BT-Drucksache 14/9580

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -14/8202- Ernährungs- und agrarpolitischer Bericht 2002 der Bundesregierung

Vom 25. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9580
14. Wahlperiode 25. 06. 2002

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Brigitte Adler, Ernst Bahr,
Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Rainer Brinkmann (Detmold), Christel
Deichmann, Peter Dreßen, Annette Faße, Iris Follak, Günter Graf (Friesoythe),
Reinhold Hemker, Gustav Herzog, Iris Hoffmann (Wismar), Eike Hovermann,
Lothar Ibrügger, Barbara Imhof, Ilse Janz, Marianne Klappert, Ute Kumpf, Werner
Labsch, Lothar Mark, Holger Ortel, Silvia Schmidt (Eisleben), Heinz Schmitt (Berg),
Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Karsten Schönfeld, Reinhard Schultz (Everswinkel),
Dr. Angelica Schwall-Düren, Antje-Marie Steen, Reinhold Strobl (Amberg), Jella
Teuchner, Matthias Weisheit, Dr. Norbert Wieczorek, Heino Wiese (Hannover),
Dr. Wolfgang Wodarg, Heidemarie Wright, Dr. Peter Struck und der
Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke, Kerstin Müller (Köln), Rezzo
Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 14/8202 –

Ernährungs- und agrarpolitischer Bericht 2002
der Bundesregierung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
l Die Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe sind im Wirtschaftsjahr

2000/2001 deutlich gestiegen, die Verbindlichkeiten haben sich verringert
und die Eigenkapitalausstattung der Betriebe hat sich verbessert. Da auch im
laufenden Wirtschaftsjahr mit Einkommensverbesserungen zu rechnen ist,
sind die Voraussetzungen für eine zunehmende Investitionstätigkeit insge-
samt positiv.

l Höhere Einnahmen konnten vor allem Veredelungs-, Milchvieh- und
Gemischtbetriebe erzielen. Spezialisierte Rindermastbetriebe mussten in-
folge der BSE-Krise Einbußen hinnehmen. Weder die Erhöhung der Tier-
prämien noch die positive Preisentwicklung am Ende des Jahres konnten die
Gewinneinbußen vollständig ausgleichen.

l Betriebe in den neuen Bundesländern konnten aufgrund der dort geringeren
Bedeutung der Veredelungswirtschaft insbesondere von den höheren
Schweinepreisen weniger stark profitieren und mussten die Folgen der an-

Drucksache 14/9580 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

haltenden Trockenheit im Sommer 2000 verkraften. Für das Wirtschaftsjahr
2000/2001 wird für die Betriebe in den neuen Ländern allerdings wieder ein
Einkommenszuwachs erwartet.

l Als Folge der Agrarreform von 1992 und der Agenda 2000 tragen die EU-
Flächen- und Tierprämien mittlerweile wesentlich zur Einkommenserzie-
lung der landwirtschaftlichen Betriebe bei. Rund drei Viertel der Agraraus-
gaben der EU entfallen auf die Direktzahlungen.

l Der Einstieg in die notwendige Umschichtung von Mitteln in die nachhal-
tige Förderung des ländlichen Raumes ist geschafft. Deutschland führt die
Modulation ein und schichtet Mittel für Direktzahlungen (1. Säule der
Agrarpolitik) in Maßnahmen zur Weiterentwicklung der ländlichen Räume
(2. Säule der Agrarpolitik) um.

l Das Jahr 2001 war durch eine deutliche Zunahme des ökologischen Land-
baus gekennzeichnet. Die Einführung des Biosiegels, die verstärkte Förde-
rung des ökologischen Landbaus und die Maßnahmen des Bundespro-
gramms ökologischer Landbau sollen dazu beitragen, dass sich eine
verbraucherorientierte und umweltfreundliche Produktion weiter ausbreitet.

l Mit dem Ökolandbaugesetz werden die Kontrollen im Öko-Landbau verbes-
sert, die Strafen verschärft und somit kriminellen Energien begegnet.

l Die vergangenen Monate haben weitere Fortschritte im Hinblick auf tierge-
rechte Haltungsformen gebracht. Legehennen dürfen künftig nicht mehr in
Käfigen gehalten werden. Das Staatsziel Tierschutz wird endlich durch seine
Aufnahme im Grundgesetz verfassungsrechtlich abgesichert.

