BT-Drucksache 14/9742

zu dem Antrag der Abg. Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Norbert Blüm, Siegfried Helias, weiterer Abg. und der Fraktion der CDU/CSU -14/5757- Gezielter und intensiver als bisher Demokratisierung und Wiederherstellung des Rechtsstaates in Simbabwe unterstützen

Vom 4. Juli 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9742
14. Wahlperiode 04. 07. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(20. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Norbert Blüm,
Siegfried Helias, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/5757 –

Gezielter und intensiver als bisher Demokratisierung und Wiederherstellung
des Rechtsstaates in Simbabwe unterstützen

A. Problem
Die politische und wirtschaftliche Krise, in die Präsident Robert Mugabe und
seine Regierung Simbabwe gerissen haben, wird – so wird in dem Antrag aus-
geführt – immer tiefer. Seine kürzliche Wiederwahl könne nur als Wahlfarce
bezeichnet werden. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, sich auf
bilateraler und multilateraler Ebene weitaus deutlicher und engagierter als bis-
her gegenüber Vertretern afrikanischer Regierungen sowie OAU und SADEC-
Repräsentanten für ein härteres und konsequenteres Vorgehen gegen Präsident
Robert Mugabes Regime einzusetzen, die staatliche bilaterale Entwicklungszu-
sammenarbeit Deutschlands mit Simbabwe auf ein für die Armutsbekämpfung
notwendiges Mindestmaß zurückzufahren bzw. gegebenenfalls gänzlich einzu-
stellen und dafür die Kooperation mit der simbabwischen Zivilgesellschaft über
kirchenpolitische Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen massiv zu ver-
stärken. Entsprechend sollten auch die anderen Gebernationen der EU sowie
die multilateralen Institutionen verfahren.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP in Abwesenheit der Fraktion der PDS

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 14/9742 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 14/5757 – abzulehnen.

Berlin, den 12. Mai 2002

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Rudolf Kraus
Vorsitzender/
Berichterstatter

Reinhold Hemker
Berichterstatter

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Joachim Günther (Plauen)
Berichterstatter

Carsten Hübner
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9742

Bericht der Abgeordneten Reinhold Hemker, Rudolf Kraus,
Hans-Christian Ströbele, Joachim Günther (Plauen), Carsten Hübner

I. Zum Beratungsverfahren
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion der
CDU/CSU auf Drucksache 14/5757 „Gezielter und intensi-
ver als bisher Demokratisierung und Wiederherstellung des
Rechtsstaates in Simbabwe unterstützen“ in seiner 230. Sit-
zung am 18. April 2002 federführend an den Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und mit-
beratend an den Auswärtigen Ausschuss und den Ausschuss
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.
Der Auswärtige Ausschuss hat über den Antrag in seiner
Sitzung am 15. Mai 2002 beraten und ihn mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat über den Antrag in seiner Sitzung am 26. Juni
2002 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU und in Abwesenheit der Fraktionen der
FDP und PDS empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Der federführende Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung hat über den Antrag in seiner
83. Sitzung am 12. Juni 2002 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP in
Abwesenheit der Fraktion der PDS empfohlen, den Antrag
in der Fassung des unten aufgeführten Änderungsantrags
abzulehnen.

II. Zum Inhalt der Beratungen
Die Fraktion der CDU/CSU beantragte, den Antrag auf
Drucksache 14/5757 in der nachfolgenden Fassung zu be-
schließen:
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die politische und wirtschaftliche Krise, in die Präsident
Mugabe und seine Regierung Simbabwe gerissen haben,
wird immer tiefer. Seine kürzliche Wiederwahl kann nur als
Wahlfarce bezeichnet werden. Beispielsweise hat die Wahl-
beobachtungskommission des Commonwealth festgestellt,
dass die Umstände der Wahl es nicht erlaubt hätten, dass
die Wähler frei ihren Willen ausdrücken konnten. Zudem
habe die Regierungspartei staatliche Mittel für die Wahl-
kampagne missbraucht. Präsident Mugabe verschärft die
Lage dadurch, dass er seine Jugendmiliz und die Veteranen
des Befreiungskampfes erneut auf die oppositionelle „Be-
wegung für einen demokratischen Wandel“ (MDC) und all
jene hetzt, die seine Wiederwahl zu verhindern suchten. Er
hat ein noch schärferes Pressegesetz erlassen und er hat
Oppositionsführer Tsvangirai mittels einer dubiosen Be-
weislage des Hochverrats angeklagt. Gleichzeitig stehen
Wirtschaft und Währung Simbabwes kurz vor dem Kollaps.
Arbeitslosenquote und Inflationsrate nehmen immer schlim-
mere Ausmaße an. Präsident Mugabe hat noch mehr Far-

