BT-Drucksache 14/9617

Anpassung der Fahrrinne der Elbe

Vom 26. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9617
14. Wahlperiode 26. 06. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rainer Funke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael
Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg
van Essen, Paul K. Friedhoff, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther
Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Edzard Schmidt-Jortzig,
Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Gudrun Serowiecki, Dr. Hermann Otto
Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Anpassung der Fahrrinne der Elbe

Die Befahrbarkeit der Elbe bis zum Hamburger Hafen ist für die maritime Ver-
bundwirtschaft in ganz Deutschland und für die Waren- und Güterströme bis
nach Tschechien und Polen von wesentlicher Bedeutung. Auf die „Elbevertie-
fung“ genannten strombaulichen Maßnahmen zur Verbesserung der durch-
gängigen und der tiedenabhängigen Befahrbarkeit des Stroms muss ein großes
Augenmerk gerichtet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Von welcher Verfahrensdauer geht die Bundesregierung bis zu einem voll-

ziehbaren Planfeststellungsbeschluss für eine mögliche Fahrrinnenanpas-
sung der Bundeswasserstraße Elbe aus („Elbevertiefung“)?

2. Welcher Zeitbedarf ist dabei insbesondere für folgende Verfahrensschritte
anzusetzen
– Zeitbedarf bis zum Planfeststellungsantrag,
– Zeitbedarf für das Planfeststellungsverfahren,
– Zeitbedarf für mögliche gerichtliche Verfahren im Rahmen einstweiliger

Rechtsschutzverfahren?
3. Ist durch die in der laufenden Legislaturperiode auch für Planfeststellungs-

verfahren nach dem Bundeswasserstraßengesetz eingeführte Verbandsklage
mit einem zusätzlichen Zeitbedarf zu rechnen und wie hoch ist dieser ggf.
anzusetzen?

4. Welche Möglichkeiten einer Verfahrensbeschleunigung bestehen nach Auf-
fassung der Bundesregierung?

5. Können sich Beschleunigungsmöglichkeiten nach Auffassung der Bundes-
regierung dadurch ergeben, dass die planungsdurchführenden Dienststellen
des zuständigen Ministeriums für dieses Verfahren zusätzliche Kompetenzen
erhalten?

Drucksache 14/9617 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
6. Hält die Bundesregierung die Zeitbedarfe für die Planungs- und Genehmi-
gungsverfahren gerade im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit mit ande-
ren europäischen Häfen und die sich aus der internationalen Schifffahrt erge-
benden Bedarfe für sachgerecht?

7. Welcher Zeitbedarf wäre für vergleichbare Verfahren in Holland, Schweden,
Griechenland oder England anzusetzen?

Berlin, den 26. Juni 2002
Rainer Funke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Hans-Michael Goldmann
Dr. Karlheinz Guttmacher
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Paul K. Friedhoff
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Dr. Irmgard Schwaetzer
Marita Sehn
Gudrun Serowiecki
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.