l Das neue Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz bieten
die Grundlage für eine erfolgreiche Kooperation zwischen Naturschutz und
Landwirtschaft. Das Bundesnaturschutzgesetz ist ein wesentliches Element
zur Entwicklung der Kulturlandschaft. Es beinhaltet allgemeine Grundsätze
zur Einhaltung der guten fachlichen Praxis. Vom Erosions- über den Biotop-
bis zum Gewässerschutz gelten nun Regeln für die Land-, Forst- und Fische-
reiwirtschaft, die dem Berufsstand mehr Sicherheit geben. Der Vertragsna-
turschutz wird auch in Zukunft einen hohen Stellenwert haben.

l Mit den neuen Förderrichtlinien des Marktanreizprogramms für Erneuerbare
Energien hat die Bundesregierung die Konditionen für Biomasseverbren-
nungs- und Biogasanlagen sowie für Solaranlagen weiter verbessert. Die
Fördermittel wurden auf 190 Mio. Euro aufgestockt. Die im letzten Jahr aus
Haushaltsgründen reduzierte Förderung von Biogasanlagen konnte wieder
aufgenommen werden.

l Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist zum 1. Juli 2001 die Indika-
tionszulassung in Deutschland in Kraft getreten. Pflanzenschutzmittel
dürfen nunmehr nur noch in den Kulturen eingesetzt werden, für die sie aus-
drücklich zugelassen sind. Damit ist sichergestellt, dass jeweils vor der
Zulassung eine umfangreiche Prüfung auf Schutz der menschlichen Gesund-
heit, Schutz von Nützlingen und wichtigen Lebensgrundlagen wie Boden
und Wasser stattgefunden hat. Umstellungsbedingte Anwendungslücken
konnten dank gemeinsamer Anstrengungen von Bund, Ländern und Berufs-
stand zu einem großen Umfang geschlossen werden. Weitere EU-Harmo-
nisierung ist notwendig. Wettbewerbsnachteile werden abgebaut, sobald das
EU-Recht auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt ist. Bereits
Mitte 2003 müssen mindestens 45 % der Pflanzenschutzwirkstoffe in ande-
ren Mitgliedstaaten vom Markt genommen werden. Dies erleichtert die
Situation in Deutschland.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9580

l Die Entwicklung der ländlichen Räume kann nur gelingen, wenn die vor-
handenen Potentiale auch außerhalb der Produktion von Nahrungsmitteln
ausgeschöpft und gefördert werden. Zu diesen Potentialen gehört die ver-
stärkte Nutzung nachwachsender Rohstoffe, die wesentlicher Bestandteil
einer nachhaltigen Energie- und Klimaschutzpolitik ist. Deren Nutzung und
die Stärkung der wirtschaftlichen Lage der Forst- und Holzbetriebe hat
durch die Schaffung alternativer Einkommensquellen unmittelbar Auswir-
kungen auf die Entwicklung ländlicher Räume.

l Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, das Ziel des Welt-
ernährungsgipfels 1996, die Zahl der über 800 Millionen hungernden Men-
schen bis 2015 zu halbieren. Über 70 % der chronisch Unterernährten leben
auf dem Lande. Deshalb müssen die Maßnahmen zur Ernährungssicherung
und ländlichen Entwicklung verstärkt werden. Hierzu kann ein Verhaltens-
kodex zum Recht auf Ernährung ein geeignetes Instrument sein. Die
Bekämpfung von Hunger und Armut leistet einen wichtigen Beitrag zur
Friedenssicherung.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt insbesondere,
l dass die Bundesregierung in ihrem ersten „Ernährungs- und agrarpolitischen

