BT-Drucksache 14/959

Entwurf eines Gesetzes zu dem Notenwechsel vom 29. April 1998 über die Rechtsstellung der dänischen, grichischen, italienischen, luxemburgischen, norwegischen, portugiesischen, spanischen und türkischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland

Vom 5. Mai 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/959 vom 05.05.1999

Beschlußempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung 14/584 =

05.05.1999 - 959

14/959

Beschlußempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
- Drucksache 14/584 -
Entwurf eines Gesetzes zu dem Notenwechsel vom 29. April 1998 über die
Rechtsstellung der dänischen, griechischen, italienischen,
luxemburgischen, norwegischen, portugiesischen, spanischen und
türkischen Streitkräfte
in der Bundesrepublik Deutschland

A. Problem
Der Notenwechsel, der parlamentarischer Zustimmung bedarf, regelt das
Aufenthaltsrecht und die Rechtsstellung der Streitkräfte der NATO-
Staaten Dänemark, Griechenland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Portugal,
Spanien und der Türkei bei vorübergehenden Aufenthalten in der
Bundesrepublik Deutschland. Die Regelung ist erforderlich, da die
Geltung des Aufenthaltsvertrags und des NATO-Truppenstatuts auf die
alten Bundesländer beschränkt ist (Artikel 11 in Verbindung mit Kapitel
I Abschnitt I der Anlage I des Einigungsvertrags vom 31. August 1990)
und für vorübergehende Aufenthalte geschlossener Einheiten und Verbände
ergänzende Bestimmungen nach dem Streitkräfteaufenthaltsgesetz vom 20.
Juli 1995 zu treffen sind.
B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 14/584.
Einstimmigkeit im Ausschuß
C. Alternativen
Keine
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand sind durch das Gesetz nicht zu
erwarten.

2. Vollzugsaufwand
Die Anwendung des Gesetzes wird keine zusätzlichen Kosten verursachen,
da der Gesamtumfang der gemeinsamen Aktivitäten mit den Bündnispartnern
nicht erhöht werden soll. Länder und Gemeinden werden durch das Gesetz
nicht mit zusätzlichen Kosten belastet.
Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau sind nicht zu
erwarten.
E. Sonstige Kosten
Kosten für die Wirtschaft oder für soziale Sicherungssysteme entstehen
nicht.



Beschlußempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen:
Dem Gesetzentwurf auf Drucksache 14/584 wird zugestimmt.
Bonn, den 21. April 1999
Der Auswärtige Ausschuß
Hans-Ulrich Klose
Vorsitzender und Berichterstatter

Bericht des Abgeordneten Hans-Ulrich Klose

I.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 30. Sitzung am
25. März 1999 in erster Lesung den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/584
an den Auswärtigen Ausschuß zur federführenden Beratung sowie an den
Rechtsausschuß und den Verteidigungsausschuß zur Mitberatung
überwiesen.
II.
Der Rechtsausschuß hat in seiner Sitzung am 5. Mai 1999 den
Gesetzentwurf beraten und einstimmig bei Enthaltung der Fraktion der
PDS keine verfassungsrechtlichen oder rechtsförmlichen Bedenken gegen
den Gesetzentwurf erhoben.
In seiner 15. Sitzung am 21. April 1999 empfahl der mitberatende
Verteidigungsausschuß dem federführenden Ausschuß die Annahme des
Gesetzentwurfs. Diese Empfehlung wurde mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. bei Enthaltung der
Fraktion der PDS ausgesprochen.
III.
Am 21. April 1999 hat der federführende Auswärtige Ausschuß den
Gesetzentwurf auf Drucksache 14/584 beraten und einstimmig beschlossen,
ihn anzunehmen. Die Fraktion der PDS enthielt sich der Stimmen.

Bonn, den 21. April 1999
Hans-Ulrich Klose
Berichterstatter

05.05.1999 nnnn

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