men weißer Landwirte zur Enteignung freigegeben und da-
mit der Wirtschaft seines Landes wohl endgültig das
Rückgrat gebrochen. Der Exodus weißer Farmer, die zuvor
über die Hälfte aller Devisen erwirtschaftet haben, ist kaum
mehr zu stoppen.
Umso beunruhigender ist, dass Präsident Mugabes Regime
in Subsahara-Afrika immer noch viele Sympathien genießt.
Die Organisation Afrikanischer Einheit (OAU) kam zu dem
Schluss, die Wahl sei „im allgemeinen transparent, glaub-
würdig, frei und fair“ abgelaufen. Kenia und Namibia be-
grüßten Mugabes Wahlsieg, Nigerias und Südafrikas Regie-
rung äußerten sich in wohlwollendem Ton.
Die Bundesregierung hat bislang die finanzielle und techni-
sche Zusammenarbeit nur teilweise eingefroren. Die Ankün-
digung, sich zukünftig auf die Entwicklungskooperation mit
nichtstaatlichen Organisationen in Simbabwe zu beschrän-
ken, blieb bislang ohne konkretes Follow-up. Abgesehen von
der Sperrung der Auslandskonten simbabwischer Regie-
rungsmitglieder und der Einfrierung bestimmter EU-Gelder
für Simbabwe hat die EU bislang keine weiteren Sanktionen
ergriffen. Immerhin hat der Commonwealth mittlerweile
Simbabwes Mitgliedschaft für ein Jahr ausgesetzt.
Dabei lässt sich nicht ausschließen, dass Simbabwes gra-
vierende Probleme in andere Länder des südlichen Afrikas
wie z. B. Namibia und Südafrika exportiert werden. Die
Vorkommnisse in Simbabwe haben bereits zu Kurseinbrü-
chen an der Johannesburger Börse und dem Rückzug zahl-
reicher ausländischer Investoren aus den beiden Nachbar-
ländern geführt. Auch wurden dort vermehrt Rufe nach
einer zwangsweise durchgeführten, entschädigungslosen
Landenteignung insbesondere der weißen Farmer nach sim-
babwischem Vorbild laut. Dabei liegt auf der Hand, dass
vernünftige und friedliche Landreformen in von Großgrund-
besitz geprägten Entwicklungsländern wie Simbabwe, Süd-
afrika und Namibia dazu beitragen können, die Armut der
Landbevölkerung zu lindern und die Agrarproduktion sogar
anzukurbeln. Sie müssen sich jedoch an rechtsstaatlichen
Kriterien und entsprechenden Gesetzen orientieren und
durch ein qualifiziertes Ausbildungsprogramm sowie Agrar-
kreditprogramm für die Neubauern begleitet werden. Auch
hierzu lassen die Bundesregierung wie auch der Rest der
Gebergemeinschaft gezielte Ansätze vermissen.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich auf bilateraler und multilateraler Ebene weitaus

deutlicher und engagierter als bisher gegenüber Vertre-
tern afrikanischer Regierungen sowie OAU- und SADC
(Southern African Development Community)-Repräsen-
tanten für ein härteres und konsequenteres Vorgehen ge-
gen Präsident Mugabes Regime einzusetzen sowie deut-
licher als bisher das Unverständnis im Hinblick auf die
Solidaritätsbezeugungen diverser afrikanischer Staats-
vertreter zugunsten von Präsident Mugabe zum Aus-
druck zu bringen;

2. den deutschen Botschafter aus Harare abzuziehen und
die EU-Mitgliedstaaten, die EU-Kommission sowie an-

Drucksache 14/9742 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

dere Gebernationen und multilaterale Institutionen zu
demselben Schritt zu bewegen;

3. die staatliche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit
Deutschlands mit Simbabwe auf ein für die Armutsbe-
kämpfung notwendiges Mindestmaß zurückzufahren bzw.
gegebenenfalls gänzlich einzustellen und dafür die Ko-
operation mit der simbabwischen Zivilgesellschaft über
Kirchen, politische Stiftungen und Nichtregierungsorga-
nisationen massiv zu verstärken;

4. stärker als bisher in internationalen Konsultationen da-
rauf hinzuarbeiten, dass auch die anderen Gebernatio-
nen, die EU sowie die multilateralen Institutionen, ins-
besondere die Vereinten Nationen, die Weltbank und der
Internationale Währungsfonds, sich zu einer einheitli-
chen Position in der unter 1. bis 3. beschriebenen Rich-
tung verpflichten;

5. in anderen Ländern der Region wie z. B. Namibia auf die
Durchführung freiwilliger, von der Rechtsordnung ge-
deckter Landreformen hinzuwirken und diese für den
Fall des Vorliegens solider politischer und rechtlicher
Rahmenbedingungen finanziell sowie mit qualifizierten
Ausbildungsprogrammen und Agrarkreditprogrammen
zu unterstützen.
Berlin, den 12. Juni 2002
Reinhold Hemker
Berichterstatter

Rudolf Kraus
Berichterstatter

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Joachim Günther (Plauen)
Berichterstatter

Carsten Hübner
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.