Bericht“ den hohen Stellenwert des vorsorgenden gesundheitlichen Verbrau-
cherschutzes und des Tier- und Umweltschutzes für eine zukunftsfähige
Landwirtschaft deutlich gemacht und die Fortschritte bei der Neuorientie-
rung der Agrarpolitik aufgezeigt hat;

l dass die notwendigen Schritte zur Behebung der Schwachstellen beim ge-
sundheitlichen Verbraucherschutz und der Lebensmittelsicherheit, die in der
Analyse der Präsidentin des Bundesrechnungshofes deutlich wurden, einge-
leitet wurden. Durch die Schaffung der beiden neuen Verbraucherschutzbe-
hörden – dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und dem Bundes-
amt für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) – werden Risikobewertung und Risikomanagement deutlich getrennt
und damit gestärkt;

l die großen Anstrengungen der Bundesregierung, aber auch der Land- und
Ernährungswirtschaft, zum Beispiel durch den Aufbau einer glaubwürdigen
und transparenten Qualitätssicherung für Fleisch auf allen Stufen der Pro-
duktionskette, das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zurück-
zugewinnen. Kontrolle und Transparenz durch Dokumentation von Produk-
tionsvorgängen ist unverzichtbar für die Glaubwürdigkeit beim Verbraucher
und für das Image der landwirtschaftlichen Berufe in der Öffentlichkeit;

l dass es gelungen ist, gemeinsam mit den Bundesländern Verbesserungen im
Tierarzneimittelrecht zu erreichen, die künftig die Kontrolle erleichtern, dem
Missbrauch von Tierarzneimitteln vorbeugen und die Verwendung von Anti-
biotika in der Tierzucht einschränken werden;

l dass unter Federführung des BMVEL ein ergebnisoffener Diskurs zu Risi-
ken und Chancen der Grünen Gentechnik begonnen wurde. Es muss sicher-
gestellt werden, dass die Wahlfreiheit von Landwirten und Verbrauchern er-
halten bleibt [und jeglicher Einsatz von Gentechnik in Lebensmitteln
transparent gemacht wird];

l dass mit den von Bund und Ländern gemeinsam beschlossenen neuen För-
derungsgrundsätzen zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar-
struktur und des Küstenschutzes“ zukunftsfähige Entscheidungen zur
Umsetzung der Ziele einer qualitätsorientierten, tiergerechten und umwelt-
schonenden Landwirtschaft und zur Stärkung ländlicher Räume getroffen
werden und dass durch den Wettbewerb „Regionen aktiv“ modellhaft auf-

Drucksache 14/9580 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

gezeigt wird, wie integrierte ländliche Entwicklung in enger Zusammen-
arbeit von Landwirtschaft, regionaler Wirtschaft und Naturschutz neue Ein-
kommens- und Entwicklungschancen für ländliche Regionen schaffen kann;

l dass die Bundesregierung ein Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben hat,
um die wirtschaftliche und soziale Situation der Frauen in ländlichen Regio-
nen zu ermitteln. Frauen leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung
der ländlichen Räume. Es wird erwartet, dass hierauf nach Vorlage der For-
schungsergebnisse im Ernährungs- und agrarpolitischen Bericht eingehend
eingegangen wird.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
l den eingeschlagenen Weg der Neuorientierung in der Agrarpolitik mit den

Elementen:
– Verbesserung der Lebensmittelsicherheit und Stärkung des Verbraucher-

vertrauens
– Transparente Lebensmittelproduktion und umfassende Verbraucherinfor-

mation
– Verbesserung der Wettbewerbschancen für ökologische Produktion und

nachhaltige Landwirtschaft
– Regionale Verarbeitung und Vermarktung
– Neuausrichtung der Agrarförderung zur Stärkung umwelt- und tierge-

rechter Produktionsverfahren sowie einer integrierten ländlichen Ent-
wicklung

– Verbesserung der Haltungs- und Transportbedingungen für Nutztiere
– Förderung neuer Perspektiven für die Landwirtschaft insbesondere in den

Bereichen erneuerbare Energien, nachwachsende Rohstoffe, Landtouris-
mus, Kulturlandschaftspflege und Vertragsnaturschutz

konsequent fortzuführen und die Instrumente zur Umsetzung weiterzuent-
wickeln;

l sich im Rahmen des Mid-term-reviews der Agenda-2000-Beschlüsse dafür
einzusetzen, dass auch europaweit zügig die Weichen für eine verbraucher-
orientierte, umwelt- und tiergerechte Agrarpolitik gestellt werden, die den
Landwirten Planungssicherheit gibt und dem ländlichen Raum Perspektiven
für eine nachhaltige Entwicklung eröffnet;

