BT-Drucksache 14/9597

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/8710- Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 16. Januar 1992 zum Schutz des archäologischen Erbes

Vom 26. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9597
14. Wahlperiode 26. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/8710 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Europäischen Übereinkommen vom 16. Januar 1992
zum Schutz des archäologischen Erbes

A. Problem
Das revidierte Übereinkommen vom 16. Januar 1992 zum Schutz des archäo-
logischen Erbes ersetzt und ergänzt das Europäische Übereinkommen vom
6. Mai 1969 zum Schutz archäologischen Kulturguts (BGBl. 1974 II S. 1285),
das für die Bundesrepublik Deutschland am 22. April 1975 in Kraft getreten ist
(BGBl. 1975 II S. 1145). Das Europäische Übereinkommen vom 6. Mai 1969
hat sich im Hinblick auf die damit gemachten Erfahrungen als unzureichend er-
wiesen, das archäologische Erbe angemessen vor Gefahren und Zerstörung zu
schützen.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs bei Abwesenheit der Fraktion
der FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 14/9597 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/8710 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 26. Juni 2002

Der Auswärtige Ausschuss
Hans-Ulrich Klose
Vorsitzender

Monika Griefahn
Berichterstatterin

Dr. Rita Süssmuth
Berichterstatterin

Rita Grießhaber
Berichterstatterin

Dr. Helmut Haussmann
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9597

Bericht der Abgeordneten Monika Griefahn, Dr. Rita Süssmuth,
Rita Grießhaber, Dr. Helmut Haussmann und Wolfgang Gehrcke

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Gesetzent-
wurf auf Drucksache 14/8710 in seiner 233. Sitzung am
25. April 2002 beraten.
Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen und an den Ausschuss für Tourismus zur Mit-
beratung überwiesen.

II.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat den Antrag in seiner 87. Sitzung am 15. Mai 2002 bera-

ten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU, FDP und PDS bei Abwesenheit der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag in seiner
87. Sitzung am 12. Juni 2002 beraten. Er empfiehlt einstim-
mig die Annahme.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 104. Sitzung am
26. Juni 2002 den Antrag abschließend beraten. Er emp-
fiehlt einstimmig bei Abwesenheit der Fraktion der FDP die
Annahme.

Berlin, den 26. Juni 2002
Monika Griefahn
Berichterstatterin

Dr. Rita Süssmuth
Berichterstatterin

Rita Grießhaber
Berichterstatterin

Dr. Helmut Haussmann
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

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