BT-Drucksache 14/9598

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/9199- Entwurf eines Gesetzes zu dem Europa-Mittelmeer-Abkommen vom 25. Juni 2001 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten einerseits un der Arabischen Republik Ägypten andererseits

Vom 26. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9598
14. Wahlperiode 26. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/9199 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Europa-Mittelmeer-Abkommen vom 25. Juni 2001
zur Gründung einer Assoziation
zwischen den Europäischen Gemeinschaften
und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und der Arabischen Republik Ägypten andererseits

A. Problem
Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaf-
ten sowie ihren Mitgliedstaaten und der Arabischen Republik Ägypten soll das
Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
und der Arabischen Republik Ägypten sowie das Abkommen zwischen den
Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der
Arabischen Republik Ägypten, die am 18. Januar 1977 in Brüssel unterzeichnet
wurden, ersetzen.
Mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen sollen die wirtschaftlichen Beziehun-
gen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Ägypten und auch zwischen
den Maschrek-Ländern intensiviert sowie die wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Entwicklung Ägyptens unterstützt werden. Das Europa-Mittelmeer-
Abkommen stellt das sechste in einer Reihe neuer Abkommen mit den Mittel-
meerdrittländern dar, das die Europäische Gemeinschaft zur Stärkung ihrer
Mittelmeerpolitik abgeschlossen hat, um einen Beitrag zur Sicherung eines
Klimas des Friedens, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Stabilität im
Mittelmeerraum zu leisten.
Die wichtigsten Instrumente der Zusammenarbeit sind politischer Dialog, Be-
stimmungen über engere regionale Zusammenarbeit, einschließlich der Errich-
tung einer regionalen Freihandelszone, beiderseitige Handelszugeständnisse für
landwirtschaftliche Erzeugnisse und der Beseitigung der Zölle auf gewerbliche
Waren innerhalb von 12 bis 15 Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens,
Möglichkeiten für die Einräumung einer Niederlassungsfreiheit für Unterneh-
men, eine stärkere Liberalisierung des grenzüberschreitenden Dienstleistungs-
verkehrs, Vereinbarungen über den Zahlungsverkehr, die Zusammenarbeit im

Drucksache 14/9598 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

wirtschaftlichen und finanziellen sowie wissenschaftlichen und technischen
Bereich und Zusammenarbeit im sozialen und kulturellen Bereich.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs bei Abwesenheit der Fraktion
der FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Die Kosten sind im Auswärtigen Ausschuss nicht erörtert worden.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9598

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/9199 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 26. Juni 2002

Der Auswärtige Ausschuss
Hans-Ulrich Klose
Vorsitzender

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Karl Lamers
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Dr. Helmut Haussmann
Berichterstatter

Rita Grießhaber
Berichterstatterin

Drucksache 14/9598 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Karl Lamers,
Rita Grießhaber, Dr. Helmut Haussmann und Wolfgang Gehrcke

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Gesetz-
entwurf auf Drucksache 14/9199 in seiner 239. Sitzung am
6. Juni 2002 beraten.
Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Ausschuss für Menschenrechte und hu-
manitäre Hilfe und an den Ausschuss für die Angelegenhei-
ten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 89. Sitzung am 12. Juni 2002
beraten. Er empfiehlt einstimmig die Annahme.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat den Antrag in seiner 98. Sitzung am
12. Juni 2002 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP bei Abwesenheit der Fraktion der PDS die An-
nahme.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 104. Sitzung am
26. Juni 2002 den Antrag abschließend beraten. Er emp-
fiehlt einstimmig bei Abwesenheit der Fraktion der FDP die
Annahme.

Berlin, den 26. Juni 2002
Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Karl Lamers
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Dr. Helmut Haussmann
Berichterstatter

Rita Grießhaber
Berichterstatterin

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