte und humanitäre Hilfe beschloß
einstimmig bei Abwesenheit der Fraktion der PDS in seiner 13. Sitzung
am 6. Mai 1999, dem Plenum die Annahme des Antrages vorzuschlagen.
III.
Der federführende Auswärtige Ausschuß hat den Antrag der
Bundesregierung auf Drucksache 14/912 in seiner 16. Sitzung am 5. Mai
1999 sowie in seiner 17. Sitzung am 6. Mai 1999 beraten. Er hat dem
Plenum empfohlen, den Antrag der Bundesregierung auf Drucksache 14/912
anzunehmen. Dieser Beschluß wurde einstimmig bei Abwesenheit der
Fraktion der PDS gefaßt.

Bonn, den 6. Mai 1999
Karl Lamers Dr. Christoph Zöpel Dr. Helmut Lippelt Ulrich Irmer
Fred Gebhardt
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter
Berichterstatter Berichterstatter

06.05.1999 nnnn

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