BT-Drucksache 14/951

zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1999 (Haushaltsgesetz 1999) - Drsn. 14/300 Anlage, 14/760, 14/618, 14/622, 14/623, 14/624 - hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Vom 4. Mai 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/951 vom 04.05.1999

Änderungsantrag der Fraktion der PDS zur zweiten Beratung des Entwurfs
des Haushaltsgesetzes 1999 14/300 14/760 14/618 14/622 14/623 14/624
hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung =

04.05.1999 - 951

14/951

Änderungsantrag
der Abgeordneten Carsten Hübner, Dr. Barbara Höll, Dr. Gregor Gysi und
der Fraktion der PDS
zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1999
- Drucksachen 14/300 Anlage, 14/760, 14/618, 14/622, 14/623,
14/624, -
hier: Einzelplan 23
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung

Der Bundestag wolle beschließen:
Für die folgenden Titel, Titelgruppen und Kapitel des Einzelplanes 23
werden Absenkungen durch eine Veränderung des jeweiligen
Haushaltsvermerkes ermöglicht und durch einen Einnahmeverzicht
zugunsten von Entschuldung für die am wenigsten entwickelten Länder
(LDC) bzw. die Gruppe der hochverschuldeten armen Länder (HIPC): Dieser
Einnahmeverzicht in Höhe von 450 -- 500 Mio. DM (für beide Titel
zusammen) ist durch Umschichtung gekürzter Mittel im Einzelplan 14,
Kapitel 14 20, Titel 551 11 -- Wehrtechnische Entwicklung und Erprobung
-- bzw. Titel 551 01 -- Wehrtechnische Forschung und Technologie -- zu
refinanzieren.
In Kapitel 23 02 für die Einnahmen
-- des Titels 166 01- 023 -- Zinsen aus Darlehen der bilateralen
Finanziellen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern und Erträge aus
Treuhandbeteiligten in Entwicklungsländern --
-- des Titels 186 01- 023 -- Tilgung von Darlehen der bilateralen
Finanziellen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern und Rückflüsse aus
Treuhandbeteiligungen in Entwicklungsländern --
wird der jeweilige Haushaltsvermerk dahin gehend geändert, daß ein
Verzicht auf Forderungen in unbegrenzter Höhe ermöglicht wird.
Bonn, den 29. April 1999
Carsten Hübner
Dr. Barbara Höll
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
Die entsprechende Neuregelung des jeweiligen Haushaltsvermerkes kann in
Einheit mit der entsprechenden Veränderung des Haushaltsvermerkes im
Einzelplan 32 den Weg für einen sofortigen bilateralen Schuldenerlaß
gegenüber den 47 am "wenigsten entwickelten Staaten" (LDC) bzw. den 41
"hochverschuldeten armen Ländern" (HIPC) ohne Aufschub freimachen. Das
würde einer bilateralen Ergänzung der HIPC-Entschuldungsinitiative der
Bundesregierung entsprechen, die auf dem G8-Gipfel im Juni 1999
beschlossen werden soll. Für die sich z. T. überschneidenden Gruppen
der LDC-Staaten sowie der HIPC-Staaten ist eine dringende Befreiung aus
der Schuldenkrise eine dringende und notwendige Voraussetzung für einen
Neuanfang für eine eigenständige wirtschaftlich, sozial und ökologisch
nachhaltige Entwicklung. Das haben nicht nur die vielen
Nichtregierungsorganisationen der "Erlaßjahrkampagne 2000" erkannt,
sondern auch bilaterale und multilaterale Geber erkennen die
Dringlichkeit von Schuldenerleichterungen. Diese sind allerdings nicht
durch langwierige halbherzige Umschuldungsabkommmen und Reduzierungen
nach willkürlich festgelegten Tragfähigkeitskriterien zu erreichen. Nur
ein konsequenter Schuldenerlaß eröffnet die Möglichkeit für einen
Neuanfang, der von vielfältigen weiteren Maßnahmen flankiert werden
muß.
Die Bundesrepublik Deutschland als einer der größten bilateralen
Gläubiger gegenüber diesen beiden Ländergruppen mit bilateralen
Forderungen von 37,3 Mrd. DM aus der finanziellen Zusammenarbeit
(Entwicklungshilfe), 17,0 Mrd. DM aus Hermesbürgschaften
(Handelsforderungen) sowie 5,5 Mrd. DM von der ehemaligen DDR
übernommenen Forderungen muß ihrer daraus resultierenden besonders
großen Verantwortung gerecht werden und kann als wirtschaftlich starker
Staat durchaus konsequente Schritte eines bilateralen Erlasses folgen
lassen. Der von Experten der Nichtregierungsorganisation
"Weltwirtschaft, Ökologie Entwicklung" (WEED) vorgelegte
Schuldenreport 1999 geht dabei von Größenordnungen von 450 -- 500 Mio.
DM Einnahmeverlusten durch den Erlaß für die oben angeführten
Ländergruppen aus.

04.05.1999 nnnn

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.