BT-Drucksache 14/952

zu der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1999 (Haushaltsgesetz 1999) - Drsn. 14/300 Anlage, 14/760, 14/618, 14/622, 14/623, 14/624 - hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Vom 4. Mai 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/952 vom 04.05.1999

Änderungsantrag der Fraktion der PDS zur zweiten Beratung des Entwurfs
des Haushaltsgesetzes 1999 14/300 14/760 14/618 14/622 14/623 14/624
hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung =

04.05.1999 - 952

14/952

Änderungsantrag
der Abgeordneten Carsten Hübner, Dr. Barbara Höll, Dr. Gregor Gysi und
der Fraktion der PDS
zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1999
- Drucksachen 14/300 Anlage, 14/760, 14/618, 14/622, 14/623,
14/624 -
hier: Einzelplan 23
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung

Der Bundestag wolle beschließen:
Für den folgenden Titel des Einzelplanes 23 wird eine Veränderung des
Haushaltsvermerkes vorgenommen:
In Kapitel 23 02 für die Einnahmen des Titels 866 01 -- 023 --
Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern -- wird
die Erläuterung 1.2.1 des Haushaltsvermerkes dahin gehend geändert, daß
es heißt:
"an LLDC (least developed countries) und HIPC (highly indebted poor
countries), mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen auch an
andere ärmere Länder."
Bonn, den 29. April 1999
Carsten Hübner
Dr. Barbara Höll
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung
Mit der Erweiterung der Erläuterung zum Haushaltsvermerk wird den
Staaten, die "hochverschuldete arme Länder" (HIPC) sind, aber nicht zur
Gruppe der LLDC gehören, ebenso wie den LLDC ermöglicht, Mittel der
Bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit als Zuschuß zu erhalten und
nicht als Darlehen, das zurückgezahlt werden muß. Damit wird eine
weitere Erleichterung der Schuldenlast, die auch durch
Entwicklungszusammenarbeit entstehen könnte, für die betreffende
Ländergruppe erreicht. Diese Forderung reiht sich ein in die
Möglichkeiten, den bilateralen Handlungsspielraum für
Schuldenerleichterungen und Entschuldung auszuschöpfen. Auf diese Weise
wird eine sinnvolle und nötige Ergänzung der HIPC-Initiative der
Bundesregierung durch bilaterale Schritte unterstützt.
Die Gewährung der Finanziellen Zusammenarbeit als Zuschuß für weitere
Staaten über die LLDC hinaus, ist auch Teil der Forderungen von
Entschuldungskampagnen.

04.05.1999 nnnn

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