l die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft im
internationalen Markt sicherzustellen und auszubauen;

l sich dafür einzusetzen, dass Anpassungsschritte im Umwelt-, Tierschutz und
Verbraucherschutz so weit wie möglich EU-einheitlich stattfinden und eine
Entbürokratisierung bei der Zahlung von Prämien und Beihilfen vorange-
trieben wird;

l sich für einen zügigen Abschluss der Verhandlungen zur EU-Erweiterung
einzusetzen. Dabei muss ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der
EU-Mitgliedstaaten und den beitretenden Ländern gefunden werden. Eine
Umorientierung der EU-Agrarförderung von den produktionsbezogenen zu
den raumbezogenen Instrumenten, mit denen gezielt gesellschaftliche Leis-
tungen der Landwirtschaft honoriert werden können, kommt den ländlichen
Räumen sowohl der derzeitigen Mitgliedstaaten als auch in den Beitritts-
ländern zugute;

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/9580

l sich im Rahmen der neuen WTO-Runde für ein umfassendes Verhandlungs-
ergebnis einzusetzen, das neben einer weiteren Liberalisierung vor allem die
internationale Absicherung der europäischen Verbraucherschutz-, Tier-
schutz-, Sozial- und Umweltstandards sowie den Erhalt des „Europäischen
Modells“ einer multifunktionalen Landwirtschaft vorsieht. Dabei sind im
Sinne einer nachhaltigen Entwicklung in den ärmeren Regionen der Welt die
Interessen der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen;

l sich dafür einzusetzen, dass die Modulation in allen Mitgliedstaaten ver-
pflichtend wird sowie gleichmäßig und verstärkt zur Anwendung kommt.
Die frei werdenden Mittel sollen dabei in den jeweiligen Regionen wieder
eingesetzt werden. Ferner sind die EU-Regelungen über die Verwendung der
Mittel flexibler zu gestalten. Dabei geht es insbesondere um verbesserte För-
dermöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe, die auf Einkommens-
kombinationen umstellen wollen, um die Stärkung der regionalen Produk-
tion, Verarbeitung und Vermarktung von Nahrungsmitteln sowie um die
Einführung von Qualitätssicherungssystemen;

l dazu beizutragen, dass das Interesse junger Menschen an einer Ausbildung
im Agrarsektor wieder steigt. Eine qualitätsorientierte Land- und Ernäh-
rungswirtschaft ist auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen, die aus ihrer
Arbeit auch ein angemessenes Einkommen erzielen. Ausbildungs- und
Qualifizierungsregelungen sind fortzuentwickeln, dem Lohndumping ist
entgegenzuwirken. Die bestehende Saisonarbeitsregelung ist so weiterzuent-
wickeln, dass für die Arbeitnehmer aus den EU-Beitrittskandidatenstaaten
keine unbilligen Härten gegenüber den einheimischen Arbeitnehmern ent-
stehen;

l die Reform des agrarsozialen Sicherungssystems fortzuführen und insbeson-
dere für die landwirtschaftliche Unfallversicherung tragfähige Finanzie-
rungskonzepte zu entwickeln;

l die Land- und Ernährungswirtschaft bei der Entwicklung und Implementie-
rung von Qualitäts- und Herkunftssicherungssystemen zu unterstützen;

l Maßnahmen zur Kennzeichnung und Marktaufklärung für Lebensmittel zu
unterstützen. Für Qualitätskennzeichen müssen klare Kriterien entwickelt
werden, damit Lebensmittel mit anspruchsvollen Standards vom Verbrau-
cher erkannt und entsprechend honoriert werden. Die Kriterien für das Qua-
litätssiegel für konventionell erzeugte Lebensmittel sollten den Verzicht auf
gentechnisch veränderte Zutaten bis auf weiteres einschließen;

l weitere Schlussfolgerungen aus der Schwachstellenanalyse im Bereich des
gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit zu
ziehen und deshalb zusammen mit den Ländern nach Wegen zu suchen, wie
der Vollzug der rechtlichen Regelungen im gesundheitlichen Verbraucher-
schutz weiter verbessert werden kann;

l sich für eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft im ökologischen Landbau ein-
zusetzen und auf die Umsetzung der im deutschen Memorandum zur Weiter-
entwicklung der Vorschriften über den ökologischen Landbau geforderten
Maßnahmen hinzuwirken. Vordringlich sind insbesondere Verbesserungen
im Kontrollsystem sowie im Futtermittelbereich;

l die Ausbildung und Bildung im Bereich Ernährung und Gesundheit auf allen
Ebenen zu verstärken;

l die Entwicklung von Labeln mit anspruchsvollen ökologischen und sozialen
Standards auch in anderen verbraucherrelevanten Bereichen wie Fischerei-
produkten, Holz, Blumen und Textilien voranzutreiben;

Drucksache 14/9580 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

l die mit dem Bundesprogramm Ökologischer Landbau eingeleiteten Maß-
nahmen für eine Stärkung des Ökologischen Landbaus, des Absatzes ökolo-
gischer Produkte und der ökologischen Bundesforschung fortzuführen;

l die Tierschutz-Nutztier-VO möglichst bald um Regelungen für Schweine,
Geflügel, Pelztiere und Kaninchen zu ergänzen, die die artgerechte Tierhal-
tung sicherstellen. Dabei sind mit Blick auf die Wettbewerbssituation die
Regelungen in den benachbarten Staaten mit zu berücksichtigen. Die Rah-
menbedingungen für eine landwirtschaftliche und flächengebundene Tier-
haltung sollen verbessert werden; die gewerbliche Massentierhaltung ist von
baurechtlichen Privilegien auszunehmen;

l die Rahmenbedingungen für die Nutzung nachwachsender Rohstoffe weiter
zu verbessern und deshalb die Genehmigungsfähigkeit landwirtschaftlicher
Biomasseanlagen im Außenbereich zu erweitern;

l die Düngemittelverordnung umgehend vorzulegen mit dem Ziel, sie weiter
zu präzisieren und dem aktuellen Stand der Wissenschaft anzugleichen.
Ferner ist eine Lösung für Grenzwerte von Schadstoffen in Düngemitteln zu
finden;

l sich für eine weitere Harmonisierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmit-
teln in der EU einzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass die bestehenden
Wettbewerbsunterschiede abgebaut werden. Für die Anwendungsgebiete,
für die in Deutschland keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel zur Verfü-
gung stehen, müssen zusammen mit der Industrie und den Anbauverbänden
schnellstmöglich Lösungen gefunden werden. Insbesondere die Forschung
nach biologischen Alternativen ist zu forcieren;

l sich weiterhin konsequent für eine Neuausrichtung der EU-Fischereipolitik
auf Prinzipien der Nachhaltigkeit einzusetzen. Der Zustand der Fischbe-
stände ist besorgniserregend. Nur durch die Reduzierung des Fischfangs
können die Fischbestände langfristig wieder aufgebaut werden;

l einen Gesetzentwurf zur abschließenden Regelung der landwirtschaftlichen
Altschulden vorzulegen, der eine Ablöseregelung vorsieht, die ausgehend
von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowohl den
finanz- und subventionspolitischen Gesichtspunkten als auch den jeweiligen
betrieblichen Entwicklungsperspektiven ausgewogen Rechnung tragen soll;

l das Sortenschutzgesetz umfassend zu überarbeiten und eine Neuregelung
der Nachbaugebühren vorzunehmen;

l sich für eine Erweiterung der bestehenden Haftungsregelungen dahin
gehend einzusetzen, dass Schäden, die durch Kontamination oder unzuläs-
sige Belastungen einschließlich Auskreuzung entstehen, angemessen aus-
geglichen werden;

l sich für eine Konkretisierung der Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren
einzusetzen, mit der das Patentierungsverbot für Pflanzensorten und Tier-
rassen praxisgerecht ausgestaltet wird und Landwirte und Züchter nicht mit
unangemessenen Gebühren und bürokratischem Aufwand belastet werden,
sowie sich einzusetzen für die Präzisierung, Überprüfung und Weiterent-
wicklung des Patentrechts bei biotechnologischen Erfindungen mit dem
Ziel, noch vor der Einführung des europäischen Patents ein gemeinsames
Verständnis des Biopatents in Europa zu erreichen.

Berlin, den 25. Juni 2002
Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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